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  3. Finanzen: Diese Bank-Gebühren sind nicht zulässig

Finanzen
29.09.2018

Diese Bank-Gebühren sind nicht zulässig

99 Cent, 1,50 oder zwei Euro: Wer seine Überweisungen in Papierform abgibt, muss mittlerweile bei vielen Banken Gebühren zahlen.
Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

50 Cent hier, zehn Euro da: Viele Geldinstitute verlangen zunehmend mehr Gebühren von ihren Kunden. Manche Entgelte sind aber schlicht nicht erlaubt.

Der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz reicht es: Weil Banken inzwischen auch für das Einzahlen von Bargeld kräftig zur Kasse bitten, hat sie jetzt den ersten elektronischen Klingelbeutel der Welt eingeführt. Die Gläubigen können online zahlen, damit die Gebühren der Bank die Kollekte nicht mehr unnötig schrumpfen lassen.

Aber nicht nur Institutionen wie die Kirche ärgern sich über die Zusatzausgaben. Auch Millionen private Bankkunden bekommen immer neue Entgelt-Modelle präsentiert. Ab Januar hebt etwa die Münchner Stadtsparkasse die Preise für Girokonten um drei Prozent an. Selbst die nach wie vor günstigen Online-Banken ziehen neuerdings nach, wie Max Herbst von der unabhängigen Finanzberatung FMH in Frankfurt erklärt. Jetzt sollen Kunden plötzlich mindestens 50 Euro ziehen, damit der Service an fremden Geldautomaten umsonst bleibt. Oder monatlich zehn Euro zahlen, wenn sie regelmäßig nur Kleinbeträge abheben wollen. Aber viele Zusatzgebühren gehen nicht nur ins Geld, sondern sind oftmals schlicht unzulässig.

Verbraucher wechseln nur selten die Bank

Anders als die pfiffige evangelische Kirche ziehen die meisten Verbraucher jedoch nur selten die Notbremse. „Die Leute ärgern sich, halten aber in der Regel weiter an ihrem Geldinstitut fest“, sagt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. Nach seinen Erfahrungen wechseln Millionen Kunden inzwischen mit Fleiß den Stromversorger oder die Kfz-Versicherung, wenn Preiserhöhungen anstehen. Vor dem Umstieg zu einer anderen Bank scheuten sie aber zurück. „Genau darauf bauen die Geldinstitute“, sagt Experte Herbst.

Kunden sollten grundsätzlich genauer hinschauen, was ihr Geldinstitut ihnen so alles in Rechnung stellt oder an neuen Preismodellen ankündigt, raten die Experten. Nachrechnen hilft nicht nur bei den vielen kleinen Entgelten rund ums eigene Konto. Sondern auch bei der Geldanlage, bei Ratenkrediten oder Baufinanzierungen. Denn: Ungeachtet gesetzlicher Vorgaben, jeder Menge Gerichtsurteile und höchstrichterlicher Entscheidungen lassen sich Banken und Sparkassen immer wieder für Leistungen teuer bezahlen, die sie eigentlich gratis erbringen sollten. Das kritisieren Verbraucherschützer seit Jahren. Bankgebühren sind Ermessenssache des jeweiligen Instituts, heißt es beim Bundesverband deutscher Banken. Aber: So manches ist rechtlich gar nicht haltbar.

Viele Banken sind beim Erfinden von Gebühren kreativ

Unrechtmäßig ist eine Gebühr immer dann, wenn das Geldinstitut eine gesetzliche Pflicht erfüllt – wie etwa die Änderung von Freistellungsaufträgen. Oder das Verbuchen eingehender Raten für ein Baudarlehen und eine entsprechende Information an den Kunden. Kostenfrei müssen auch Leistungen sein, die ein Geldinstitut im eigenen Interesse ausführt. Dazu gehört etwa die Wertermittlung einer Immobilie oder die Bearbeitung von Verbraucherkrediten. Will die Bank für die Berechnung von Darlehen jedweder Art Geld kassieren, ist das unzulässig, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13).

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So manche Bank sei beim Erfinden neuer Gebühren jedoch sehr kreativ, gibt Herbst zu bedenken. Einige Banken benennen ihre Kreditbearbeitungsgebühren deshalb schlicht um und kassieren so zusätzlich zu den Zinsen ab. Die einen verlangten beispielsweise Schätz- oder Besichtigungskosten von 350 bis 1500 Euro, erklärt Herbst. Ungeachtet eines Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das solche Entgelte bereits für unzulässig erklärte (Az. 13 U 202/08). Die Bank darf auch nichts für eine Kontopfändung und deren monatliche Überprüfung verlangen. Schließlich ist sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Pfändung zu bearbeiten. Kosten einer Vorpfändung oder eines Zahlungsverbots sind ebenfalls nicht erlaubt (BGH, XI ZR 219/98 und XI ZR 8/99).

Bearbeitung von Erbfällen muss kostenlos sein

Wer seine Girocard oder Kreditkarte sperren ließ, weil sie gestohlen wurde oder verloren ging, kann auf kostenlosem Ersatz bestehen. Gebühren sind für den Service nicht erlaubt, so der

BGH

(Az. XI ZR 166/14). Die Bearbeitung von Erbfällen und Nachlässen muss ebenfalls gratis sein.

Bankkunden können bereits abgebuchte, unzulässige Entgelte in der Regel noch drei Jahre lang zurückfordern. „Sich wehren, nicht abwimmeln lassen, mit Urteilen anrücken und notfalls die Verbraucherzentrale einschalten“, sagt Experte Straub. Stellen sich Kreditinstitute quer, helfen Verbraucherzentralen, Organisationen wie die Schutzgemeinschaft für Bankkunden sowie die Ombudsleute der Banken und Sparkassen weiter.

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