Viele Führerscheine laufen im Januar 2022 ab: So funktioniert der Umtausch
Bis 2033 sollen alle Führerscheine gegen eine neue EU-Fahrerlaubnis eingetauscht werden. Hier finden Sie die Infos zu Fristen, Kosten und Ablauf.
Ob großes, graues Dokument mit festgestanztem Foto, rosa Papierlappen oder handliche Plastikkarte: Den Führerschein gibt es in Deutschland in unterschiedlichen Formaten. Ähnlich sieht es in anderen europäischen Ländern aus - und das führt zu Transparenzproblemen für Bürger, Ordnungskräfte und Behörden. Mehr als 110 verschiedenen Führerscheinmuster existieren aktuell in den Mitgliedstaaten der EU, manche aus Papier, andere aus Plastik, manche mit, andere ohne Ablaufdatum. Gegen dieses Fahrerlaubnis-Wirrwarr will die Europäische Union nun vorgehen und deshalb ein fälschungssicheres und einheitliches europäisches Führerscheinmuster einführen. Geregelt ist das in der sogenannten Dritten EU-Führerscheinrichtlinie.
Um zu verhindern, dass das einheitliche europäische Führerscheinmuster noch zu den bereits in Umlauf befindlichen 110 Mustern hinzukommt, sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass alle Bürger den neuen Führerschein erhalten. Der Bundesrat hat deshalb in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 einen zeitlich gestaffelten Umtausch aller Führerscheine beschlossen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Wieso muss ich meinen Führerschein umtauschen? Gibt es Unterschiede zwischen meinem alten und dem neuen europäischen Führerschein?
Beim Umtausch handelt es sich um einen "rein verwaltungstechnischen Umtausch", schreibt das Bundesverkehrsministerium. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.
Einen Unterschied gibt es aber: Der neu ausgestellte EU-Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Die Einführung einer Gültigkeitsdauer soll es vor allem ermöglichen, Name und Foto zu aktualisieren. Außerdem sollen so regelmäßig die neuesten Maßnahmen zum Schutz gegen Fälschungen Anwendung finden. Durch die Gültigkeitsdauer wird zudem sichergestellt, dass ärztliche Untersuchungen oder andere von den Mitgliedstaaten vorgeschriebene Maßnahmen durchgeführt werden.
Frist: Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
In Deutschland ist der Umtausch der Führerscheine zeitlich gestaffelt, um einen Ansturm auf die Behörden zu verhindern. Bis 2028 sollen die meisten Führerscheine umgetauscht sein. Denn danach laufen auch schon die ersten Führerscheine wieder ab, die nach 2013 ausgestellt wurden.
Bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie den untenstehenden Tabellen entnehmen. Eine große Altersgruppe ist bereits im Januar 2022 an der Reihe.
Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 (keine Verwarngelder bis 19.07.2022) |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden*
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Kann ich meinen Führerschein auch jetzt schon umtauschen?
Ja. Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich, also auch vor dem in obenstehender Tabelle festgelegten Datum.
Wieso müssen Autofahrer, die vor 1953 geboren sind, ihren Führerschein erst bis 2033 umtauschen?
Um einen Ansturm auf die Behörden zu vermeiden, soll ein Großteil der aktuell im Umlauf befindlichen Führerscheine bis zum Jahr 2028 umgetauscht sein. Denn danach laufen die ersten Führerscheine, die nach 2013 ausgestellt wurden (und damit nicht vom Umtausch betroffen sind) schon wieder ab. Führerscheinbesitzer, die vor 1953 geboren sind, sind von der Regelung jedoch ausgenommen. Sie müssen erst bis zum Jahr 2033 ihre Fahrerlaubnis umtauschen. Die Betroffenen wären zu diesem Zeitpunkt mindestens 80 Jahre alt. Die Begründung des Verkehrsausschusses im Bundesrat: "Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen."
Wo muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig.
Was brauche ich für den Umtausch meines Führerscheins?
Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Der ADAC erklärt: "Wurde Ihr alter (rosa oder grauer) Papier-Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt."
Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein-Umtausch?
Die Kosten für den Führerschein-Umtausch betragen laut ADAC rund 25 Euro.
Was passiert, wenn ich meinen alten Führerschein nicht umtausche?
Nach Ablauf der Umtausch-Frist wird Ihr alter Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Wer die Frist verstreichen lässt und weiter mit seinem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Bei Lkw- und Busfahrern wird ein unterlassener Umtausch laut ADAC als Straftat gewertet. Wer mit einem abgelaufenen Führerschein im Ausland unterwegs ist, muss je nach Reiseland mit erheblichen Problemen rechnen, so der ADAC.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Ich habe auch nie behauptet, daß dieser Umtausch nichts kostet. Aber ich glaube, daß ich die Kosten einigermaßen gut einschätzten kann.
Ein Fahrsicherheitstraining habe ich noch nicht gemacht. Aber Sie können mir glauben, daß ich nach einigen Jahrzehnten Fahrpraxis schon einige brenzlige Situationen erlebt habe. Und bis heute gut überstanden.
Alles Geldmacherei. Irgend jemand muß ja für die Corona-Billionen-Verschleuderung aufkommen. Dies ist erst der Anfang.
Wenn ich dran denke wie oft ich kontrolliert werde - dann zahle ich eben alle 2 Jahre mal ein Verwarnungsgeld von 10€.
