Goldener Herbst: Wohin mit all dem Laub?
So schön ist der goldene Herbst – und so lästig kann er sein. Überall diese Blätter! Was Hausbesitzer wissen müssen und wann es die Laubrente gibt.
Über den Waldboden zu spazieren, klingt wie das Zerbröseln von Kartoffelchips. Laubbedeckt erscheint die Region, ummantelt von gelbem Licht. Schön, so schön ist er, der Herbst. Endlich wieder Zeit für Mäntel, Tee und Plätzchen, für Kaffeekränzchen unter goldenen Linden.
Mit den bunten Blättern kommen die Laubbläser
Schluss mit Schwitzen am Arbeitsplatz, zu viel nackter Haut und Kopfschmerzen. Schön ist er, der Herbst. Meistens.
Denn mit dem bunten Laub kommen die Laubbläser. Eine Dezibelkanone, die den Klang der raschelnden Blätter übertüncht. Und mit den Laubbläsern kommen die Männer, die uns früh morgens aus dem Bett treiben.
Hausbesitzer: Laub vor der Haustür muss entfernt werden
Genauso lästig erscheint die Frage des Entsorgens. Wohin mit den Blättern, die nach der prächtigen Farbenvielfalt nur noch einem braunen Matschhaufen ähneln?
Am besten zerkleinert auf den Kompost. Wer keinen hat, muss das Laub auf dem Wertstoffhof, der Kompostieranlage oder in einer Grüngut-Sammlung entsorgen.
Drum herum kommt kaum keiner. Auf dem Gehweg vor der Haustür muss jeder Hausbesitzer oder Vermieter ran. Zu groß die Gefahr einer gefährlichen Rutschpartie. Wenn das Laub auf dem eigenen Grundstück aus Nachbars Garten stammt, ist das übrigens hinzunehmen. Es sei denn, es geht über ein übliches Maß hinaus.
Urteil: Nachbar bekommt Laubrente zugesprochen
In einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe bekam ein Mann wegen zu vieler fremder Blätter finanziellen Schadensersatz von seinem Nachbarn zugesprochen, eine sogenannte Laubrente. Schön ist er, der Herbst. Freut sich schon nicht der Mensch, dann der Igel – wenn mal ein Laubhaufen einfach liegen bleibt. (mit dpa)
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