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Sommerfest
24.06.2018

Diese Fallen lauern auf dem Firmenfest

Kollegen verbringen oft den größten Teil des Tages miteinander in der Arbeit – und feiern ab und an auch gerne zusammen.
Foto: Djordje Radosevic, Fotolia

Der Sommer ist auch die Zeit der Betriebspartys. Doch wer mit Chef und Kollegen feiert, sollte einige Fettnäpfchen tunlichst vermeiden. Eine Anleitung.

Freibier, Cocktails, Erdbeerbowle und Grillwürstchen: Vielerorts in Deutschland stehen jetzt Sommerfeste in der Firma an. Grundsätzlich biete eine ungezwungene Feier die Möglichkeit, die Kollegen einmal von ihrer privaten Seite kennenzulernen, sagt Sven Hennige, Managing Director bei der Personalberatung Robert Half. „Das kann für das Betriebsklima sehr förderlich sein.“ Wenn allerdings der Alkohol in Strömen fließt und die Stimmung ausgelassen ist, vergisst so mancher schon mal seine gute Kinderstube und lästert über den Chef, der dummerweise nur einen Meter entfernt steht, flirtet wild mit der attraktiven Kollegin oder tanzt zu später Stunde halb nackt auf dem Tisch. Wer am nächsten Tag nicht mit hochrotem Kopf durch die Firma schleichen und Tuscheleien und vielsagende Blicke der Kollegen vermeiden möchte, sollte einige Fettnäpfchen und Fallstricke meiden, die Firmenfeste für die Anwesenden bereithalten.

Sommerfest: Wer kein Alkohol verträgt, sollte keinen trinken

Zu viel Alkohol Natürlich gehören Bier oder Cocktails für die meisten Menschen bei einer Feier dazu. Und gerade beim Sommerfest lassen sich viele Chefs nicht lumpen und lassen das ein oder andere Fass springen. Doch wer seine Grenzen beim Alkohol nicht kennt, sollte gerade auf der Firmenfeier die Finger davon lassen. Denn kaum etwas ist peinlicher, als sich hinter der nächsten Rosenhecke zu übergeben – oder seinem Chef oder Kollegen lallend die Meinung zu geigen. Unter Alkoholeinfluss gegenüber Chef oder Kollegen ausfallend zu werden, kann zudem arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. „Es gelten die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten“, sagt Christopher Liebscher, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Berliner Kanzlei Meyer-Köring. „Wer Kollegen oder Vorgesetzte beleidigt oder belästigt, riskiert eine verhaltensbedingte Abmahnung, in schweren Fällen sogar die fristlose Kündigung.“

Unpassende Kleidung Auch wenn es Sommerfest heißt: In Flip-Flops und Strandkleidung sollte man besser nicht auftauchen. Es handelt sich schließlich immer noch um eine betriebliche Veranstaltung. Daher sollte man auch bei hohen Temperaturen nicht zu leger gekleidet erscheinen. Sommerkleidung in hellen Farben ist natürlich erlaubt, die Stoffe sollten aber auf keinen Fall durchsichtig sein. Das wäre eine Punktlandung im Fettnäpfchen und eine Tuschelgarantie für Monate.

Den Chef unpassend behandeln Es ist gar nicht so leicht, ein Gesprächsthema mit dem Chef zu finden, wenn es mal nicht um die Arbeit geht. Versuchen sollte man es aber trotzdem, denn das stärkt das gemeinsame Verhältnis. Und das kann sich wiederum positiv auf die nächste Gehaltsverhandlung oder Beförderungsrunde auswirken. Grundsätzlich gilt: Gespräche über das Wetter, den anstehenden Sommerurlaub oder auch über Fußball funktionieren immer. Oder man fragt, wie es den Kindern geht. Diese Themen bieten immer guten Stoff für Small Talk – und sie sind allemal besser, als den Vorgesetzten völlig zu ignorieren. Denn dadurch steigert man sich sicher nicht in seiner Gunst. Allzu locker sollte man mit dem Chef aber auch nicht umgehen – denn die Hierarchien aus dem Betrieb gelten auch beim Firmenfest. Wer sich während der Arbeitszeit siezt, sollte beim Feiern nicht plötzlich zum „Du“ übergehen – es sei denn, der Ranghöhere bietet es ausdrücklich an.

Ein ungezwungener Abend schweißt das Team zusammen

Spaßbremse sein Wer keine Lust auf Sommerfest hat und eigentlich nach Feierabend seine Ruhe von Chef und Kollegen haben möchte, sollte dieses eine Mal trotzdem über seinen Schatten springen – und nicht einfach alleine rumstehen. Denn wer mitfeiert und sich an entsprechenden Aktionen beteiligt, zeigt den Kollegen, dass er dazugehören möchte. Wer tunlichst nicht feiern möchte, sollte sich eine gute Ausrede einfallen lassen und besser gar nicht erst zur Feier gehen. Denn grundsätzlich gilt, dass zwar alle Mitarbeiter ein Teilnahmerecht haben, das Fernbleiben vom Firmenfest aber keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen darf, sagt Fachanwalt Liebscher.

Mit Kollegen anbandeln Ein harmloser Flirt unter Kollegen ist meistens unproblematisch, zumal ein Gespräch in lockerer Atmosphäre schon mal in eine Ebene abrutschen kann, die man als Flirt einstufen könnte. Doch es gibt Grenzen: Man sollte aufpassen, dass ein Flirt nicht dafür sorgt, dass man mit dem Kollegen nach dem Fest ein angespanntes Verhältnis hat, das die Zusammenarbeit erschwert. Oder gar sich der Kollege mehr erhofft, was zu unangenehmen Situationen führen kann. Auch mithilfe von Flirtaktionen die Karriereleiter aufsteigen zu wollen, ist unmoralisch und unter Kollegen ein absolutes No-Go.

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