Geblitzt worden? Wann sich ein Widerspruch lohnt
Ob mobil oder Starenkästen: Zum internationalen Blitzmarathon wurde deutschlandweit kontrolliert. Wann es eine Chance gibt gegen das Knöllchen vorzugehen.
Beim internationalen Blitzmarathon wurde auf deutschen Straßen fleißig geblitzt. Wer es am Mittwoch besonders eilig hatte, wird bald mit einem Bußgeldbescheid im Briefkasten bestraft. Da ist Ärger so gut wie sicher! Seit der neue Bußgeldkatalog 2014 eingeführt wurde, kann der Schnappschuss nämlich ganz schön teuer werden. Viele Autofahrer legen deshalb Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, aber lohnt sich das? Wäre es nicht besser, den Strafzettel einsichtig zu bezahlen? Rechtsanwältin Susanne Gutjahr erklärt, in welchen Situationen sich ein Einspruch lohnt.
In welchen Fällen ist es sinnvoll gegen das Knöllchen vorzugehen?
Grundsätzlich lohnt sich ein Widerspruch immer dann, wenn ein Fahrer den Eindruck hat, dass der Bußgeldbescheid so nicht stimmen kann. "In vielen Fällen lässt sich durchaus etwas machen", weiß Rechtsanwältin Susanne Gutjahr.
Nur wer sich einen Anwalt nimmt, hat allerdings die Möglichkeit die Bußgeldakte einzusehen. Das ist wichtig, denn nur so kann überprüft werden, ob eventuelle Messfehler oder Ungenauigkeiten vorliegen. Der Anwalt überprüft anschließend, ob die Anlage richtig aufgebaut, ein Testbild gemacht, der Beamte korrekt geschult und die Anlage richtig geeicht wurde. "Sobald ein Mangel festgestellt wird, ist der Bußgeldbescheid unwirksam - egal ob der Fahrer 10 km/h oder 100 km/h zu schnell unterwegs war", so Gutjahr.
Was, wenn das Foto unscharf oder falsch ist?
Kann man den Fahrer auf dem Bild nicht richtig erkennen, weil er etwa eine Sonnenbrille trägt oder die Sonnenblende das Gesicht verdeckt, stehen die Chancen für einen erfolgreichen Einspruch gut. Auch wenn die Geschwindigkeitsmessung nicht eindeutig zuordenbar ist, etwa durch ein zusätzliches Auto auf dem Bild, ist der Bußgeldbescheid unwirksam.
Außerdem rät die Rechtsanwältin: Ist das Foto unkenntlich oder unscharf, muss man sich als Beschuldigter nicht dazu äußern. "Ich rate meinen Klienten immer keine Angaben zur Sache zu machen", sagt sie.
Was, wenn der Blitzer zu nahe an der Geschwindigkeitsbeschränkung stand?
Auch bei der Beschilderung gibt es Angriffspunkte. Die Tempobeschränkung müsse für den Fahrer klar ersichtlich sein: Sind Schilder nicht vorhanden oder unleserlich, sei das nicht der Fall. Ein Einspruch sei auch bei einer nicht funktionierenden Lichtanlagen sinnvoll, so die Expertin für Verkehrsrecht.
Spielt es eine Rolle, ob mit Laserpistole oder Radarfalle geblitzt wurde?
"Jedes Messverfahren ist unterschiedlich", sagt Gutjahr. Der Hersteller garantiert allerdings nur eine absolute Richtigkeit des Geräts, wenn alle Vorgaben konkret eingehalten wurden.
Oftmals könnten neben menschlichen oder technischen Fehlern auch Faktoren wie ein Fahrbahnwechsel oder die Reflektion eines Gebäudes oder Schildes die Genauigkeit der Messung beeinflussen.
Hilft ein Einspruch um ein mögliches Fahrverbot aufzuschieben?
Auch wenn es aussichtslos scheint, gehen viele Autofahrer vor allem gegen das Knöllchen vor, um wertvolle Zeit zu gewinnen. Gerade wenn ein Fahrverbot droht, wird der Einspruch oft dazu benutzt das Fahrverbot aufzuschieben.
"Ist der Beschuldigte auf sein Auto angewiesen, lässt sich oft ein Deal aushandeln", so Gutjahr. Gerade bei einem zweimonatigen Fahrverbot besteht die Chance den Führerschein bereits früher zurück zu bekommen, wenn eine höhere Geldstrafe ausgehandelt wird. Viele Fahrer versuchen auch das Fahrverbot auf ihren Urlaub zu legen, sagt die Expertin.
"Damit man nicht in Versuchung kommt in das Auto zu steigen, nachdem man den Führerschein abgegeben hat, gibt man am besten auch gleich den Schlüssel mit ab", rät die Rechtsanwältin . Denn: Während der Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ist Fahren ohne Führerschein eine Straftat.
Wie lange kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden?
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss unbedingt innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde in schriftlicher Form eingehen. Nach Ablauf der Frist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und eine Abänderung ist nicht mehr möglich. "Dann nützt auch der Gang zum Gericht nichts mehr."
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