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  3. Bahn: Fahrkartenautomat kaputt: Dürfen Bahnreisende schwarzfahren?

Bahn
08.04.2020

Fahrkartenautomat kaputt: Dürfen Bahnreisende schwarzfahren?

Was tun, wenn der Fahrkartenautomat kaputt ist? Bahnfahrer haben in diesem Fall bestimmte Rechte und Pflichten.
Foto: Holger Holleman, dpa (Symbol)

Der Fahrkartenautomat am Bahnhof ist kaputt. Darf ich trotzdem Zug fahren und vielleicht sogar schwarzfahren? Kann ich mein Ticket nachlösen? Wem muss ich Bescheid geben? Die Antworten.

Fahrkartenautomat kaputt - was tun? Darf man in diesem Fall ungestraft ohne Ticket in den Zug einsteigen? Kann man sein Ticket beim Zugbegleiter nachlösen? Hier Tipps für Betroffene.

Fahrkartenautomat am Bahnhof kaputt: Was soll ich tun?

Die Deutsche Bahn hat für Betroffene in solchen Fällen folgende Tipps parat:

  • Häufig gibt es am Bahnhof mehrere Fahrkartenautomaten. Ist ein Automat defekt, sollte man es bei einem anderen probieren und dort die Fahrkarte kaufen.
  • Falls es ein Reisezentrum am Bahnhof gibt, kann man dort seine Fahrkarte kaufen. Dem Mitarbeiter im Reisezentrum sollte man dann auch gleich melden, dass ein Automat defekt ist.
  • Ist weder ein funktionierender Automat noch ein Reisezentrum vorhanden, sollte man sich die Nummer des kaputten Automaten merken, aufschreiben oder diese auch gleich fotografieren.
  • Der Ticketkauf ist auch per Smartphone über die App DB Navigator möglich.

Die Entstörungsstelle der Bahn ist unter der kostenlosen Nummer 0800-2886644 erreichbar.

Kann ich im Fall eines defekten Automaten ohne Ticket in den Zug einsteigen?

"Wenn Sie ohne Fahrkarte in den nächsten Zug einsteigen, dann suchen Sie schnellstmöglich den Zugbegleiter auf, damit Ihnen ein Ticket ausgestellt werden kann", rät die Bahn. Dafür sei die Meldung der Störung und die Automatennummer notwendig. Auf Nummer sicher geht, wer einen Zeugen dabei hat, der den Defekt bestätigen kann. Ist kein Zugbegleiter zu finden, sollte die Fahrkarte am ersten Umsteigebahnhof nachgelöst werden.

Kann es passieren, dass ich Strafe zahlen muss, wenn ich ohne Ticket im Zug angetroffen werde?

Tatsächlich ja: Kann der Zugbegleiter nicht direkt überprüfen, ob tatsächlich eine Störung des Automaten vorlag, wird er wahrscheinlich eine sogenannte Fahrpreisnacherhebung ausstellen. Diese beträgt das Doppelte des eigentlichen Fahrpreises, mindestens aber 60 Euro. "Machen Sie dabei deutlich, dass der Automat vor der Abfahrt gestört war. Die bearbeitende Stelle wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen", so die Bahn. (bo)

Hinweis der Redaktion: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Beitrag aus unserem Online-Archiv.

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