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  3. Impfpflicht: Die Masern-Impfpflicht gilt nun: Das müssen Sie wissen

Impfpflicht
02.03.2020

Die Masern-Impfpflicht gilt nun: Das müssen Sie wissen

Seit dem 1. März gilt die Impfpflicht in Deutschland. Das Ziel ist, die Ausbreitung der Masern einzudämmen.
Foto: Gentsch, dpa (Symbol)

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten der Welt. Um die Ausbreitung der Erkrankung einzudämmen, gibt es nun eine Impfplicht.

In Deutschland gibt es nun eine Impfpflicht. Kinder und Erwachsene, die Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen und Asylbewerberheime besuchen oder dort tätig sind, müssen ab kommenden März ihren Impfausweis vorlegen. Doch was genau heißt das und was müssen Sie über das Thema Impfpflicht wissen? Ein Überblick über die sieben wichtigsten Fragen.

Was genau heißt die Masernimpfpflicht?

Diese Frage gehört wohl zu den wichtigsten Fragen für betroffene Familien. Dazu erklärt das Bundesgesundheitsministerium, dass alle Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, beim Eintritt in den Kindergarten oder bei Schulbeginn gegen Masern geimpft sein müssen. Die Pflicht gilt auch für Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal, soweit diese Personen nach 1970 geboren sind. Sie müssen vier Wochen nach Aufnahme den Impfschutz vorweisen. In Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften müssen sowohl Bewohner als auch dort tätige Personen geimpft sein. Personen, die vor 1970 geboren sind oder medizinisch begründete Veranlagungen haben, müssen der Impfpflicht nicht nachkommen.

Masern: Warum wird die Impfpflicht eingeführt?

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten der Welt. Bereits nach kurzem Kontakt mit Erkrankten führen sie zu einer Infektion. Im Jahr 2018 verzeichnete das Robert-Koch-Institut 543 Masernfälle in Deutschland.

Wie viele Masernfälle es in den vergangenen Jahren in Deutschland, Bayern und Schwaben gab, können Sie der Grafik entnehmen.

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Vor allem bei Kindern unter fünf Jahren und Erwachsenen über 20 Jahren bringen Masern häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich, wie das Robert Koch Institut mitteilt. Dazu gehören Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen oder im schlimmsten und gleichzeitig seltensten Fall eine tödliche Gehirnentzündung. Auch wenn eine Gehirnentzündung nicht tödlich verläuft, können Schäden wie Gedächtnisstörungen, rasche Erschöpfung und Konzentrationsstörungen folgen. Das Bundesgesundheitsministerium teilt mit, dass Impfungen den besten Schutz gegen die Erkrankung bieten. Laut dem Bundesgesundheitsministerium gibt es immer noch Impflücken in allen Altersgruppen und die bisherigen Maßnahmen gegen Masern haben nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Deshalb wird das Masernschutzgesetz eingeführt. Ziel des Gesetzes ist es, möglichst viele Infektionen zu verhindern. Zudem sollen so beispielsweise Säuglinge und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, vor Ansteckungen geschützt werden.

Gegen was müssen Kinder und Betroffene geimpft sein?

Die Impfpflicht gilt ausschließlich für Masern. Das heißt, dass Kinder ab einem Alter von einem Jahr eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität nachweisen müssen. Da es aktuell in Deutschland keine Einzelimpfung gegen Masern gibt, steht nur eine Kombinationsimpfung zur Verfügung - die Mumps-Masern-Röteln Impfung. Kinder ab zwei Jahren und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, müssen zwei Masern-Schutzimpfungen vorlegen, wie das Robert Koch Institut mitteilt.

Die Karten zeigen wie viele Kinder in der Region die 1. und wie viele die 2. Masernschutzimpfung bekommen haben. Je dunkelblauer die Landkreise eingefärbt sind, desto mehr Kinder sind geimpft.

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Masernimpfpflicht: Wie erfolgt der Nachweis und wie funktioniert die Kontrolle?

Dazu erklärt der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern, dass der Nachweis, also der Impfausweis oder das gelbe Kinderuntersuchungsheft, gegenüber der Leitung der Einrichtung vorgelegt werden muss. Ein ärztliches Attest reicht dann, wenn man schon einmal an Masern erkrankt war. Die Kitas, Schulen und Asylbewerberheime selbst werden durch die Gesundheitsämter kontrolliert, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt. Wenn eine Einrichtung gegen die Vorschriften des Masernschutzgesetzes verstößt, drohen Bußgelder. Wenn die Leitung einer Einrichtung eine nichtgeimpfte Person betreut oder beschäftigt oder die Gesundheitsämter bei einem Verstoß nicht informiert, erfolgt eine Geldbuße bis zu 2500 Euro.

Was passiert mit Kindern, die bereits in Kitas angemeldet sind?

Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern sagt, dass Kinder die bereits in den Kindergarten gehen, den Impfnachweis bis zum 31. Juli 2021 einreichen müssen. Das gleiche gelte für Personen, die dort tätig sind, Ehrenamtliche und Praktikanten.

Was passiert, wenn Kinder und Personal nicht geimpft sind oder dem nicht nachkommen?

Nichtgeimpfte Kinder können, laut dem Bundesgesundheitsministerium, vom Besuch der Kindergärten und Schulen ausgeschlossen werden. Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, müssen mit einer Geldbuße in Höhe von 2500 Euro rechnen. Auch ungeimpftes Personal darf nicht mehr in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten und muss bei einem Verstoß ebenfalls das Bußgeld zahlen. Laut dem Bundesgesundheitsministerium wird auch ein Zwangsgeld in Betracht gezogen, wenn weiterhin kein Impfnachweis vorgelegt wird.

Masern: In welchem Alter werden Kinder im Normalfall geimpft?

Das Paul-Ehrlich-Institut teilt mit, dass ein Kind erst ab dem elften Lebensmonat geimpft werden soll. Zuvor sollte keine Impfung verabreicht werden, da das Kind schon im Mutterleib Antikörper erhält, die eine gewisse Zeit anhalten. Erfolgt die Impfung zu früh, dann wird der Masernimpfstoff von den Antikörpern als Feind bekämpft und kann dem Impfschutz nicht nachkommen. Die zweite Masernimpfung kann vier Wochen nach der Ersten verabreicht werden. Das Kind soll dabei 15 bis 23 Monate alt sein. Wenn ein Kind schon im Alter von neun Monaten in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen wird, könne die erste Impfung schon in diesem Alter erfolgen, sagt das Paul-Ehrlich-Institut.

In dieser Übersicht können Sie sehen, wie viele Erstklässler in Bayern - unterteilt nach Regierungsbezirken - welche Impfung haben.

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