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  3. Thomas-Cook-Pleite: Deutsche Thomas Cook sagt alle Reisen bis Ende des Jahres ab

Thomas-Cook-Pleite
09.10.2019

Deutsche Thomas Cook sagt alle Reisen bis Ende des Jahres ab

Thomas Cook ist pleite, das hat auch Auswirkungen auf Condor, Neckermann Reisen und weitere Tochterfirmen. Hier gibt es die wichtigsten Infos, die Urlauber jetzt brauchen.
Foto:  Frank May, dpa (Archiv)

Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Co. werden von der Thomas Cook-Pleite mit in die Insolvenz gerissen. Hier gibt es die wichtigsten Infos für Reisende.

Der insolvente deutsche Reiseveranstalter Thomas Cook hat alle Reisen bis einschließlich 31. Dezember abgesagt. Das gilt auch, wenn sie bereits teilweise oder gänzlich bezahlt wurden, teilte das Unternehmen am Mittwoch in Oberursel bei Frankfurt mit.

Von der Pleite des britischen Reiseveranstalter Thomas Cook sind auch deren deutsche Tochterfirmen wie Neckermann Reisen, Bucher Reisen, Öger Tours, und Air Marin betroffen.

Was müssen Reisende, die aktuell mit einer der Firmen im Ausland sind oder deren Reise bevorsteht, wissen? Fliegt die Airline Condor noch, die ebenfalls zu Thomas Cook gehört? Gibt es Schadensersatz für Urlauber? Wie bekomme ich mein Geld zurück? Wo gibt es News und Infos zur Pleite? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wo finden Kunden von Neckermann Reisen, Thomas Cook & Co aktuelle Informationen?

  • Kunden von Neckermann Reisen, Thomas Cook Deutschland, Thomas Cook Touristik GmbH, Bucher Reisen und Öger Tours GmbH werden jetzt von der Firma Kaera betreut. Sie kümmert sich auch um die Abwicklung von Ansprüchen. Für Betroffene wurde hier eine eigene Seite ins Netz gestellt.
  • Für Urlauber wurde auch die Website thomascook.caa.co.uk geschaltet. Dort finden sowohl Kunden, die sich derzeit auf einer Reise mit Thomas Cook befinden, Informationen, als auch diejenigen, deren Reise noch bevorsteht. Die Seite ist bislang nur auf Englisch verfügbar und wendet sich vor allem an Kunden aus Großbritannien.
  • Condor informiert auf seiner Webseite ebenfalls aktuell über die Entwicklungen.

Wie ist die Lage bei den deutschen Thomas-Cook-Gesellschaften?

Die deutsche Thomas Cook GmbH stellte am 23. September Insolvenzantrag. Den Verkauf von Reisen hatten die deutschen Thomas Cook-Töchter schon zuvor gestoppt. Nach Angaben des Reiseverbandes DRV kümmert sich nun der Insolvenzversicherer Zurich um betroffene Pauschalreisende. "Dem DRV wurde bestätigt, dass die Zurich Versicherung die Kosten für zwischen Thomas Cook Deutschland und Leistungserbringern wie zum Beispiel Hotels und Fluggesellschaften vereinbarten Leistungen übernimmt", teilte der Verband am Mittwoch mit.

Was tun, wenn ich gerade mit Thomas Cook, Neckermann Reisen oder Öger Tours auf Auslandsreise bin?

Wer jetzt schon im Urlaub ist, braucht keine Angst haben, nicht mehr nach Hause zu kommen. Der Reise-Insolvenzversicherer Zurich, bei dem Thomas Cook versichert ist, sagte zu, die Kosten für die Rückreise im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen zu übernehmen. Gleiches gilt auch für Kosten für die Beherbergung.

Darüber informiert auch die deutsche Thomas Cook auf ihrer Homepage. Dort heißt es: Für Gäste, die sich aktuell im Urlaub befinden, sind die Hotelaufenthalte, die Transfers und die Rückflüge im Rahmen einer Pauschalreise gesichert.

