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Finanzen
13.07.2020

Wie man in der Krise die Vorsorge-Kosten senken kann

Wer durch die Krise in finanzielle Probleme gerät, sollte genau rechnen, ob sich die Kündigung von Versicherungen lohnt.
Foto: photoschmidt, Adobe Stock

Ob privater Krankenschutz, Altersvorsorge oder Berufsunfähigkeit: Wer jetzt finanziell ins Schleudern kommt, muss bei seinen Versicherungen sparen. So geht’s.

Für unzählige Bürger geht es inzwischen ans Eingemachte. Reichen Einkommen und Ersparnisse vorn und hinten nicht mehr, müssen selbst existenzielle Absicherungen wie die Altersvorsorge oder der Krankenschutz auf den Prüfstand. Weil dabei viel schiefgehen kann, warnt Sascha Straub, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern: Vor Kündigung oder Beitragsfreistellung immer prüfen, ob die wichtige Absicherung nicht doch zu halten ist. Versicherer sind oft kulant, Verbraucherzentralen bieten Rat.

Was mache ich mit der privaten Krankenversicherung?

Vor allem Selbstständige, Freiberufler und Künstler haben coronabedingt aktuell massive Probleme, die monatlichen Beiträge für ihre private Krankenversicherung zu zahlen, wie Daniela Hubloher von der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hessen berichtet. Ratsam sei: Mit dem Versicherer reden und die Prämien aussetzen. Ist das Einkommen für den Lebensunterhalt weggebrochen, gibt es das Recht auf Stundung noch bis Ende Juni. „Wir warten darauf, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit weiter verlängert“, erläutert Straub. Nachteil: Die Zahlungen werden nicht erlassen, nur geschoben. „Die aufgelaufenen Schulden müssen später bezahlt werden“, betont Hubloher. Alternative: Den Versicherer um einen befristeten Wechsel in einen günstigeren Tarif mit weniger Leistungen bitten. Das verschafft erst mal Luft. Geht der Anbieter kulanterweise darauf ein, sollten Kunden beim Umstieg auf Zeit vereinbaren, dass sie ohne Gesundheitsprüfung wieder zurück in ihren alten Tarif dürfen.

Was ist mit Wechseln?

Kündigen und zu einem preiswerteren Krankenversicherer wechseln sei vor allem für langjährige Kunden keine Option, warnt Straub. Dabei gehen die angesparten Alterungsrückstellungen verloren. Wer längerfristige Finanzengpässe erwartet, kann innerhalb der eigenen Versicherung in einen günstigeren Tarif umsteigen und auf Leistungen verzichten. Das gilt auch für private Pflegeversicherungen. Aber: Ein Zurück zu besseren Leistungen ist dann verbaut. Vorsicht auch bei mehr Selbstbehalt: Die Prämie wird dann zwar billiger. Bei schwerer Krankheit wird ein hoher Selbstbehalt aber zum Bumerang. Er lässt sich auch nicht mehr zurückfahren. Bitter wird es für Versicherte, die schon mit mehreren Monatsbeiträgen im Rückstand sind. Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter den Säumigen in den Notlagentarif überführen. In diesem Tarif hat man nur noch Anspruch auf Leistungen bei akuten und schmerzhaften Erkrankungen. Die rückständigen Beträge müssen trotzdem noch bezahlt werden. Wer schon Grundsicherung oder Sozialhilfe bekommt, kann in den Basistarif wechseln. Der Beitrag kann sich dadurch halbieren. Häufig übernimmt der Sozialhilfeträger einen Großteil der Kosten, so Hubloher. Ein Gesetz, wonach Versicherte später ohne neue Gesundheitsprüfung wieder in ihren Ursprungstarif können, sei in Planung.

Was sieht es aus mit der Lebens- und Rentenversicherung?

Auch hier gilt: Niemals übereilt kündigen. Vor allem ältere Verträge sollten nicht vorzeitig beendet werden, wie Straub betont. Wer nur noch wenige Jahre bis Laufzeitende hat, sollte versuchen durchzuhalten. Nur so lässt sich noch von einem möglichen Schlussüberschuss profitieren. Nur wenn ein Sparer die Police erst vor drei, vier Jahren abgeschlossen hat, kommt eine Kündigung überhaupt infrage. Der Anbieter zahlt dem Kunden nur den sogenannten Rückkaufswert, der nach Abzug der Kosten übrig bleibt. Kündigungen seien meist ein Verlustgeschäft, sagt auch Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Wer coronabedingt einen Schlussstrich unter seine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung ziehen will, sollte vorher gut rechnen. Der kostenfreie Online-Rechner des BdV hilft dabei (bundderversicherten.de/mein-versicherungsbedarf/lebens-und-rentenversicherungsrechner). Er ermittelt, welche Verzinsung man mit einer eigenen Geldanlage erzielen müsste, damit eine Vertragskündigung oder Beitragsfreistellung sinnvoller ist als eine Fortführung des Vertrags.

Wie senke ich die Beitragsbelastung?

Wer erwartet, dass es finanziell bald wieder bergauf geht, sollte um eine befristete Aussetzung der Prämien bitten. Versicherer zeigen sich nach einer aktuellen Umfrage von Stiftung Warentest recht kulant. Aber: Manche Anbieter verlangen Aufschläge für die Stundung. Auch die Höhe der Beiträge lässt sich senken, um monatlich wieder flüssiger zu werden und trotzdem versichert zu bleiben. Vorsicht: Wer seine Police beitragsfrei stellt, kann sie später nicht einfach wieder weiterführen, schon gar nicht zu den gleichen Konditionen. „Es sei denn, der Anbieter stimmt ausdrücklich zu“, sagt Straub. Dazu kommt: Bei kapitalbildenden Versicherungen muss oft ein bestimmter Rückkaufswert erreicht sein, damit ein Vertrag überhaupt beitragsfrei gestellt werden kann.

Was ist mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung?

„Nicht kündigen, besser durchhalten“, rät Straub. Auch bei dieser Absicherung sind Prämienstundungen möglich. Eine längere Beitragsfreistellung kann riskant sein. Die vereinbarte Berunfsunfähigkeits-Rente wird dann auf eine beitragsfreie Rente herabgesetzt, die spürbar kleiner ausfallen wird – je nachdem, wie viel der Kunde schon in den Vertrag eingezahlt hat. Grundsätzlich lässt sich die Karte der Beitragsfreistellung erst nach zwei bis drei Jahren Laufzeit ziehen. Zusätzlicher Nachteil: Wer seinen Vertrag danach wieder aufnehmen will, muss sich einer neuen Gesundheitsprüfung stellen. „Das kann für Versicherte zum echten Problem werden“, warnt Straub.

Was ist mit Riester und Rürup?

Besonders schwierig kann es bei Altersvorsorgeverträgen wie Riester- oder Rürup-Renten werden, wie Straub betont. Beide sind staatlich gefördert. Wer die Policen nicht mehr bedienen will, sollte wissen: Ein Rürup-Vertrag lässt sich gar nicht kündigen. Und wer die Reißleine beim Riestern zieht, muss die gesamte staatliche Förderung zurückzahlen. Selbst Beitragsstundungen sind bei Riester und Rürup problematisch. Die Steuererstattung gibt es nur für das Jahr, in dem Beiträge gezahlt wurden. Wer später nachzahlt, dem geht die steuerliche Förderung durch die Lappen.

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