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Handy
13.08.2019

Handytarif: Darauf müssen Sie beim Anbieterwechsel achten

Wer beim Handyvertrag seinen Anbieter wechselt, sollte einiges beachten.
Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild)

Handytarife werden günstiger. Dabei übertreffen sich die Anbieter etwa oft mit dem Inklusiv-Datenvolumen. Also nichts wie wechseln? Die Antwort lautet: Ja, aber.

Um wettbewerbsfähig zu bleiben, passen die Provider die Preise für ihre Handytarife ebenso an wie die einzelnen Tarifbestandteile und Zusatzoptionen. Bei Laufzeitverträgen ist der Tarif nach zwei Jahren dann meist schon wieder veraltet.

Durch einen Wechsel können Kunden daher oft Geld sparen oder mehr Leistung erhalten, erklärt Alexander Kuch vom Telekommunikationsportal "Teltarif.de". Auch Mängel wie ein schlechter Kundenservice, eine fehlende Freischaltung für LTE-Netze oder ein zu unflexibles Tarifmodell ließen sich durch einen Wechsel heilen.

Aber: "Oft reicht schon ein Tarifwechsel beim alten Anbieter aus", meint Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Um ein gutes Angebot zu erhalten, müsse man jedoch oft zunächst einmal kündigen. Wichtig sei dabei, die Kündigungsfrist zu beachten, rechtzeitig schriftlich zu kündigen sowie die Bestätigung gut zu dokumentieren und aufzubewahren, so die Expertin.

Laufzeit beim Handyvertrag im Blick behalten

Insbesondere die Laufzeit im Auge zu behalten, rät Alexander Kuch. "Viele Verträge enthalten eine Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung. Wenn der Kunde seinen Vertrag nicht bis drei Monate vor dem eigentlichen Ende der Laufzeit kündigt, verlängert sich diese um bis zu zwölf Monate", erklärt der Experte.

Hilfreich ist in diesem Zusammenhang immer ein Blick auf die letzte Rechnung, erklärt Kuch. Dort seien sowohl die Kündigungsfrist als auch der letztmögliche Tag der Kündigung aufgeführt. Grundsätzlich sollte man den alten Vertrag immer selbst kündigen. Wenn die Zeit knapp wird und man keine Bestätigung vom Anbieter mehr abwarten kann, sei ein Einschreiben mit Rückschein sinnvoll.

Wer wechselt, wird in aller Regel seine Nummer zum neuen Anbieter mitnehmen wollen. "Es ist zu empfehlen, dem neuen Anbieter direkt bei Vertragsschluss den Wunsch der Rufnummernübertragung mitzuteilen," sagt Nick Kriegeskotte vom IT-Branchenverband Bitkom. 

Damit man die Rufnummer nicht verliert, müsse der sogenannte Portierungsauftrag für die Rufnummer spätestens am letzten Tag der Vertragslaufzeit beim bisherigen Anbieter eingegangen sein, erklärt Kriegeskotte. Allerdings ermöglichten die Anbieter meist eine Portierung noch bis zu 90 Tagen nach Vertragsende.

Die Übertragung der Mobilfunkrufnummer könne dann bis zu 7 Arbeitstage dauern. Für einen reibungslosen Ablauf sei zudem wichtig, dass die Kundendaten bei bisherigem und neuem Anbieter exakt übereinstimmen, erklärt der Bitkom-Experte. Kosten für die Portierung stelle in aller Regel nur der alte Anbieter in Rechnung.

Handytarif: Anbieterwechsel über das Internet ist sinnvoll

Wer einen neuen Tarif sucht, sollte erst einmal seinen persönlichen Bedarf ermitteln, rät Verbraucherschützerin Körber. Dabei gehe es um die Frage, wie viel der Nutzer in welche Netze telefoniert und wie seine mobile Internet-Nutzung abseits von WLAN-Netzen aussieht. Zudem sei relevant, auf welche Vertragslaufzeit man sich maximal festlegt und wie viel man monatlich maximal ausgeben möchte. Und auch die Netzabdeckung etwa am Wohn- und Arbeitsort spiele eine Rolle.

Um passende Tarife zu finden, rät Körber dazu, Angebote zu vergleichen - etwa mit Hilfe von Auswertungen der Stiftung Warentest oder online bei speziellen Tarifportalen. Bei Angeboten sollten Verbraucher genau prüfen, ob die Grundgebühr auch über die gesamte Laufzeit gleich bleibt. Denn es gebe viele Lockangebote, wo die vermeintlich günstige Grundgebühr nur einige wenige Monate lang gilt, und danach deutlich teurer wird.

In jedem Fall empfiehlt sich ein Vertragsabschluss übers Internet. Denn dann gilt: "Hier können Angebote und Tarife in Ruhe verglichen werden, es besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht", sagt Körber. Den persönlichen Kontakt im Shop eines Anbieters bevorzugten zwar viele Kunden, aber die Nachteile sind gravierend.

"Es besteht kein Widerrufsrecht", warnt Körber vor dem Vertragsabschluss in Shops. Zahlreiche Beschwerden zeigten, dass Kunden dort oft ungünstige Tarife oder ungewollte Verträge untergeschoben würden. Gewünschte Kündigungen hingegen setzten die Shops den Beschwerden nach oft nicht um. (dpa)

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