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Energieeffizienz
21.01.2021

Staat unterstützt Neubauten: Diese neuen Förderungen gibt es 2021

Der Bau von energieeffizienten Häusern wird 2021 neu gefördert.
Foto: Jens Schierenbeck, dpa (Symbolbild)

Für energiesparende Gebäude gibt es statt günstigere Kredite bald auch Barzuschüsse. Je sparsamer das Haus, desto mehr Geld ist drin.

Wer ein neues Haus baut, kann von staatlicher Förderung profitieren. Allerdings gibt es hier dieses Jahr einige Änderungen. Wichtig ist dabei: Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, die mehrere Förderprogramme zusammenfasst und der Vereinfachung dient, greift bei Neubauvorhaben erst ab 1. Juli 2021. Bis dahin gelten die bisherigen Förderbedingungen. Aber wer jetzt erst mit seinen Planungen beginnt, der kann sich gleich an den neuen Regeln orientieren.

Gefördert wird wie bisher, wenn ein Energiestandard erreicht wird, der besser als der gesetzlich im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) vorgeschriebene Standard ist. Fördergeld gibt es für das Effizienzhaus 55, das bessere Effizienzhaus 40 und das Effizienzhaus 40 Plus. Die Zahl sagt dabei immer aus, wie viel Prozent der Primärenergie das Effizienzhaus im Vergleich zu einem Referenzgebäude benötigt. Der gesetzliche Mindeststandard entspricht einem Effizienzhaus 70. Gefördert wird wie bisher mit zinsvergünstigten Darlehen, zu denen ein Tilgungszuschuss gezahlt wird, oder – und das ist neu – als Alternative auch mit einem direkten Zuschuss.

Neu ab 1. Juli: das Erneuerbare-Energien-Paket

Neu ist ab 1. Juli zudem die Einführung des sogenannten Erneuerbare-Energien-Pakets (EE-Paket) bei der Effizienzhausförderung. Damit belohnt der Gesetzgeber den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung. Der EE-Bonus wird das bisherige Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ersetzen.

Bei einem Effizienzhaus 55 oder einem Effizienzhaus 40 steigt die Förderung durch den Bonus um 2,5 Prozent, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien – zum Beispiel Holzpellets oder einer Wärmepumpe – stammen. Im Falle des Effizienzhauses 55 erhöht sich mit dem EE-Bonus die staatliche Förderung von 15 auf 17,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Beim besseren Effizienzhaus 40 klettert der Zuschuss durch den Erneuerbare-Energie-Bonus von 20 auf 22,5 Prozent.

Was das Ganze noch interessanter macht: Die förderfähigen Kosten steigen mit der Nutzung des EE-Pakets von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit. Bauherren, die beispielsweise ein Effizienzhaus 40 errichten und bei der Wärmeerzeugung auf eine Pelletheizung oder eine Wärmepumpe setzen, bekommen damit vom Staat bis zu 33.750 Euro geschenkt – als Zuschuss oder als Tilgungszuschuss, falls die Kreditvariante gewählt wird. Die Summen gelten jeweils pro Wohneinheit. Wer also sein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung plant, die als weitere Wohneinheit zählt, kann die Fördersumme verdoppeln.

Maximalförderung bis zu 41.250 Euro pro Wohneinheit

Auch das Effizienzhaus 40 Plus als höchster Energiestandard, bei dem zum Beispiel durch eine Photovoltaikanlage in der Bilanz mehr Strom erzeugt als verbraucht wird, profitiert ab 1. Juli von der Erhöhung der förderfähigen Kosten. Hier winken mit EE-Bonus 27,5 Prozent Tilgungszuschuss oder direkter Zuschuss. Damit liegt die Maximalförderung bei 41.250 Euro pro Wohneinheit.

Neu ist ab 1. Juli im Neubaubereich auch das Nachhaltigkeits-Paket (NH-Paket) mit einem Förderbonus von ebenfalls 2,5 Prozent – quasi als Alternative zum Erneuerbare-Energien-Paket. Beide können nicht miteinander kombiniert werden. Um den NH-Bonus zu erhalten, muss eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung vorliegen.

Attraktivere Förderung für Fachplanung und Baubegleitung

Nochmals attraktiver wird ab Mitte des Jahres die Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen zertifizierten Fachmann. Statt der bisher maximal 4000 Euro übernimmt dann der Staat bis zu 5000 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäuser und bis zu 20.000 Euro bei größeren Gebäuden.

Spürbare Verbesserungen erwarten die Bauherren von Nichtwohngebäuden. So wird hier ab 1. Juli die Förderung beim Bau eines privaten oder kommunalen Nichtwohngebäudes nach dem Effizienzhaus55-Standard deutlich erhöht. Zusätzlich wird das Effizienzhaus 40 mit bis zu 22,5 Prozent Förderung eingeführt, wenn man den EE- oder NH-Bonus nutzt.

Zum Autor: Martin Sambale ist Geschäftsführer des Energie- und Umweltzentrums Allgäu, kurz eza!

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