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  3. Gesundheitsapps: Experte rät bei Nutzung von Gesundheits-Apps zur Vorsicht

Gesundheitsapps
08.11.2019

Experte rät bei Nutzung von Gesundheits-Apps zur Vorsicht

Der Bundestag hat ein Gesetz zu Gesundheits-Apps verabschiedet. Künftig sollen die gesetzlichen Krankenkassen den Einsatz der Apps auf Verordnung eines Arztes finanzieren.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Gesundheitsminister Jens Spahn fördert mit seinem neuen Gesetz den Einsatz von Digital-Health-Anwendungen. Diese können für Patienten jedoch zum Teil riskant sein.

Diabetes-Tagebücher, Videochat mit dem Arzt, Erinnerungen zur Medikamenteneinnahme, Ablage digitaler Gesundheitsakten - Gesundheits-Apps bieten eine Vielzahl von Funktionen. Durch das neue Gesetz, das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), sind die gesetzlichen Krankenkassen ab 2020 dazu verpflichtet, Apps zu finanzieren, die von Ärzten verschrieben werden. Die Patienten können sich aber auch nur in Absprache mit der Krankenkasse digitale Gesundheitsanwendungen zulegen, die von der Krankenkasse finanziert werden.

"Der Gesetzgeber möchte damit dazu anstoßen, alles Mögliche im Bereich der digitalen Gesundheitsversorgung zu versuchen", sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er beobachtet diese Entwicklung mit Sorge. Krankenkassen würden durch das Gesetz zum Financier für die Unternehmen, dabei sehe er den Steuerzahler in der Pflicht, meint der Leiter der Abteilung Versicherungen, Pflege, Gesundheit. "Dieser Anspruch auf Bezahlung sorgt für Probleme", sagt er.

Gesundheits-Apps haben nicht immer einen Nutzen

Einige Apps wurden bereits durch das Bundesamt für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte (BfArM) als Medizinprodukt anerkannt. Griebl sagt, die Kriterien bei den Prüfungen seien aber eher schwammig. "Die Rahmenbedingungen für den Nachweis des Nutzens fehlen. Das geht am Bedarf von Patienten vorbei", kritisiert der Verbraucherschützer. Die zu erwartende Fülle an Apps könnte das Auftreten der Problematik der unklaren Richtlinien verstärken. Es bedürfe seiner Ansicht nach konkreter und harter Vorgaben für die digitalen Randprodukte.

Die Redaktion hat einen genaueren Blick auf Apps zur mobilen Kommunikation mit Ärzten geworfen. In den Nutzungsbedingungen der "TK-Doc-App", die das Videochatten mit Ärzten ermöglicht, beispielsweise steht: "Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass kein Dritter in den Besitz der Versichertennummer, Ihres Geburtsdatums und des Passwortes gelangt." Grieble findet diese Bedingung zwar akzeptabel, doch sie könnte auch zum Nachteil des Nutzers ausgelegt werden: Wenn vom Verbraucher verlangt werde, auch die technische Weitergabe, bei der es passieren kann, dass die Verbindung geknackt werde, zu sichern, "geht das nicht", sagt er.

Ebenfalls problematisch können in ausländischer Sprache verfasste Nutzungsbedingungen bei Apps wie "Healee" sein, die mittels Kommunikation mit einem Chatbot Symptome des Nutzers erfassen, um daraus eine Liste mit möglichen Therapietipps zu erstellen.

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Verbraucherschützer mahnt zur Vorsicht bei Herausgabe von sensiblen Daten

Kritik gibt es auch daran, dass die Apps nicht immer hilfreich sind. Für den Nutzer ist dieser Umstand vor der Anwendung jedoch nicht erkennbar. Es könne sein, dass der Patient Benachrichtigungen erhält oder Daten zugespielt bekommt, die für ihn nicht interessant sind. "Nicht für jeden ist eine App das Beste," sagt Grieble. Der Verbraucher sei gefordert mitzudenken, auch wenn der Arzt die App verschreibt. Der Verbraucherschützer sagt: "Ich muss als Verbraucher informiert sein."

Manche Apps verlangen, zusätzlich zu Daten wie der Mailadresse, eine Bestätigung der Identität des Nutzers mittels eines Videos oder durch das Hochladen eines Fotos vom Personalausweis. Grieble rät bei solchen Forderungen: "Wenn sich kein Sinn dahinter verbirgt - nicht machen!" Generell sollten Verbraucher bei der Herausgabe von Informationen, die die Identität und die eigene Gesundheit betreffen, aufmerksam sein. Dabei gilt das Motto "je indiskreter und intimer, desto vorsichtiger", sagt der Experte. Ohne eine vernünftige Erklärung seitens des Anbieters sollten Patienten keine sensiblen Daten angeben.

Ärzte müssen Patienten über Gefahren bei Nutzung der Apps aufklären

Das Schlüsselwort heißt Aufklärung. Grieble meint: "Ich sehe alle in der Pflicht zu informieren, auch die Krankenkassen." Optimal sei, wenn der Nutzer über datenschutzrechtliche Angelegenheiten umfassend unterrichtet würde. Darüber hinaus sollten auch inhaltliche Fragen geklärt werden: Warum hat die App einen Wert für die Behandlung der jeweiligen Krankheit? Welcher Aufwand kommt auf mich zu - werde ich ständig dazu aufgefordert, Daten einzugeben? Ärzte und Krankenkassen sollten signalisieren, dass die Gesundheits-Apps eine zusätzliche Hilfe darstellen. Keinesfalls sollte "die Erwartungshaltung zementiert werden, dass man es nutzen muss. Es darf nicht dazu kommen, dass Nachteile bei Nichtnutzung entstehen", sagt Grieble.

Die Apps seien "in keiner Form ein Ersatz" für den Besuch beim Arzt, betont der Verbraucherschützer. Das müsse auch von gesetzlicher Seite fundiert umgesetzt werden. Vorrangig trügen Ärzte eine große Verantwortung und sollten Gesundheits-Apps nicht missbrauchen, um Patienten der Praxis fernzuhalten. Vor allem aber sollten sie die einzige Instanz sein, die den Einsatz der digitalen Hilfen nach umfassender Aufklärung des Patienten verordnet. Diese Aufgabe dürfe nicht den Krankenkassen überlassen werden, meint Grieble.

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