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Frage des Alltags
15.06.2020

Dürfen Läden schließen, obwohl sie laut Öffnungszeiten noch offen sind?

Nach 20 Uhr darf in Bayern regulär kein Laden mehr öffnen.
Foto: Arno Burgi, dpa (Symbolbild)

Wenn ein Geschäft angibt, es habe bis 18.30 Uhr geöffnet, darf es dann schon um 18.20 Uhr niemanden mehr einlassen?

Es ist 18.27 Uhr, gerade noch rechtzeitig renne ich die Stufen zur Postfiliale hoch, das Päckchen unterm Arm. Doch die automatische Schiebetür geht nicht auf. Sie lässt die Menschen nur noch raus und nicht mehr rein. Schließlich macht die Post um 18.30 Uhr zu. Wie ist das mit den Öffnungszeiten? Müssen Geschäfte bis genau zu dem Zeitpunkt Kunden einlassen, den sie außen angeschrieben haben? Oder dürfen sie auf- und zusperren, wann es ihnen passt?

Sind Laden-Öffnungszeiten bindend?

Ein Anruf bei Bernd Ohlmann. Er ist Pressesprecher des bayerischen Handelsverbands in München. „Herr Ohlmann, was genau bedeuten eigentlich Öffnungszeiten?“ Er redet gleich los und sagt: „So lange die gesetzlichen Ladenschlusszeiten nicht überschritten werden, darf ein Ladeninhaber machen, was er möchte.“ Die Öffnungszeiten, die außen am Klamottenladen, der Postfiliale oder dem Supermarkt angeschrieben sind, dienen lediglich zur Information. Daran halten muss sich der Inhaber nicht. Er darf jederzeit zusperren oder länger aufhaben.

Ein Beispiel: An der Fleischtheke im Supermarkt ist um 19.50 Uhr schon alles weggeräumt. Die Maschinen sind geputzt, die Wurst in die Kühlung geräumt. Der Kunde im Laden ärgert sich, er hätte doch noch dringend Gelbwurst fürs Abendessen gebraucht. Machen kann er nichts, außer nicht mehr in diesem Supermarkt einzukaufen. Wann genau die Fleischtheke aufgeräumt wird, entscheidet alleine der Geschäftsführer. Ein anderes Beispiel: Ein Kunde hat einen Stamm-Teeladen, der regulär bis 18 Uhr geöffnet hat. Nun benötigt der Kunde dringend ein Geschenk, schafft es aber erst bis um 18.15 Uhr zu dem Tee-Geschäft. In diesem Fall wäre es kein Problem, den Besitzer anzurufen und zu fragen, ob er ausnahmsweise auch nach 18 Uhr jemanden hineinlässt. Rechtliche Probleme bekäme er damit nicht. Er müsste aber länger arbeiten.

Es gilt also: In den gesetzlich vorgeschriebenen Öffnungszeiten von Montag bis Samstag zwischen 6 Uhr und 20 Uhr dürfen Ladeninhaber ihre Geschäfte öffnen und schließen, wie sie es möchten. Sie dürfen auch bis 20 Uhr noch Menschen in das Geschäft lassen und diese dann nach 20 Uhr zu Ende bedienen. Nur nach 20 Uhr darf keiner mehr rein – zumindest in Bayern.

Hinweis der Redaktion: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Beitrag aus unserem Online-Archiv.

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