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Finanzielle Unterstützung
07.04.2020

Elterngeld, Familiengeld, Krippengeld: Wie Eltern Geld vom Staat bekommen

Nach der Geburt haben Eltern verschiedene Möglichkeiten vom Staat finanziell unterstützt zu werden.
Foto: Felix Kästle, dpa

Nach der Geburt eines Kindes gibt es viele finanziellen Hilfen wie das Familiengeld. Wie viel Geld Eltern bekommen und welche Unterschiede es gibt.

Für Familien ist es schwer, den Überblick zu behalten: „Basiselterngeld“, „ElterngeldPlus“, „Partnerschaftsbonus“ – außerdem gibt es in Bayern noch das „Familiengeld“ und seit Januar das „Krippengeld“. Grundsätzlich gilt: Das Elterngeld soll Einkommensunterschiede bei der Kinderbetreuung ausgleichen. Ein Überblick über die Unterstützung des Freistaats, was sie für die Rentenansprüche bedeutet und welche Reformen das Familienministerium plant:

Basiselterngeld

Den Eltern stehen ab der Geburt des Kindes gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sie ihr Kind selbst betreuen, in Deutschland leben, entweder gar nicht oder höchstens 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Diese Monate können frei unter den Eltern aufgeteilt werden. Aber Achtung: Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.

Eltern, die Basiselterngeld beantragen, erhalten 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt – mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Zwei Gehaltsgrenzen gilt es zu beachten: Verdienen Eltern weniger als 1240 Euro netto, steigt der Prozentsatz auf 67 Prozent. Beträgt das Einkommen vor der Geburt weniger als 1000 Euro, steigt der Prozentsatz schrittweise auf bis zu 100 Prozent.

Die finanzielle Leistung kann online unter www.elterngeld-digital.de beantragt werden – wichtig ist die Geburtsurkunde des Kindes. Der Freistaat bezahlt das Geld bis zu drei Monate rückwirkend. Möchten die Eltern während dieser Zeit Geld dazuverdienen, sollten sie „ElterngeldPlus“ beantragen.

ElterngeldPlus

Mit dieser Variante haben Mütter und Väter die Möglichkeit, 24 Monate finanziell unterstützt zu werden – also doppelt so lange, wie beim „Basiselterngeld“. Pro Monat erhalten Bezieher allerdings nur die Hälfte des Basiselterngeldes, also mindestens 150 und maximal 900 Euro. Eltern können aber Geld dazuverdienen, beispielsweise durch einen Minijob. „Maximal darf man 30 Stunden arbeiten“, sagt Schwangerschaftsberaterin Irmgard Henseler von Profamilia Augsburg. Aber: Man sollte laut Henseler nicht zu viel dazuverdienen, sonst kann das „ElterngeldPlus“ gekürzt werden. Die Faustregel lautet: „Man sollte nicht mehr als 40 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens beziehen“, sagt Henseler.

Das System ist dabei durchaus flexibel – beispielsweise können Eltern die ersten Monate die Variante „Basiselterngeld“ und später „ElterngeldPlus“ beziehen. Ein Monat „Basiselterngeld“ entspricht dabei zwei Monaten „ElterngeldPlus“.

Partnerschaftsbonus

Henseler hat die Erfahrung gemacht, dass der „Partnerschaftsbonus“ so gut wie gar nicht genutzt werde: „Das liegt daran, weil die Anspruchsvoraussetzungen so schwierig sind.“ Jedes Elternteil kann vier weitere Monate zusätzlich „ElterngeldPlus“ erhalten, wenn beide parallel zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten und trotzdem die Kinderbetreuung durch die Eltern erfolgt. „Das ist kompliziert zu organisieren“, sagt Henseler.

Familiengeld

In Bayern gibt es außerdem noch das „Familiengeld“. Für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr zahlt der Freistaat pro Monat 250 Euro - unabhängig von der Art der Betreuung. Laut dem bayerischen Zentrum Familie und Soziales ist das eine Leistung für alle Familien, egal wie viel die Eltern verdienen. Der Antrag für das Elterngeld ist gleichzeitig auch der Antrag für das Familiengeld. Ist dies nicht der Fall, kann das Familiengeld online unter www.zbfs.bayern.de beantragt werden.

Krippengeld

Seit dem 1. Januar gibt es in Bayern etwas Neues: das „Krippengeld“. Eltern, die ihre ein- bis dreijährigen Kinder in Betreuung geben, erhalten das sogenannte „Krippengeld“. Pro Kind und Monat erhalten Eltern 100 Euro. Gezahlt wird ab dem ersten Geburtstag des Kindes bis zum 31. August des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Ausgeschlossen sind Eltern ab einem Brutto-Haushaltseinkommen von 60.000 Euro – dieser Betrag steigt für jedes weitere Kind um 5000 Euro. Der Antrag für das „Krippengeld“ ist online unter www.zbfs.bayern.de zu finden.

Rentenansprüche

Wer Elterngeld bezieht, geht in der Regel seiner Arbeit nicht oder nur zum Teil nach. Das bedeutet auch, dass in dieser Zeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Allerdings gibt es in Deutschland Erziehungszeiten – und diese berücksichtigt die Deutsche Rentenversicherung. Darunter fallen die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Aber Achtung: Die Erziehungszeit kann nur einem Elternteil angerechnet werden, im Normalfall demjenigen, der das Kind erzieht. In Deutschland ist das automatisch die Mutter. Will der Mann die Rentenansprüche für sich geltend machen, muss er das melden. 

Reformen

Das Familienministerium plant, das Elterngeld anzupassen, um es nach eigener Aussage „attraktiver“ zu gestalten. Nach einem Entwurf sollen Eltern während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten können, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen. Der „Partnerschaftsbonus“ soll flexibler werden: Eltern sollen 24 bis 32 Stunden arbeiten können. Laut Ministerium wählen die Eltern so zwischen drei oder bis zu vier Tage pro Woche. Eltern von besonders frühgeborenen Kindern sollen einen Monat länger Elterngeld beziehen.

Weitere Informationen sind außerdem unter www.familienportal.de zu finden.

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