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  3. EU-Richtlinie: Verbot von Einweg-Plastik: Was gilt jetzt für Plastikprodukte?

EU-Richtlinie
03.07.2021

Verbot von Einweg-Plastik: Was gilt jetzt für Plastikprodukte?

Ab dem 3. Juli ist in der EU die Herstellung von Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik verboten.
Foto: Alexander Heinl, dpa

Ab sofort sind bestimmte Plastikartikel in Deutschland und der EU verboten. Welche das sind, und welche Alternativen es gibt: Hier die wichtigsten Infos zum Plastikverbot.

Die EU will den Plastikmüll reduzieren. Was sind die Hintergründe des aktuellen Plastik-Verbots?

In Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten sollen sämtliche Einwegplastikprodukte aus dem Handel verschwinden. Das sieht eine EU-Richtlinie zum Verbot von Plastikgeschirr aus dem Jahr 2019 vor. Insgesamt umfasst diese Kunststoff-Richtlinie zehn Produkte, die die Länder entweder nicht mehr in Umlauf bringen dürfen oder für deren Reduktion sie besondere Maßnahmen ergreifen müssen. Der Grund: Die Plastik-Produkte machen 70 Prozent des gesamten Meeresmülls in der EU aus - eine menschengemachte Katastrophe für die Umwelt.

Einweg-Plastik wird verboten. Was gilt beim Plastikverbot jetzt genau?

Seit Samstag, 3. Juli, müssen alle EU-Mitgliedstaaten die Kunststoff-Richtlinie umsetzen - also auch Deutschland. Das Verbot betrifft Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen oder Luftballonstäbe. Auch To-Go-Behälter sowie Getränkebecher aus Styropor dürfen nicht mehr neu auf den Markt kommen. Verboten werden zudem Wegwerfteller, -becher oder -besteck aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Das Gleiche gilt für Einweggeschirr aus Pappe, das nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff besteht oder mit Kunststoff überzogen ist.

Heißt das, dass Plastikprodukte ab sofort komplett aus dem Alltag verschwinden?

Nein, Restbestände, die noch im Lager vorhanden sind, dürfen aufgebraucht und weiterhin verkauft werden. Der Handelsverband Deutschland geht davon aus, dass es sich "noch um größere Mengen handelt", die der Handel abverkaufen müsste. Genauere Zahlen liegen dem Verband nach eigenen Angaben nicht vor. Zudem gibt es Plastikprodukte, die die EU (noch) nicht verbietet, weil es aktuell keine angemessenen Alternativen aus anderen Stoffen gibt - beispielsweise Damenbinden. 

Wie viel Müll wird in Deutschland durch das Plastikverbot eingespart?

Pro Stunde werden nach Angaben des Umweltministeriums in Deutschland rund 320.000 Einwegbecher für Kaffee und Co. verbraucht. To-Go-Verpackungen und Einweggeschirr brachten es im Jahr 2017 noch auf eine Müllmenge von mehr als 346.000 Tonnen. Aktuellere Zahlen gibt es nach Angaben des Umweltbundesamts nicht. Der Verband Kommunaler Unternehmen geht davon aus, dass die von der EU-Kunststoffrichtlinie erfassten Produkte rund 20 Prozent des Straßenmülls ausmachen.

Welche Alternativen zu Plastikprodukten gibt es nun?

Händler und Gastronomen sind von nun an verpflichtet, auf wiederverwendbare Alternativen aus Glas oder Metall zurückzugreifen. Zudem stehen schon länger Ersatzprodukte in den Regalen vieler Geschäfte, beispielsweise Gabeln aus Bambus oder Strohhalme aus Papier.

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Sind die Plastik-Alternativen für Mensch und Umwelt immer gesünder?

Nicht immer seien die Alternativprodukte gesunde Optionen, warnen Verbraucherschützer. Zum Teil seien Alternativ-Bestecke und Gefäße mit Chemikalien belastet und auch nicht vollständig biologisch abbaubar, kritisierte kürzlich etwa der europäische Verbraucherverband BEUC. Der Verbraucherzentrale Bundesverband weist auf seiner Webseite noch auf weitere Hürden hin. So sorge etwa die naheliegende Idee, Plastik einfach durch Papier zu ersetzen, zur Abholzung von Wäldern, die für den Klimaschutz eine Schlüsselrolle einnehmen. Von Aluminiumschalen rät die Zentrale wegen des hohen Energieverbrauchs ab.  

Prüft die EU die Umsetzung des Plastikverbots?

Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zum Verbot von Plastikgeschirr ist Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten. Verlässlichere Daten zum Stand der Umsetzung gibt es nach Angaben einer Sprecherin des Europäischen Parlaments erst nach dem Stichtag 3. Juli.

Welche Regeln treten in Deutschland sonst noch in Kraft?

In Deutschland tritt neben dem Verbot der oben genannten Artikel auch eine spezielle Kennzeichnung von weiteren Wegwerfprodukten in Kraft. Dazu gehören Hygieneprodukte wie Damenbinden, To-Go-Becher aus und mit Plastik sowie Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern. Das ist die Gruppe von Produkten, für die mangels Alternativen noch kein Verbot vorgesehen ist. Die Markierung soll Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Umweltschäden durch Plastik warnen und über die richtige Entsorgung informieren.

Was kann ich selbst für die Reduzierung des Plastikmülls tun?

Die Umweltorganisation "Greenpeace" gibt auf ihrer Website Tipps, wie jeder einzelne den Plastikmüll reduzieren kann. So sollten Verbraucher stets mit Rucksack, Korb oder Stofftasche einkaufen und selbst auf Papiertüten verzichten. Zudem sei es wichtig, etwa bei Kosmetika auf Inhaltsstoffe zu achten und jene Artikel zu meiden, die versteckte Kunststoffe behinhalten. Als Alternativen schlägt "Greenpeace" beispielsweise Naturkosmetik vor. Darüber hinaus gibt es Ideen zum "Plastikmüll-Upcycling", das heißt, dass Plastikprodukte nicht einfach weggeworfen, sondern wiederverwendet werden. Und der geliebte "To Go"- Kaffee könne von nun an im mitgebrachten Thermobecher konsumiert werden - oder einfach gemütlich im Sitzen im Cafè. (kusd, dpa)

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