Die Karea AG, die vom Insolvenzversicherer Zurich mit der Abwicklung beauftragt wurde, informiert: Thomas Cook hat eine entsprechende Bestätigung zur Sicherung der Hotel- und Flugkosten an die Hoteliers und Fluggesellschaften versendet, so dass keine Zahlungen von Ihrer Seite aus vorgenommen werden sollen. Urlauber sollen auf eine Bestätigung verweisen, sofern sie von Hotelier oder Fluggesellschaft auf weitere Zahlungen angesprochen werden. Die Bestätigungen gibt es hier in deutscher und englischer Sprache.

Hotels im Ausland, die derzeit noch Kunden von Thomas Cook Deutschland beherbergen, bekommen Geld von der Zurich-Versicherung. Die Zahlungen an die Hotels sind laut Zurich an die Bedingung geknüpft, dass Urlauber nicht mehr zu Extra-Zahlungen aufgefordert werden.

Betroffene sollten sich vor Ort nicht von den Hoteliers unter Druck setzen lassen, rät Reiserechtler Paul Degott. "Das ist Nötigung." Denn der Kunde habe keinen Vertrag mit dem Hotel, sondern mit dem Reiseveranstalter. Daher müssten Kunden der Insolventen Unternehmen ihre Unterkunft auch nicht noch einmal bezahlen.

Auch das Auswärtige Amt hat im Zuge der Insolvenz von Thomas Cook im Ausland gestrandeten deutschen Urlaubern Unterstützung zugesagt. Ein Sprecher sagte, in diesem Fall stünde das weltweite Netz von deutschen Auslandsvertretungen bereit, Urlauber zu betreuen. Das Ministerium sei auf alle Szenarien vorbereitet.

Meine Reise mit Thomas Cook steht noch aus. Was muss ich wissen?

Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat Thomas Cook alle Reisen bis einschließlich 31. Dezember abgesagt. Das gilt auch, wenn sie bereits teilweise oder gänzlich bezahlt wurden, teilte das Unternehmen in Oberursel bei Frankfurt mit.

"Wir bedauern sehr, dass wir diese Reisen absagen müssen, können aber deren Durchführung nicht gewährleisten", sagte Stefanie Berk, Vorsitzende der Geschäftsführung. Das Unternehmen arbeite mit Hochdruck daran, ab 1. Dezember 2019 wieder operativ tätig zu sein und dann auch Reisen ab dem Jahresbeginn 2020 wieder anbieten zu können.

Wie läuft die Rückreise für gestrandete Urlauber jetzt ab?

Pauschalreisende können sich direkt an die Firma Kaera wenden Für Betroffene wurde eine Infoseite ins Netz gestellt. Es sei sichergestellt, dass jeder nach Hause komme, hieß es am Mittwoch.

In Großbritannien kommt der Staat für die Rückholung gestrandeter Urlauber aus dem Ausland aus. In Deutschland hingegen sind Versicherer in der Verantwortung, Pauschalurlauber im Notfall zurückzubringen. In einem solchen Fall Fall greifen die Reisesicherungsscheine.

Sollte ich selbst einen Ersatz-Rückflug buchen?

Nein, es sei nicht ratsam, auf eigene Faust eine Ersatzunterkunft oder einen Rückflug zu buchen, heißt es bei Reiserechtlern. Möglicherweise bekomme man diese Kosten nämlich nicht erstattet.

Hat die Thomas-Cook-Pleite Auswirkungen auf die Fluggesellschaft Condor?

Condor fliegt weiter - und bereits hat die Weichen für eine Zukunft ohne seine insolvente Mutter Thomas Cook gestellt. Mit der Zusage staatlicher Millionen-Hilfe im Rücken wird der Flugbetrieb vorerst fortgeführt. Zugleich ist die Condor-Führung auf der Suche nach einem neuen Eigentümer. "Wir sind in den letzten zwei Tagen bereits in Gesprächen mit solventen interessierten Parteien", sagte Condor-Chef Ralf Teckentrup. 

