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  3. Umweltschutz: Gegen Müll-Flut: EU führt "Recht auf Reparatur" ein

Umweltschutz
11.03.2020

Gegen Müll-Flut: EU führt "Recht auf Reparatur" ein

Für alte Handys, Tablets, Ladegeräte soll ein europaweites Rücknahmesystem aufgebaut werden.
Foto: Peter Steffen, dpa (Symbol)

Ab 2021 sollen elektronische Geräte recycelt werden. Versandhändler dürfen zurückgesendete Ware nicht mehr vernichten. Was sich für Verbraucher alles ändern soll.

Ob Handys, Laptops oder Tablets – die meisten Geräte werden, wenn sie nicht mehr funktionieren, weggeworfen. Das ist nicht nur schlecht für die Umwelt, sondern auch eine Verschwendung von kostbaren Rohstoffen. Am Mittwoch hat die Europäische Kommission ihr Programm zur Intensivierung der Kreislaufwirtschaft vorgestellt. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Worum geht es beim neuen Kreislauf-Wirtschaftsgesetz?

Derzeit werden gerade mal zwölf Prozent der Materialien und Ressourcen wieder in die Wirtschaft eingebracht. Viele Produkte können, selbst wenn der Verbraucher es wollte, nicht wiederverwendet, repariert oder recycelt werden. Oder sie waren von vorneherein nur für den einmaligen Gebrauch hergestellt.

Der EU-Kommissar für Umwelt, Virginijus Sinkevicius, sagte am Mittwoch in Brüssel: „Wir haben nur einen Planeten Erde und doch werden wir bis 2050 so viele Rohstoffe verbrauchen als hätten wir drei.“

"Recht auf Reperatur": Was will die EU-Kommission tun?

Das wichtigste Instrument ist ein „Recht auf Reparatur“, das ab 2021 verbindlich eingeführt werden soll. Wer dann ein Gerät kauft, wird bereits im Geschäft über die Lebensdauer, die Wiederverwendbarkeit und die Umweltbelastungen informiert.

Die Hersteller müssen sich umstellen. Mobiltelefone, die praktisch nicht repariert werden können, darf es dann nicht mehr geben. Den Unternehmen wird darüber hinaus verboten, ihre Produkte so zu konstruieren, dass sie sozusagen geplant veralten und dann nicht mehr reparabel sind.

Was soll der Kunde tun, wenn er ein Gerät nicht mehr benötigt?

Die EU will die Mitgliedstaaten zwingen, ein europaweites Rücknahmesystem für Handys, Tablets, Laptops und Ladegeräte aufzubauen. Dann können die in den Geräten enthaltenen Rohstoffe zurückgewonnen und erneut genutzt werden.

Sind nur Elektroprodukte von der Neuregelung betroffen?

Nein, die Kommission will etwa auch die Wiederverwendbarkeit von Textilien stärken. Sie sollen künftig so hergestellt sein, dass die enthaltenen Rohstoffe zurückgeführt werden können und die Kreislaufwirtschaft funktioniert.

Das Gleiche gilt für Baumaterial, Batterien und Fahrzeuge sowie für Lebensmittel. Auch in diesem Bereich will Brüssel erreichen, dass Abfälle vermieden werden oder – soweit möglich – eine Weiterverwendung garantiert ist.

Dürfen Händler wie Amazon bestellte, aber zurückgegebene Waren in Zukunft noch wegwerfen?

Auch sie werden sich umstellen müssen. Brüssel bereitet ein Verbot vor, damit unverkaufte, langlebige Güter nicht mehr einfach auf dem Müll landen. Sie sollen zumindest recycelt, noch besser aber auf anderem Wege erneut angeboten werden.

173 Kilo Verpackungsmüll produziert jeder EU-Bürger laut der Kommission rechnerisch im Jahr. Wie ist dieser Trend zu stoppen?

In Brüssel wird darüber nachgedacht, Zielvorgaben für die Wirtschaft zu erlassen, um den Druck auf die Hersteller zu erhöhen, damit sie die Produktion wiederverwendbarer Verpackungen beschleunigen. So ist geplant, dass 2030 alle Umverpackungen recycelbar sein sollen.

Eine große Rolle spielt dabei die Entsorgung von Plastik. Sogenannte Mikroplastikteilchen, die zu besonders hohen Belastungen der Weltmeere führen, werden konsequent eingeschränkt. Auch die unbeabsichtigte Freisetzung in die Umwelt soll gestoppt werden. Um den Kunststoffanteil im Bauschutt sowie bei Fahrzeugen zu minimieren, wird die EU-Kommission künftig feste Recyclingquoten vorschreiben, die der Kunde beim Kauf erfragen kann.

Wie schnell greifen die Maßnahmen?

Die Strategie der Kommission muss noch durch Gesetzesvorschläge untermauert werden. Diese sollen im Herbst vorliegen und könnten dann 2021 in Kraft treten. Aus dem EU-Parlament gab es viel Zustimmung, sodass von dort mit Unterstützung gerechnet werden darf.

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