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  3. Neue Gesetze und Regeln: Energielabels, Sommerzeit, Corona: Das ändert sich im März 2021

Neue Gesetze und Regeln
01.03.2021

Energielabels, Sommerzeit, Corona: Das ändert sich im März 2021

Die Energielabels für Elektrogeräte werden verändert: Die Klassen A+, A++ und A+++ wird es ab März 2021 nicht mehr geben.
Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild)

Im März 2021 ändert sich nicht nur die Zeit. Wir geben einen Überblick über neue Gesetze und Regeln, zu denen auch Corona-Lockerungen gehören.

Vereinfachte Energielabels für Elektrogeräte, blaue Kennzeichen für Mofas oder Mopeds und die letzte Chance aufs Baukindergeld - im März 2021 gibt es einige Änderungen für Verbraucher. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten neuen Gesetze und Regeln.

Corona-Lockerungen: Das ändert sich im März

Der Corona-Lockdown in Deutschland gilt erst einmal bis zum 7. März - es ist aber wahrscheinlich, dass Bund und Länder ihn noch einmal verlängern. Einige Lockerungen gibt es seit dem 1. März aber trotzdem.

So dürfen in Deutschland die Friseure wieder öffnen, auch wenn strenge Hygiene-Regeln beachtet werden müssen. Dazu kommen je nach Bundesland weitere Lockerungen - in Bayern zum Beispiel Öffnungen für Baumärkte, Blumenläden, Gartenmärkte und Gärtnereien.

Ab dem 1. März können die Friseure in Deutschland wieder öffnen.
Foto: Nicolas Maeterlinck, dpa (Archivbild)

Neue Gesetze im März 2021: Vereinfachte Energielabels für Elektrogeräte

Die Energielabels für Elektrogeräte werden vereinfacht: Die Höchstklassen A+, A++ und A+++ werden gestrichen. Stattdessen reichen die Klassen künftig nur noch von G für wenig umweltfreundliche Geräte bis A für sehr stromsparende Modelle.

Gleichzeitig wird die Berechnung verändert und verschärft. Vom Bundesverband der Verbraucherzentralen heißt es, dass bisherige Geräte mit dem Label A+++ künftig wohl vor allem die Klasse C erreichen werden. Die beste Klasse A werde erst einmal ganz leer bleiben, damit Hersteller einen Anreiz für Innovation bekämen.

Blaue Versicherungskennzeichen

Fahrzeuge wie Mofas, Mopeds oder elektrische Tretroller benötigen seit dem 1. März ein neues Versicherungskennzeichen. Seit diesem Stichtag sind nur noch blaue Kennzeichen zugelassen. Wer danach noch mit einem alten schwarzen unterwegs ist, macht sich strafbar und ist bei einem Schaden nicht versichert.

Neu ist in diesem Jahr, dass die Kennzeichen nicht mehr zwingend aus Alu oder Blech sein müssen. Einige Versicherungen bieten sie auch als Klebefolie an.

Ab dem 1. März sind nur noch die neuen blauen Versicherungskennzeichen gültig.
Foto: GDV DL, dpa (Archivbild)

Anspruch auf Baukindergeld nur noch bis zum 31. März

Wer sich noch Baukindergeld sichern möchte, muss bis zum 31. März eine Baugenehmigung erhalten oder eine Immobilie kaufen. Der Antrag selbst kann bis zum 31. Dezember 2023 eingereicht werden.

Pro Kind gibt es 12.000 Euro, die in zehn Jahresraten zu je 1200 Euro ausgezahlt werden. Hier erfahren Sie mehr: So beantragen Sie Baukindergeld.

Einschränkungen beim Heckenschneiden

Wie in jedem Jahr ist es im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten, eine Hecke stark zu schneiden. Allerdings gibt es Ausnahmen. Es ist weiterhin möglich, seine Hecke etwas in Form zu bringen. Mehr lesen Sie hier: Droht ab 1. März wirklich eine Strafe fürs Heckenschneiden?

Frühlingsanfang und Zeitumstellung auf Sommerzeit

Am 1. März ist der meteorologische Frühlingsanfang 2021. Als "richtiger" Frühlingsbeginn gilt aber der kalendarische am 20. März. An dem Datum sind Tag und Nacht gleich lang.

Außerdem steht am 28. März die Zeitumstellung 2021 auf Sommerzeit an. Die Uhr wird um eine Stunde von 2 auf 3 Uhr vorgestellt, wodurch die Nacht kürzer ausfällt. Durch die Umstellung bleibt es am Morgen länger dunkel - dafür am Abend aber länger hell.

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