Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Baden-Württemberg: Eltern von Kita-Kindern müssen bei verspäteter Abholung zahlen

Baden-Württemberg
21.03.2019

Eltern von Kita-Kindern müssen bei verspäteter Abholung zahlen

In Bad Saulgau dürfen Kitas von den Eltern Geld verlangen, wenn sie ihr Kind erst nach Ende der Betreuungszeit abholen.
Foto: Annette Zoepf (Symbolfoto)

Kindergärten in Bad Saulgau dürfen Eltern, die ihre Kinder nach der regulären Betreuungszeit abholen, den Aufwand in Rechnung stellen.

In Bad Saulgau im Landkreis Sigmaringen müssen Eltern eine Gebühr an den Kindergarten entrichten, wenn sie ihr Kind zu spät abholen. In den städtischen Einrichtungen wurde die Regelung vor drei Jahren von der katholischen Kirche übernommen, die "eine solche Vorgehensweise in den von ihr betriebenen Einrichtungen in Bad Saulgau eingeführt hatte", so Thomas Schäfers von der Pressestelle Bad Saulgau. Pro angefangener Viertelstunde seien zehn Euro zu bezahlen.

Bad Saulgau: Gebühr in Kindergärten für verspätete Abholung

Die Stadt möchte bei Eltern das Bewusstsein schaffen, dass es für die Betreuer, den Kindergarten und auch für andere Eltern Folgen habe, wenn sie ihr Kind nach Ende der regulären Betreuungszeit abholen würden. Die Betreuungsstätten würden von den Eltern gemeinsam finanziert. Wenn jemand sein Kind länger im Kindergarten lasse, trügen die anderen Eltern das mit, so Schäfers.

Für die Erzieher bedeute eine verspätete Abholung, dass nach gesetzlichen Bestimmungen mindestens zwei Betreuer bei dem Kind bleiben müssten, obwohl ihnen ein geregelter Feierabend zustehe, erläutert Schäfers. Nach seinen Angaben wurde von der Regelung in den städtischen Regelungen bisher noch nicht Gebrauch gemacht. Gespräche mit den Eltern hätten ausgereicht, um Probleme wie Desinteresse an den Auswirkungen der späten Abholung des Kindes zu beheben.

Es sei allerdings gut, die Möglichkeit, den Aufwand in Rechnung zu stellen, in der Hinterhand zu haben, so der Pressesprecher. Er betont, die Stadt Bad Saulgau habe die Regelung auch nicht aktiv kommuniziert, weil sie keine Drohkulisse aufbauen wolle. (lesa)

Lesen Sie dazu auch

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

21.03.2019

Ausgehend davon dass eine zweifache Mutter die am Vormittag für 4 Stunden für den Mindestlohn Stunde 9,19 Euro Brutto arbeitet und sich 20 Minuten wg. dem Autoverkehr verspätet oder Ihren Arbeitsplatz aus betrieblichen Gründen später verlässt um Ihre beiden Sprösslinge abzuholen ein stolzer Preis. Verdienst Brutto 36,76 abzüglich 40 Euro gibt ein Minus von 3,24 Euro. Sozialstaat Deutschland, wer arbeitet wird bestraft.

21.03.2019

Die regelmäßige Kosten der Kita müssen selbstverständlich auch noch bezahlt werden.