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  3. Fitnessstudio: Das müssen Kunden bei ihren Verträgen beachten

Fitnessstudio
26.05.2021

Das müssen Kunden bei ihren Verträgen beachten

Jetzt kann wieder in Bayerns Fitnessstudios trainiert werden – doch nicht alle wollen.
Foto: Ulrich Wagner (Symbolbild)

Plus In Bayern dürfen Fitnessstudios ab einer Inzidenz unter 100 wieder öffnen. Rückerstattungen, vorzeitige Kündigung: Worauf Kunden bei ihrem Vertrag besonders achten sollten.

Der Hula-Hoop-Reifen kann wieder in den Keller verbannt, der Hometrainer in die Ecke gestellt werden. In Bayern dürfen Fitnessstudios seit Freitag wieder öffnen – vorausgesetzt, die Inzidenz liegt stabil unter 100. Eine gute Nachricht für Betreiber, Mitarbeiter und Kunden. Doch vor allem aus Verbrauchersicht bleiben aktuell noch viele Fragen ungeklärt. Das Konfliktpotenzial ist groß.

Denn es häufen sich Berichte von empörten Kunden. So hätten einige Fitnessstudios trotz monatelanger Schließung weiter Gebühren kassiert oder Verträge gar ungebeten verlängert. Häufig würden Betreiber Probleme machen, wenn ein Kunde kündigen oder Geld zurückerstattet haben wolle. Auch bei der Bayerischen Verbraucherzentrale sind diesbezüglich bereits einige Beschwerden eingegangen. „Betroffene beschweren sich zum Beispiel bei uns, weil ihre fristgerechte Kündigung nicht akzeptiert wird – einige sollen sogar für zwei oder drei Monate zusätzlich zahlen“, heißt es vonseiten der Zentrale.

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