Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Fragen und Antworten: Nach der Abgas-Affäre: Welche Rechte und Pflichten haben VW-Fahrer?

Fragen und Antworten
23.05.2017

Nach der Abgas-Affäre: Welche Rechte und Pflichten haben VW-Fahrer?

Millionen VW-Fahrer müssen in die Werkstatt, damit ihr vom Diesel-Skandal betroffenes Auto umgerüstet wird. Wer sich dem verweigert, riskiert die Zulassung seines Fahrzeuges.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

Viele Diesel-Besitzer müssen derzeit zum Umrüsten in die Werkstätten. Dabei gilt jedoch einiges zu beachten. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Volkswagen und seine schummelnden Dieselmotoren – eine Affäre, die seit einiger Zeit auch Kunden zum Handeln zwingt. Das Kraftfahrtbundesamt hat deutschlandweit rund 2,5 Millionen Autos des Konzerns zurückgerufen. Sie sollen sich einer Umrüstung unterziehen, damit der Stickoxid-Ausstoß nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch im normalen Fahrbetrieb begrenzt wird. Laut VW sind mittlerweile alle betroffenen Halter angeschrieben. Wie kann oder muss ich darauf reagieren? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Diesel-Skandal

Muss ich mein Auto umrüsten lassen?

Reagiert jemand nicht auf das Anschreiben, gibt es bis zu drei weitere, schriftliche Erinnerungen, jeweils nach sechs Monaten. Die Umrüstung ist behördlich angeordnet. Wer sich ihr verweigert, riskiert, dass ihm die Zulassung für das Auto entzogen wird.

Wie organisiere ich die Umrüstung?

Die angeschriebenen Autofahrer müssen sich bei Volkswagen melden. Entweder beim Kundenservice des Konzerns oder direkt bei einer Vertragswerkstatt, um einen Termin auszumachen. Das Update der Motorsteuerungssoftware dauert bei den 1,2- und 2,0-Liter-Motoren etwa eine halbe Stunde. 1,6-Liter-Modellen wird zusätzlich ein Plastikrohr eingebaut, was ungefähr 45 Minuten in Anspruch nimmt. Der Eingriff ist auch im Zuge eines turnusmäßigen Werkstattbesuchs, etwa zum Reifenwechseln, möglich.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Volkswagen übernimmt die Kosten für die Umrüstung. Darüber hinaus sollen Kunden nach Angaben eines VW-Sprechers während der Umrüstung – je nach Bedarf – ein Leihauto oder einen Hol-und-Bring-Service erhalten. „Alternativ zahlt der Konzern auch ein Taxi oder die Karte für den öffentlichen Nahverkehr“, sagt der Sprecher.

Welche Auswirkungen hat die Umrüstung auf mein Auto?

Das ist bislang umstritten. VW versichert, dass sowohl Leistung als auch Verbrauch gleich bleiben. Tests des ADAC haben dagegen einen leichten Anstieg des Verbrauchs festgestellt. Auch die Zeitschrift auto motor und sport hat im Falle des VW Amarok nachgewiesen, dass der Motor nach der Umrüstung über einen halben Liter pro 100 Kilometer mehr verbraucht.

Muss VW mein Auto mit Schummel-Software zurücknehmen?

Nach Ansicht des auf den Abgas-Skandal spezialisierten Rechtsanwaltes Christof Lehnen aus Trier ist VW dazu verpflichtet. Das heißt: Der Kunde würde den Kaufpreis für das Auto zurückbekommen und lediglich eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen. Dafür muss der Autofahrer jedoch in der Regel prozessieren. „Außergerichtlich gibt es von VW in diesem Punkt kein Entgegenkommen“, sagt Lehnen. Doch der Experte stellt fest: Inzwischen entscheiden immer mehr Gerichte zugunsten der Verbraucher. „Die Erfolgsaussichten für VW-Kunden waren nie besser.“

Kann ich ein finanziertes oder geleastes Auto zurückgeben?

In diesem Punkt könnten Verbraucher wohl von einer Nachlässigkeit des VW-Konzerns profitieren. Denn: Offenbar haben die Banken von VW und seiner Tochtermarken fehlerhafte Kreditverträge ausgestellt. Betroffen sind Kontrakte, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Bei einem Widerruf muss VW-Anwalt Lehnen zufolge Anzahlung und Raten erstatten. Wer seinen Vertrag nach dem 13. Juni 2014 unterschrieben hat, muss voraussichtlich nicht einmal die gefahrenen Kilometer begleichen. „In der Regel stimmt die Bank dem Widerruf erst einmal nicht zu“, sagt Lehnen. Wer sich traut zu prozessieren, könnte jedoch belohnt werden. „Nach einer Klageerhebung lenken die meisten Banken ein.“

Lesen Sie auch:

Hat der Diesel noch eine Zukunft?

Falsch getankt - Was sind die Folgen? 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.