Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Immobilien: Gutes Geschäft? - Was bei Zwangsversteigerungen wichtig ist

Immobilien
27.05.2019

Gutes Geschäft? - Was bei Zwangsversteigerungen wichtig ist

Zwangsversteigerungen bieten die Möglichkeit, ein Haus unterhalb des Marktwertes zu erwerben. Zumindest theoretisch. In der Praxis bergen sie erhebliche Risiken.
Foto: dpa/tmn

Zwangsversteigerungen bieten die Möglichkeit, ein Haus unterhalb des Marktwertes zu erwerben. Zumindest theoretisch. In der Praxis bergen sie erhebliche Risiken.

In der Praxis bergen Zwangsversteigerungen erhebliche Risiken, die das vermeintliche Schnäppchen am Ende viel teurer machen können. Gute Vorbereitung ist für Immobilienkäufer das A und O.

Die meisten Immobilien werden zwangsversteigert, wenn ihre Eigentümer in eine finanzielle Notlage geraten sind und Haus und Grundstück nicht mehr finanzieren können. Dann leitet der Gläubiger - das ist in der Regel die Bank - ein Verfahren zur Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht ein. Der Mindestpreis für die Immobilie wird auf Grundlage eines Wertgutachtens festgelegt.

Wichtig für Interessenten ist, im Vorfeld der Zwangsversteigerung die Finanzierung zu klären. "Innerhalb von sechs Wochen nach dem Zuschlag wird der Kaufpreis fällig", sagt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes (BSB) in Berlin. Am Termin der Zwangsversteigerung muss schon eine Sicherheitsleistung in Höhe von zehn Prozent des Verkehrswerts bereitliegen.

Beim ersten Termin der Zwangsversteigerung darf für Gebote von weniger als der Hälfte des Verkehrswerts kein Zuschlag erteilt werden. Bleibt das Höchstgebot unter 70 Prozent des Verkehrswerts, kann der Gläubiger den Verkauf ablehnen. "Wer sicher gehen will, muss also mindestens 70 Prozent des Verkehrswertes bieten", so Becker.

Im angespannten Immobilienmarkt mit hohen Preisen sind in Ballungsgebieten kaum Schnäppchen zu machen, beobachtet er. Aber in ländlichen Regionen sei es durchaus möglich, günstig zu einem Haus zu kommen. Angebot und Nachfrage entscheiden über die Preise.

Versteigerungstermine sind in Aushängen an den Amtsgerichten, in Lokalzeitungen und im Internet zu finden. "Wer sich für eine der angebotenen Immobilien interessiert, braucht so viele Informationen darüber wie möglich", so Becker. Von Spontankäufen rät er entschieden ab. "Es kommt immer mal wieder vor, dass sich Käufer auf den ersten Blick in ein Haus verlieben oder vom günstigen Preis begeistert sind. Das kann aber gründlich schief gehen."

Ohne Besichtigung und Prüfung der Unterlagen sollte niemand ein Haus kaufen. Gerade das ist bei Zwangsversteigerungen aber das Problem. "Die Bewohner müssen Interessenten nicht in ihr Haus lassen", erklärt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Ohne Besichtigung sei es aber schwierig, die Bausubstanz einzuschätzen. 

Bei Zwangsversteigerungen sollte ein Experte das Haus gesehen haben

In solchen Fällen sollte man sich wenigstens ein Bild von außen machen, am besten in Begleitung eines erfahrenen Bauexperten. "Der kann allein schon aus dem Haustyp und dem Baujahr auf den Zustand schließen, kennt die typischen Mängel", sagt Florian Becker. Aber es bleibt ein Risiko für den Käufer.

Das vom Gericht beauftragte Verkehrswertgutachten kann eine Hilfe sein, ist aber oft lückenhaft. "Auch Gutachter müssen nicht ins Haus gelassen werden", betont Becker. Vielfach haben nur Außenbesichtigungen des Objektes stattgefunden. Wenn wichtige Informationen über die Immobilie nicht zu bekommen sind, wie zum Beispiel Wohn- und Wegerechte, lässt man lieber die Finger davon.

Bei der Versteigerung von Eigentumswohnungen sind noch einige zusätzliche Dinge zu beachten, vor allem, wenn sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind. "Mit dem Erwerb des Wohnungseigentums übernimmt der neue Eigentümer grundsätzlich alle Rechte und Pflichten des Vorgängers", betont Birgitt Faust-Füllenbach vom Verein "Wohnen im Eigentum" in Bonn. 

Das bedeutet auch, dass Zahlungen auf ihn zukommen können, von denen er im Vorfeld nichts wusste. "Kaufinteressenten haben kein Anrecht auf Einsicht in Beschlüsse der Eigentümerversammlung." (tmn)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.