Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Essen: Strenge Regeln - Diese Zutaten dürfen in einen echten Döner

Essen
13.09.2017

Strenge Regeln - Diese Zutaten dürfen in einen echten Döner

Welches Fleisch für einen Döner genutzt werden darf, ist genau vorgeschrieben.
Foto: Söhnke Callsen, dpa (Symbolbild)

Welche Zutaten in einem Döner stecken dürfen und welche nicht, ist genau vorgeschrieben. Verstoßen Gastronomen dagegen, drohen hohe Strafen. Wie in Augsburg damit umgegangen wird.

Wann ist ein Döner eigentlich ein Döner? Diese vermeintlich einfache Frage lässt sich gar nicht so leicht beantworten, denn in Deutschland ist das, was richtiges Dönerfleisch ist, genau geregelt. Schon seit dem Jahr 1991 gibt es die „Berliner Verkehrsauffassung für Döner Kebab(p)“, die bundesweit regelt, was im Fleisch sein darf und was nicht. Die Vorgaben sind strikt. Es kann also sein, dass sich Kunden einen Döner bestellen, der aber gar kein richtiger Döner ist.

Trotzdem lebten die Imbissbuden-Besitzer jahrelang in Eintracht mit der Verkehrsauffassung, doch in jüngster Zeit gibt es immer wieder Meldungen von Streitfällen, in denen den Gastronomen verboten wurde, „Döner“ zu verkaufen. Sie mussten ihn in „Drehspieß“ umbenennen, weil Inhaltsstoffe im Fleisch waren, die da per Definition nichts zu suchen hatten. Dönerverkäufer mussten oft ihre kompletten Speisekarten, Werbeflyer oder Anzeigen im Laden ändern – für teuer Geld.

Rind, Schaf, Pute und Huhn - dieses Fleisch darf in einen Döner

In einen klassischen Döner dürfen vier Fleischsorten: Rind, Schaf, Pute und Huhn, so schreibt es die Berliner Verkehrsauffassung vor. Das Fleisch muss in dünnen Scheiben auf den Drehspieß gesteckt werden. Bei Rind- und Schafsdönern darf Hackfleisch der gleichen Art benutzt werden, um das Fleisch am Spieß formen zu können. Allerdings darf der Hackfleischanteil nicht mehr als 60 Prozent betragen. Bei den beiden Geflügelarten darf übrigens kein Hackfleisch verwendet werden. Teilweise wird die Haut am Geflügel gelassen, ihr Anteil darf aber höchstens 18 Prozent betragen.

Beim Fleisch hören die Vorgaben allerdings nicht auf, auch bei den Gewürzen gelten strenge Regeln. Salz darf mit rein, eine Gewürzmischung und dazu noch Eier, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt. Sonst nichts. Bei den Drehspießen sind die Vorgaben lascher. Sie können beispielsweise komplett aus Hackfleisch bestehen oder Phosphate beinhalten, die zum Binden der Masse genutzt wird. Beim Döner ist das tabu. Bekommt eine Imbissbude ihr Fleisch von einem Lieferanten, muss sie die Bezeichnung in ihrem Laden übernehmen, die auch auf der Lieferung steht.

Um zu kontrollieren, ob diese Vorgaben in den städtischen Dönerbuden eingehalten werden, sind die Städte angehalten, regelmäßige Kontrollen durchzuführen. In Augsburg kümmert sich darum das Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen. In regelmäßigen Abständen führen die Mitarbeiter sogenannte planmäßige Routinekontrollen durch, erklärt Amtsleiter Werner Kaufmann unserer Redaktion auf Anfrage.

Bei Verstoß gegen Döner-Vorgaben droht Haft

In diesen Kontrollen gehe es um die Hygiene in den Buden, aber auch um die Zusammensetzung der Ware. Die Kontrollen finden etwa alle zwölf bis 18 Monate statt. Außerdem könne es gezielte Kontrollen geben, wenn das Amt den Verdacht hegt, in einer Bude könne etwas nicht stimmen. Auch auf Verbraucherbeschwerden reagiere das Amt, sagt Werner Kaufmann.

Verstoßen Dönerbuden gegen die Vorschriften, drohen empfindliche Strafen. Täuscht ein Besitzer seine Kunden vorsätzlich, werde das als Straftat geahndet, erklärt Kaufmann. Es drohen demnach eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Hat ein Gastronom nur fahrlässig gehandelt, ist das eine Ordnungswidrigkeit, bei der ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro blüht.

Bei Ahmet Cevik kommt das Gesundheitsamt etwa einmal im Jahr. Er ist der Inhaber des Kral Kebap Haus im Augsburger Stadtteil Göggingen. Bei den Kontrollen gehe es aber hauptsächlich um die Sauberkeit im Laden, erklärt Cevik. Sein Fleisch sei in 14 Jahren erst ein Mal kontrolliert worden. Er lobt allerdings die Fleisch-Qualität in Augsburg: „Hier gibt es ein sehr gutes Niveau. Da kann fast nichts schief gehen.“ Selbst aus München kommen seine Kunden, erklärt er.

Er selbst hat Puten-Döner im Angebot, genau wie fast alle anderen Dönerbuden in Augsburg, sagt er. Das Fleisch bezieht Cevik von einem Produzenten. „Ohne Hackfleisch“, versichert er. Für ihn dürfte die Drehspieß-Diskussion demnach keine Rolle spielen.

Übrigens: Das Wort "Döner" heißt im Deutschen "Drehspieß". gioe

Lesen Sie dazu auch: Wann ist ein Döner gut? Das rät eine Expertin.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.