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Finanzen
10.10.2019

Rente retten: So bekommen Geschiedene mehr Geld

Wer erfährt, dass der frühere Ehegatte gestorben ist, sollte ans Zurückholen der übertragenen Rentenansprüche denken.
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

Wenn der Ex-Gatte stirbt, können viele Geschiedene ihre abgetretene Altersversorgung zurückverlangen. Doch es gibt einen Haken.

Scheiden tut weh. Vor allem, was das Teilen der hat erarbeiteten Rentenansprüche angeht. Unzählige Geschiedene müssen beim Versorgungsausgleich einen dicken Brocken ihrer Altersversorgung an die oder den Ex abtreten – und sich damit abfinden, im Ruhestand oft viele hundert Euro weniger in der Tasche zu haben. Und wenn der einstige Ehepartner stirbt?

Tatsächlich schafft der Tod die Abzüge nicht automatisch aus der Welt. Das Geld behalten die Rentenkassen und Versicherer schlicht für sich. Nur wer sich aktiv kümmert, kann Verlorenes zurückholen und bestenfalls für den Rest des Lebens noch eine volle gesetzliche wie betriebliche Rente oder Pension genießen. Auch Witwen aus zweiter Ehe müssen weiter laufende Kürzungen nicht akzeptieren, obwohl die erste Ehefrau längst tot ist. Doch die Materie ist schwierig, wie Sabine Krebs betont, Rechtsanwältin und Rentenberaterin aus Celle. So kann die Rettung der verlorenen Ansprüche gelingen.

Altersversorgung bei Geschiedenen: Das besagt das Scheidungsrecht

Wer die Scheidung will, kommt um den Versorgungsausgleich nicht herum. Vor Gericht werden alle in der Ehe erworbenen Renten- und Pensionsansprüche fifty-fifty auf das Paar verteilt. Für eine Ehe, in der der Mann mehr verdient als seine Frau, heißt das zum Beispiel: Er muss Teile seiner Anrechte auf Altersrente an sie abtreten – ob es sich um die gesetzliche Rente handelt, um eine betriebliche Altersversorgung, eine zusätzliche private Absicherung, Beamtenpension oder berufsständische Versorgung.

Oft büßt der Geschiedene drei- bis vierstellige Beträge ein, die monatlich an die Ex abfließen. Hat der Hauptverdiener während der Ehe zum Beispiel 1000 Euro mehr Rentenanwartschaften erworben, dann muss er bei der Scheidung die Hälfte davon abgeben, also 500 Euro. Die scheidungsbedingte Kürzung endet nicht automatisch mit dem Tod der Ex-Frau (oder Ex-Mannes). Das Geld behalten die Rentenkassen und Versicherer ein – obwohl die Verstorbene keinen Vorteil mehr davon hat, sondern höchstens noch ihr zweiter Ehemann und Witwer.

Stirbt der Ex-Partner, bevor er das Rentenalter erreicht hat, lässt sich die scheidungsbedingte Kürzung der Altersrente oft recht einfach rückgängig machen. Gleiches gilt, wenn die begünstigte Ex-Frau oder der Ex-Mann nicht mehr als 36 Monate lang die Rente vom früheren Partner ausgezahlt bekam. Die verlorenen Anteile sind in solchen Fällen mit einem Antrag auf „Anpassung wegen Todes“ rückholbar, wie Fachanwalt Gregor Mayer aus Kassel erläutert.

Versorgungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung oder berufsständische Versorgungen entscheiden, ob die alten Rentenanrechte zurückgebucht werden können. Aber: Betroffene müssen erstens vom Todesfall der oder des Ex wissen und zweitens selbst aktiv werden. Angeschrieben wird niemand, automatisch läuft gar nichts. „Wer nicht handelt, verschenkt Monat für Monat Geld“, betont Fachfrau Krebs. Nachträglich gibt es keine Rentenanteile zurück, nur für die Zukunft.