Bund und Land Hessen hatten am Dienstagabend angekündigt, der Fluggesellschaft mit einem Kredit in Höhe von insgesamt 380 Millionen Euro zur Seite zu springen - Tausende Urlauber und Beschäftigte können damit vorerst aufatmen.

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Wenn ich mit Condor fliege, bin ich also gar nicht von der Thomas-Cook-Pleite betroffen?

Jein. Wie alle anderen Fluggesellschaften darf auch Condor wegen der Insolvenz keine Reisenden, die eine Pauschalreise mit Thomas Cook, Neckermann, Oeger Tours, Air Marin und Bucher Reisen gebucht haben, zu ihrem Urlaubsort befördern.

Die Airline weist auf ihrer Homepage aber explizit darauf hin, dass alle Gäste ihren Rückflug ganz regulär antreten können. "Condor bringt alle Urlauber wieder nach Hause", heißt es online.

Thomas-Cook-Pleite: Welche Reiseveranstalter sind nicht betroffen?

Thomas Cook weist explizit darauf hin, dass Buchungen über folgende Veranstalter nicht betroffen sind. Kunden werden gebeten, sich bei Fragen zu ihren Reisen direkt an den jeweiligen Veranstalter zu wenden.

  • Dertouristik Gruppe (Dertour/Meiers/ITS/JAHN)
  • FTI-Gruppe (5vor Flug/BigXTRA/FTI)
  • Schauinsland Reisen
  • TUI-Gruppe
  • LMX Reisen
  • VTOURS
  • AMEROPA
  • Alltours (inkl Byebye)
  • ETI Reisen
  • L'TUR
  • TROPO
  • OLIMAR
  • HLX
  • TOUR VITAL
  • Centerparcs
  • Kiwitours
  • Aldiana

Reise mit Thomas Cook gebucht: Wie bekomme ich mein Geld zurück?

  • Nach der Insolvenz der deutschen Thomas Cook-Töchter muss jetzt deren Insolvenzversicherung einspringen.

  • Zuständig ist in diesem Fall die Zurich Versicherung. Für die Abwicklung von Ansprüchen hat die Versicherung die Karea AG beauftragt. "Wer jetzt kurz vor der Abreise steht, kann seine Koffer eigentlich wieder auspacken", erklärt Reiserechtler Degott. Denn die Reise werde nicht wie geplant stattfinden können. Stattdessen sollten Betroffene ihre Ansprüche jetzt bei dem Abwickler anmelden.

  • Die Karea AG hat für die Betroffenen hier eine eigene Infoseite eingerichtet. Hier können sowohl Kunden, die jetzt bereits auf Reisen sind, als auch Kunden, deren Reise erst starten soll, ihre Ansprüche anmelden. Falls keine Internetverbindung besteht ist auch eine telefonische Kontaktaufnahme über die Nummer +49 6172 - 99 76 11 23 möglich.
     
  • Für die Anmeldung des Anspruchs müssen Kunden ihre Unterlagen einreichen. Dazu gehören unter anderem die Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters, ein Nachweis über die Zahlung des Reisepreises und der Sicherungsschein, den sie nach der Buchung bekommen haben. Die sogenannte Schadenanzeige können Betroffene hier online ausfüllen.
     
  • Wichtig zu wissen: Die Insolvenzversicherung springt nur für Kunden ein, die Pauschalreisen gebucht haben. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Reisearten, also zum Beispiel Flug und Unterkunft. Einzelleistungen wie nur ein Flug oder nur die Übernachtungen in einem Hotel sind nicht versichert. "Hier gehen Reisende leer aus."
     
