Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Internet: Digitaler Nachlass: Was passiert mit Online-Konten von Toten?

Internet
22.09.2020

Digitaler Nachlass: Was passiert mit Online-Konten von Toten?

Wer es seinen Erben einfacher machen will, sollte sich schon zu Lebzeiten um seinen digitalen Nachlass kümmern.
Foto: Brilt, Adobe Stock

Mail-Postfach und Social-Media-Konto sind digitale Spiegel unseres Lebens. Doch was passiert mit ihnen, wenn wir mal nicht mehr da sind?

Auch digital geschlossene Verträge gehen mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über und müssen erfüllt werden. Das gilt auch für E-Mails, Inhalten von Accounts und Software. Hier gibt es kein Sonderrecht, sondern die Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB. Erben haben grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu beispielsweise Online-Konten des Verstorbenen, wenn sie sich gegenüber dem Anbieter legitimieren können. Abhängig von den Anforderungen des Anbieters kann das durch die Sterbeurkunde, Erbschein oder gerichtliche Verfügung erfolgen.

Die Erben dürfen zudem Auskunft vom Unternehmen über die gespeicherten Daten des Verstorbenen nach § 34 BDSG verlangen. Der Haken ist nur, die künftigen Erben müssen über die Online-Vertragspartner informiert sein, damit sie ihre Rechte später auch gezielt geltend machen können.

Einige Online-Dienste ermöglichen es schon zu Lebzeiten, einen Nachlasskontakt anzugeben. Manche verweisen auf die gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Kündigungsfristen, andere haben für derartige Fälle Sonderregelungen, die den AGBs entnommen oder beim Anbieter erfragt werden können. Selbsterklärend ist das meist alles nicht. Umso wichtiger, dass man sich frühzeitig um seinen digitalen Nachlass kümmert.

Digitaler Nachlass: Die Vormacht muss über den Tod hinaus gelten

Damit die Erben sich beim Nachlass auch zurechtfinden, kann eine Liste mit den Zugangsdaten an einem zugänglichen Ort hinterlegt werden. Auch kann eine solche Liste in einem verschlossenen Umschlag an eine vertrauenswürdige Person weitergebenen werden. Alternativ bietet sich an, das Dokument auf einem verschlüsselten oder zumindest mit einem Kennwort geschützten USB-Stick zu speichern und an einem sicheren Ort zu deponieren. Dem E-Mail-Konto kommt hier eine Schlüsselfunktion zu, da sich über dieses in der Regel Passwörter anderer Dienste zurücksetzen lassen.

Wer ganz sicher gehen will, regelt diese Angelegenheit im Rahmen einer Vorsorgevollmacht. Darin wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, sich um den digitalen Nachlass zu kümmern. Die Vollmacht muss mit Ort und Datum versehen und unterschrieben sein. Wichtig ist außerdem, dass die Vollmacht „über den Tod hinaus“ gilt.

Zum Autor: Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.