Auch das ist möglich

Hat der oder die verstorbene Ex schon länger als 36 Monate Rente bekommen, müssen Betroffene den Weg zum Familiengericht einschlagen, um sich Verlorenes zurückzuholen. Nur so tut sich die Chance auf, den Versorgungsausgleich aus der Welt zu schaffen und nicht bis zum Sanktnimmerleinstag mit weniger Rente leben zu müssen. Der vergleichsweise simple Antrag beim Versorgungsträger nutzt in solchen Fällen nichts mehr, wie Mayer erläutert.

Der Weg über ein gerichtliches Abänderungsverfahren ist auch angesagt, wenn jemand darum kämpft, Anteile aus seiner Betriebsrente zurückzuholen. Oder die verlorene Zusatzrente zu retten aus einer Beschäftigung im öffentlichen oder kirchlichen Dienst. Auch wer bereits eine Absage vom Versorgungsträger in der Post hatte, kann über das Abänderungsverfahren womöglich doch noch zum Ziel kommen. „Viele Menschen, die einen ablehnenden Bescheid bekommen, denken dann, das war’s. Das ist aber oft ein Irrtum“, betont Mayer.

Tatsächlich sei es in Hunderttausenden von Fällen sehr wohl möglich, die verlorene Versorgung bei Tod des Ex-Partners doch noch zurückzubekommen. „Das ist nur nicht bekannt, das weiß kaum jemand“, sagt auch Fachfrau Krebs. Dabei gibt es dazu bereits klare Urteile des Bundesgerichtshofs (Az. XII ZB 466/16 und XII ZB 624/15 )

Wer gute Chancen hat

Wer seine volle Altersrente nach dem Tod des Ex-Partners wieder haben will, sollte wissen: Jeder Einzelfall gehört geprüft. Gute Aussichten auf Erfolg hat zum Beispiel, wessen Ehe zwischen 1977 und 2009 geschieden wurde. Oder wessen Scheidungsantrag aus diesem Zeitraum stammt. Die Vorzeichen stehen zudem positiv, wenn aus der Ehe vor 1992 geborene Kinder hervorgegangen sind. Oder für Beamte, denen nach der Scheidung der Ruhegehaltssatz gekürzt wurde. Oder aber, wenn bei der Scheidung eine Betriebsrente geteilt wurde.

Betroffene können dann beim Familiengericht ihren Versorgungsausgleich neu berechnen lassen. Auch Witwen aus zweiter Ehe können gerichtlich um die Aufstockung ihrer Altersbezüge kämpfen. Sie müssen nicht hinnehmen, dass ihre Witwenrente immer noch um den Versorgungsausgleich ihres verstorbenen Mannes für dessen erste Ehe gekürzt wird, obwohl die erste Ehefrau schon tot ist, wie Krebs betont.

Wer einen Versorgungsausgleich bei Gericht löschen lassen will, kann das rein theoretisch im Alleingang angehen. Es gibt keinen Anwaltszwang. Doch die Materie ist kompliziert. Ohne einen Familienrechtsspezialisten plus Rentenexperten an der Seite kommen Laien nicht weit. Zudem können die Auskünfte der Versorgungsträger Fehler enthalten.

So zog eine Witwe beispielsweise ihren Antrag zurück, weil das Gericht ihr das empfahl, wie Krebs berichtet. Erst mit anwaltlicher Hilfe hatte sie beim zweiten Anlauf ein Jahr später Riesenerfolg: Sie kann sich seither über monatlich rund 500 Euro mehr Witwenrente freuen. Der Versorgungsausgleich ihres verstorbenen Mannes für die längst tote erste Ehefrau ist aus der Welt. Aber: Die Witwe verlor ein Jahr Zeit und verschenkte dadurch 6000 Euro. Denn: Erst im Folgemonat ab Antragstellung gibt es die erhöhte Rente, nicht rückwirkend. Wer lange wartet, verliert viel Geld.

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