  • Liegt die Buchung der Reise noch nicht zu lange zurück, könnten sich Betroffene ihr Geld gegebenenfalls auch selbst zurückholen, zum Beispiel, wenn die Reise per Lastschrift bezahlt wurde. Diese können nämlich innerhalb von acht Wochen rückgängig gemacht werden.

Bekommen alle Thomas-Cook-Kunden ihr Geld in voller Höhe zurück?

Das ist noch nicht ganz klar. Die Insolvenzversicherung von Pauschalreiseunternehmen ist in Deutschland bei 110 Millionen Euro gedeckelt. Das ist die maximale Summe, die an Thomas-Cook-Reisende ausgezahlt wird. Sämtliche Tochtergesellschaften der deutschen Thomas Cook, die Insolvenz angemeldet haben, sind automatisch in dieser Deckung mitversichert.

Diese Summe wird aber voraussichtlich nicht reichen, um alle Betroffenen zu entschädigen: "Sie können davon ausgehen, dass dies bei weitem nicht reicht", sagte Zurich-Sprecher Bernd Engelien am Dienstag. Pauschalurlauber der deutschen Thomas Cook, die vom Reisestopp bis 31. Oktober betroffen sind, können daher nicht mit einer vollen Erstattung des bereits gezahlten Geldes rechnen.

Die Rückholung aller Reisenden ist jedoch sichergestellt.

Neckermann-Reisen und Thomas Cook warnen vor Betrugs-Mails

Die von der Insolvenz betroffenen Reiseveranstalter Neckermann und Thomas Cook warnen vor Betrugs-Mails, die derzeit im Umlauf sein sollen. Darin bieten Betrüger Empfängern eine vermeintliche Entschädigung an, wollen jedoch mit dieser Masche nur an die Konto- und Pass-Daten von Urlaubern kommen. Die E-Mails werden laut Neckermann Reisen mit dem Betreff "Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise" versendet. Die Reiseveranstalter warnen dringend davor, diese Mails zu öffnen oder beantworten. Thomas Cook habe zu keiner Zeit E-Mails dieser Art verschickt.

Thomas Cook: Zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung greift nicht im Insolvenzfall, wie beispielsweise bei Thomas Cook. Sie versichert den Kunden, falls er von seiner Seite die Reise aus einem unerwarteten Grund nicht antreten kann. Darunter fallen laut Henning Engelage, Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), mehrere Fälle. Der bekannteste ist eine schwere Erkrankung. Allerdings kann der Kunde auch versichert sein, wenn er als Arbeitsloser die Reise gebucht hat und eine Anstellung findet. (mit dpa, bo, juwue)

Stand: Mittwoch, 9.10.2019, 11.45 Uhr.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

27.10.2019

Petition für Insolvenz-Geschädigte:
Allen Geschädigten der Insolvenz möchte ich das Unterschreiben der Petition über OPENPETITION - Kostenübernahme und Haftung der Bundesregierung für Thomas Cook GmbH und Tochterges-Geschädigte - empfehlen. Laut Petitionsrecht dürfen übrigens auch Kinder und Jugendliche unterschreiben!

27.10.2019

@ Marion T.
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie wollen, dass die deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Fehler von Thomas Cook & Co zahlen sollen?

Raimund Kamm

28.10.2019

Es stellt sich schon die Frage nach der Staatshaftung, weil die EU Richtlinie zum Schutz der Kunden von Reiseveranstaltern nicht sachgerecht umgesetzt wurde. Die Betragsbegrenzung der Versicherungssumme war völlig unzureichend, was man durch Vergleich der Umsätze der Reisebranche im Sommerhalbjahr problemlos erkennen konnte.

