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Ratgeber
13.11.2017

Die zehn häufigsten Alltags-Verkehrssünden - und was sie kosten

Es gibt Regelverstöße, die so gut wie jeder einmal begeht - dennoch können sie hohe Strafen nach sich ziehen.
Foto: Angelika Warmuth, dpa (Symbolbild)

Gegen manche Regeln hat fast jeder Autofahrer schon mal verstoßen. Doch wenn man sich erwischen lässt, wird es teuer. Die zehn häufigsten Alltags-Verkehrssünden und ihre Folgen.

Kurz in der Feuerwehrzufahrt geparkt. Die Spur gewechselt, ohne zu blinken. Ein Hupkonzert veranstaltet, weil der Vordermann an der Ampel pennt: Es gibt Verkehrssünden, die man beinahe täglich begeht. Doch wenn man sich erwischen lässt, kann es teuer werden. Wir haben die zehn häufigsten Alltags-Verkehrssünden zusammengetragen – und erläutern, welche Strafen bei Verstößen drohen.

1. Falsch parken Kein Feuer weit und breit – also mal eben die Lücke genutzt und ab zum Bäcker. Doch Parken in der Feuerwehranfahrtszone ist kein Kavaliersdelikt. Entsprechend hoch sind die Strafen: 35 Euro kostet es mindestens. Werden Hilfskräfte blockiert, steigt die Strafe auf 65 Euro und einen Punkt in Flensburg. Die Falschparker dürfen sofort abgeschleppt werden.

2. Blinken vergessen Wohl so ziemlich jeder Autofahrer ist schon mal ohne zu blinken abgebogen oder hat die Spur gewechselt. Für andere Verkehrsteilnehmer sind Blinkmuffel aber ein Ärgernis, zwingen sie sie doch mitunter zu waghalsigen Ausweichmanövern oder verursachen Unfälle. Laut ADAC wird ein Verwarnungsgeld von zehn Euro fällig, wenn man bei einem Fahrtrichtungs- oder Spurwechsel nicht den Blinker setzt. Verursacht man einen Unfall, wird es deutlich teurer – denn dann wird dem Blinkverweigerer meistens die Hauptschuld zugerechnet.

3. Stoppschild übersehen Man fährt auf ein Stoppschild zu und sieht, dass auf der Vorfahrtsstraße weit und breit kein Auto ist. Einfach weiterfahren und langsam in die Querstraße einbiegen ist das, was die meisten Autofahrer dann tun. Doch das Wort „Stop“ auf dem Schild muss man wörtlich nehmen. Man muss also vollständig stehen bleiben, bevor man bei freier Straße weiterfahren darf. Wer sich nicht dran hält und erwischt wird, zahlt zehn Euro.

Telefonieren am Steuer kostet 100 Euro

4. Telefonieren am Steuer In Zeiten ständiger Erreichbarkeit greifen immer mehr Autofahrer auch während der Fahrt zum Handy. Doch das ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich: Die Ablenkung erhöht die Unfallgefahr massiv, dementsprechend droht mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg auch eine hohe Strafe.

5. Hupen ohne Grund Wenn der Vordermann vor sich hin träumt und trotz grün gewordener Ampel nicht sofort losfährt, startet schon mal ein Hupkonzert. Das sollte man tunlichst unterlassen, denn die Hupe ist ein Warnsignal, das ausschließlich in Gefahrensituationen genutzt werden darf. Zudem dürfen andere dadurch nicht belästigt werden. Ein kurzes Anhupen wird meistens noch toleriert, für eine Dauerbeschallung werden aber zehn Euro Strafe fällig.

6. Zu früh einfädeln Unfälle, Baustellen oder andere Fahrbahnverengungen: Wenn auf einer Straße mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung eine Fahrspur endet oder nicht weiter befahrbar ist, muss das sogenannte Reißverschlussverfahren angewendet werden. Das abwechselnde Einfädeln beginnt aber erst unmittelbar vor Beginn der Verengung. „Viele Fahrer wechseln schon mehrere hundert Meter vor der Verengung die Spur. Das kann dazu führen, dass das Stauende sich weiter nach hinten verschiebt“, sagt Christian Kellner vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat. „Im Gegenzug müssen die Fahrer auf der freien Spur den anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit geben, sich dort einzufädeln.“ Wer das nicht tut, riskiert 20 Euro Bußgeld.

Auch bei zu lauter Musik wird ein Bußgeld fällig

7. Musik voll aufdrehen Endlich läuft das Lieblingslied im Radio – Zeit, die Boxen voll aufzudrehen. Wer das tut, riskiert allerdings zehn Euro Bußgeld. Denn laut ADAC-Angaben darf das Hörvermögen des Fahrers während der Fahrt nicht beeinträchtigt sein, sodass er Notsignale wie Hupen oder Martinshörner wahrnehmen kann. Die Regelung gilt im Übrigen auch für Kopfhörer: Das Tragen während der Fahrt ist zwar erlaubt, zu laute Musik, die das Hörvermögen einschränkt, jedoch nicht.

8. Defektes Abblendlicht Auf der einen Seite ist das Abblendlicht ausgefallen. Kommt schon mal vor, denken sich die meisten Autofahrer – und fahren einfach weiter. Dabei müssen sie sofort handeln, denn laut Straßenverkehrsordnung darf mit Mängeln, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, nicht gefahren werden – und dazu zählt auch die Beleuchtung. Je nach Sicht- und Wetterverhältnissen drohen für diesen Verstoß bis zu 60 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg.

9. Einfach parken Da möchte man vorschriftsmäßig ein Ticket am Parkscheinautomat lösen – doch das Gerät ist kaputt. Wer jetzt denkt, er könnte einfach kostenlos parken, hat sich jedoch zu früh gefreut. Denn wenn der Parkautomat defekt ist, muss man die Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen und darf die angegebene Höchstparkdauer nicht überschreiten. Sonst droht je nach Parkdauer ein Bußgeld zwischen zehn und 30 Euro.

10. Nebelschlussleuchte ohne Not Bei starkem Regen und schlechter Sicht schalten manche Autofahrer gerne die Nebelschlussleuchte ein. Mit durchaus guter Absicht, hoffen sie doch darauf, dadurch besser gesehen zu werden. Doch mieses Wetter alleine reicht nicht aus: Die grellrote Leuchte darf laut ADAC-Angaben nur dann aktiviert werden, wenn es nebelig ist und die Sichtweite unter 50 Metern liegt. Und wenn das der Fall ist, liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 Stundenkilometern. Verstöße kosten 20 Euro.

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