Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Finanzen: Warum man Kontoauszüge nicht wegwerfen soll

Finanzen
08.10.2018

Warum man Kontoauszüge nicht wegwerfen soll

Aus Kontoauszügen lassen sich viele persönliche Daten auslesen. Einfach wegwerfen sollte man sie nicht.
Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

Obwohl Online-Banking immer häufiger genutzt wird, sind in den meisten Haushalten noch gedruckte Kontoauszüge zu finden. Die sollte man nicht wegwerfen.

Die persönlichen Daten online zu schützen ist für viele ein wichtiges Thema. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass wir auch in der Offline-Welt sorgsam mit Daten umgehen sollten - zum Beispiel mit Kontoauszügen. Über die Jahre sammeln sie sich in Ordnern und Regalen an, nehmen Platz weg und werden doch eher selten angeschaut. Da liegt es nahe, einfach mal auszumisten und die ganzen "Altlasten" loszuwerden. Laut dem Bundesverband deutscher Banken sollten Verbraucher dabei aber mit Vorsicht handeln. Denn die Kontoauszüge geben sehr viel über uns preis.

Welche Informationen können andere aus meinen Kontoauszügen herauslesen?

Auf den ersten Blick sind die Kontodaten selbst zu erkennen - wie etwa Kontonummern, IBAN, Name und Anschrift des Kontoinhabers. Das ist nicht alles, wie Sylvie Ernoult, Pressesprecherin des Deutschen Bankenverbands erklärt: "Die Kontoauszüge sagen auch etwas über unsere Lebensführung aus. Wie oft und wo heben wir Geld ab? Wo kaufen wir ein? Was sind unsere Kaufgewohnheiten? Das ist alles aus dem Dokument ersichtlich." Diese Informationen können für Unternehmen oder Betrüger sehr wertvoll sein.

Was können Kriminelle mit diesen Informationen anfangen?

Laut Sibylle Miller-Trach, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, können die Daten genutzt werden, um zum Beispiel einen Lastschrifteinzug einzurichten. "Beim SEPA-Lastschrifteinzug benötigt man zwar die Einwilligung des Kontoinhabers, aber die kann gefälscht werden", sagt sie. Sylvie Ernoult meint dazu: "Wenn jemand meine Kontoauszüge findet, droht mir Identitätsdiebstahl. Man könnte zum Beispiel in meinem Namen im Internet einkaufen."

Lesen Sie dazu auch

Wie entsorge ich Kontoauszüge richtig?

Die Sprecherin des Bankenverbands meint: "Schreddern ist eine gute Methode, wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, kann die Papierschnipsel dann noch mit Wasser übergießen." Verbrennen ist ihrer Meinung nach nicht notwendig. "Bei uns bringen einige Mitarbeiter ihre geschredderten Auszüge ins Büro und entsorgen sie dort in Containern, in die auch geschredderte Büroabfälle kommen", erzählt Ernoult.

Wie lange sollte ich Kontoauszüge aufbewahren?

Bis auf eine Ausnahme sind Privatpersonen nicht verpflichtet, Zahlungsbelege aufzubewahren. Rechnungen für Dienstleistung am eigenen Grundstück, wie zum Beispiel für Handwerker und Gärtner müssen zwei Jahre archiviert werden. "Ich empfehle Kontoauszüge fünf Jahre lang aufzuheben", erklärt Ernoult. Damit ist man meist auf der sicheren Seite. Laut Maximilian Kall, Sprecher des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, verjähren Alltagsgeschäfte nach drei Jahren, dann können Zahlungsnachweise auch nicht mehr eingefordert werden.

Welche Alternative gibt es für ausgedruckte Kontoauszüge?

Viele Banken bieten Kontoauszüge digital an. Wer Online-Banking nutzt, hat auf diesen Service meist kostenlos Zugriff. Der Vorteil dabei: Die digitalen Dokumente nehmen keinen Platz mehr im Büroregal weg. Ganz nebenbei hilft man auch noch der Umwelt. Weniger Papier bedeutet auch, dass weniger Bäume gefällt werden müssen. Laut Miller-Trach ist die digitale Archivierung von Kontoauszügen ausreichend. "Die digitalen Auszüge sind eine gute Alternative zu ausgedruckten Auszügen. Viele Banken helfen ihren Kunden auch bei der Einrichtung vom Online-Banking", sagt sie.

Kann ich Kontoauszüge bei der Bank nachfordern?

Laut Kristina Wogatzki, Sprecherin des Bundesfinanzministeriums, müssen Banken Kontoauszüge für mindestens zehn Jahre aufheben. Diese können jederzeit nachgefordert werden. Das ist in den meisten Fällen mit einer Gebühr verbunden. In der Regel gilt: Je älter der Kontoauszug, desto teurer wird die Nachforderung. Sibylle Miller-Trach schätzt die Gebühr auf ein bis fünf Euro. "Das kann von Bank zu Bank unterschiedlich sein, die genauen Zahlen stehen im Preis-Leistungs-Verzeichnis der Bank", erklärt sie.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.