Die Position der Leserin wird übrigens auch von den Verbraucherzentralen geteilt:

https://www.bild.de/geld/wirtschaft/wirtschaft/thomas-cook-fuer-kunden-fehlen-nach-pleite-470-millionen-euro-65617842.bild.html

>> Warum soll überhaupt der Staat plötzlich einspringen? Deutschland hat per Gesetz die Haftung für Forderungen von Pauschalreise-Kunden auf insgesamt nur 110 Millionen Euro pro Versicherer begrenzt. Dabei sieht die EU-Pauschalreiserichtlinie eine Rückzahlung „aller (...) geleisteten Zahlungen“ vor. <<

Damals im Justizministerium: Heiko Maas von der SPD

17.11.2019

@ Peter P.
Danke für Ihre Unterstützung!

@ Raimund Kamm
Es geht nicht um HELFEN , sondern um HAFTEN, da der deutsche Staat die EU-Pauschalreiserichtlinie im Gegensatz zu anderen EU-Ländern nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Ich bin übrigens auch Steuerzahlerin! Es gibt sehr viele Gründe für diese Petition, unter anderem:
1. Da die Pauschalreiserichtlinie mit dem Sicherungsschein gerade deswegen eingeführt wurde, damit bei Insolvenzen von Reiseveranstaltern die Kundengelder WIRKSAM abgesichert sind! Dafür hat der Staat zu sorgen und wirksam heißt zu 100 %!
2. Da EU-Richtlinien für alle Länder der EU gelten, AUCH für Deutschland! In anderen Ländern scheint es keine Probleme mit der Entschädigung zu geben.
3. Da ich gerade auch deswegen eine Pauschalreise buche, weil diese dem besonderen Verbraucherschutz für Reisende unterliegt.
4. Da auf dem Sicherungsschein vermerkt ist, dass das Unternehmen TOUR VITAL mit 110 Mio. EUR versichert ist. Es ist NICHT vermerkt, dass - wie sich erst jetzt herausstellt - diese Versicherungssumme mit etlichen anderen Reiseveranstaltern geteilt werden muss, weil die Versicherungssumme nicht pro VersicherungsNEHMER, sondern pro Versicherer, und auch nicht pro SCHADENSFALL, sondern pro Geschäftsjahr des Versicherers gilt. Solch ein Konstrukt kennt man aus privaten Versicherungsverträgen überhaupt nicht und es geht auch nicht aus dem Sicherungsschein hervor. Insofern ist dieses einmalige Konstrukt außerhalb jeglicher Vorstellungskraft! Bereits hier liegt eine Verbrauchertäuschung ungeheuren Ausmaßes vor und man muss ich fragen, wie der Staat so etwas zulassen kann. Ein Sicherungsschein muss schließlich auch wert sein, wofür er ausgestellt wurde!
5. Da sich die Marktlage hin zu Großanbietern geändert hat, darauf aber trotz zahlreicher Hinweise von Verbraucherverbänden nicht reagiert wurde.
6. Da ein Gutachten, dass vor 3 Jahren in Auftrag gegeben wurden, immer noch nicht vorliegt. Wir brauchen dieses Gutachten nun auch nicht mehr, da inzwischen Tatsachen vorliegen.
7. Da man spätestens bei der Erweiterung der Versicherungsleistungen auf verbundene Reiseleistungen eine Erhöhung der Versicherungssummen hätte vornehmen müssen.
8. Da selbst ein Antrag der GRÜNEN an den DEUTSCHEN BUNDESTAG vom 20.03.2019 niemanden wachgerüttelt hat. Dabei wurden die Gründe für eine höhere Versicherungssumme bzw. für ein anderes Versicherungsmodell hinreichend dargelegt. Es war eine deutliche Aufforderung an die Politik, endlich tätig zu werden. Der Staat unternahm erneut nichts und lehnte den Antrag im September sogar auch noch ab.
9. Da in zahlreichen Urteilen des EuGH zum Thema Insolvenz die Staatshaftung von Mitgliedsstaaten bestätigt wurde, die für keine wirksame Absicherung gesorgt hatten (u. a. 1999 Staatshaftung Österreichs im Urteil zu Arena-Reisen).