Diese Änderungen sollen ab 2021 beim Elterngeld gelten
Arbeitende Mütter und Väter, Eltern von Frühchen und Spitzenverdiener: Für wen es in Sachen Elterngeld welche Änderung gibt.
Wenn Eltern nach der Geburt ihres Babys zuhause bleiben, können sie fehlendes Einkommen durch das Elterngeld ausgleichen. Der staatliche Zuschuss liegt je nach Einkommen vor der Geburt des Kindes zwischen 300 und 1800 Euro monatlich. Er kann durch das ElterngeldPlus gestreckt werden, wenn Mütter und Väter in Teilzeit arbeiten und beträgt dann zwischen 150 und 900 Euro.
Damit Mütter und Väter die Kinderbetreuung partnerschaftlicher gestalten können und Eltern von Frühchen in Zukunft besser finanziell abgesichert sind, hat das Bundeskabinett heute eine Reform des Elterngelds beschlossen. Kürzer treten müssen demnach in Zukunft Spitzenverdienerpaare. Ein Überblick über die Änderungen, die ab dem kommenden Jahr gelten sollen - wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Wie können Mütter und Väter leichter in Teilzeit arbeiten?
Damit sich das Elterngeld mehr auf Partnerschaftlichkeit ausrichtet, werden die Regeln für den Partnerschaftlichkeitsbonus gelockert. Wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten und sich die Kinderbetreuung teilen, erhalten sie ein zusätzliches Elterngeld. Das stärke die Beteiligung der Väter nachweislich, so Familienministerin Giffey im Gesetzesentwurf.
Zusätzlich können Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen und in Teilzeit arbeiten, künftig 32 statt 30 Stunden in der Woche arbeiten. So wird eine vier Tage Woche möglich.
Änderung beim Elterngeld: Wie werden Familien mit Frühchen mehr unterstützt?
Eltern mit einem Baby, das mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, erhalten künftig einen Monat länger Elterngeld. Familienministerin Giffey zufolge gibt das Müttern und Vätern die Möglichkeit, "mögliche Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes besser auffangen zu können".
Kein Elterngeld bei hohem Einkommen: Was ändert sich für Spitzenverdienerpaare mit Kindern?
Paare, die gemeinsam mehr als 300.000 im Jahr verdienen, haben künftig keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Bisher lag die Grenze für Spitzenverdiener bei 500.000 Euro jährlich. Im Gesetzesentwurf heißt es dazu: "Bei einem derart hohen Einkommen ist davon auszugehen, dass Elterngeld für die Entscheidung, in welchem Umfang zugunsten der Betreuung des Kindes auf Erwerbstätigkeit verzichtet werden soll, unerheblich ist. Vor diesem Hintergrund ist eine Herabsetzung des Grenzbetrags für Paare mit einem gemeinsamen Elterngeldanspruch angemessen." (mit dpa)
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