Woran erkenne ich eigentlich eigentlich, daß ich einen "alten" Führerschein habe. Ich habe weder grau noch rosa sondern schon einen im Scheckkartenformat.
Dass damit sehr viel Geld zu verdienen ist, würd ich nicht mal behaupten. Der Verwaltungsakt, der damit auch betrieben wird, kostet ja auch was.
Ich hab eher bedenken, dass damit wie beim LKW auch der Führerschein nur mit Medizinscher Freigabe weiter verlängert wird. Seetests usw. müssten jedes mal nachgewiesen werden. Evtl. sogar eine Art Fahrsicherheitstraining o.ä.
Erstens wurde die Regelung schon lange, lange vor Corona beschlossen.
Zweitens dürften damit gerade die Verwaltungskosten gedeckt sein.
Drittens alle 2 Jahre 10 € zahlen wird nicht gehen. Nach dem ersten mal wird eine freundliche Aufforderung kommen ... und irgendwann als letzte Konsequenz der Entzug.
@ Andreas T.
Was wäre daran verkehrt? Ein Fahrsicherheitstraining und eine Aufrischung Erste Hilfe alle 5 Jahre wäre durchaus sinnvoll. Ein medizinisches Attest ebenfalls. Gibt genug, die an Parkinson oder ähnlichem leiden, und bereits starke Symtome zeigen, aber noch mit dem Auto fahren. Obwohl die schon beim Einsteigen und / oder hinlaufen zum Auto große Problem haben! Deren Reaktionen kommen auch oft sehr spät. Oder die auch geistig verwirrt sind. Und ein Auto mit 2 Tonnen Gewicht ist kein harmloses Spielzeug.
1. Verwaltungskosten gedeckt? Wir reden von einem Standardprozess der einmal entwickelt und ggfs. verbessert wurde. Das sit wie in der Produktion: je mehr Teile eines Produktes hergestellt wurden - desto billiger wird es.
2. Auch die möglichen Zuzsatzanforderungen wie Fahrtsicherheitstraining (nach 15 Jahren kann ich den PKW lenken...) sind nicht zum Nulltarif erhältlich.
@Wolfgang B.
25€ kostet der Umtausch. Die Verwaltungskosten umfassen Personalkosten, Porto, Fernmeldegebühren, EDV-Kosten sowie die Kosten für die Herstellung des Führerscheins. Verwaltung kostet Geld. Vom Personal über zum Strom für das Licht und EDV bis zum Wartenummerzettelchen. Oder meinen sie das kostet alles nichts?
Haben Sie schon mal ein Fahrsicherheitstraining gemacht. Oder nach ein paar Jahren wiederholt? Sie werden erstaunt sein, was sie alles (wieder) über ihr Auto lernen werden. Und Extremsituation oder Vollbremsungen (u.a. bei schmierigen Straßenverhältnisse) gehören nicht auf Parkplätzen oder öffentlichen Straßen geübt. Und das Gefühl für Extremsituation wie ein ausbrechendes Auto gehört immer wieder aufgefrischt.
Können Sie Erste Hilfe leisten?
Sicherlich kostet das alles Geld. Aber für die Wartung und Pflege des Fahrzeugs muss man auch immer wieder Geld ausgeben. Muss der TÜV gemacht werden. Aber für das "Gehirn" des Autos gilt das ausgerechnet nicht. Obwohl es das alles für deutlich weniger wie einen für einen durchschnittlichen Satz Reifen kostet.
@Harald V.
Ich habe auch nie behauptet, daß dieser Umtausch nichts kostet. Aber ich glaube, daß ich die Kosten einigermaßen gut einschätzten kann.
Ein Fahrsicherheitstraining habe ich noch nicht gemacht. Aber Sie können mir glauben, daß ich nach einigen Jahrzehnten Fahrpraxis schon einige brenzlige Situationen erlebt habe. Und bis heute gut überstanden.
Mein altes Auto hatte über 200.000 km auf dem Buckel. Nach ihrer Logik hätte ich damit nicht mehr zum TÜV gewusst. Schließlich waren sie unfallfrei und pannenfrei zurückgelegt. Also muss an ja davon ausgehen dass die nächsten 200.000 km das Auto das auch geschafft hätte. ;-)
Na - ganz logsich ist das aber nicht. Sie haben ja sicherlich mal neue Reifen aufgezogen oder einen Ölwechsel gemacht oder ...
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Und somit darf ich zukünftig alle 15 Jahre dafür löhnen, obwohl mein 2009 ausgestellter Führerschein angeblich ein Leben lang hätte gültig sein sollen.
Das ist nicht ganz korrekt. Ihre Fahrerlaubnis (sofern nicht anderweitig beschränkt weil z.B. LKW) ist tatsächlich lebenslang gültig. Nur Ihr Führerschein läuft ab, also das Dokument ansich. Ähnlich wie beim Personalausweis, der läuft ja auch ab. Oder ihre Bankkarte.
Lustig, Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein erst 2033 tauschen … - hoffentlich leben sie dann noch :-)
Ich behaupte mal, dass war sicher ein Hintergedanke dabei.
Oder hoffen die, dass manche ihren Führerschein nicht verlängern lassen und er damit ungültig wird.