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Ausland
16.06.2017

Hier lauern weiterhin Roaming-Fallen

Wer in der EU telefoniert, für den sind die Auslandszuschläge weggefallen. Doch Vorsicht! Es lauern einige Fallen.
Foto: Daniel Naupold, dpa (Symbolfoto)

Seit dem 15. Juni sind in der EU die Auslandsgebühren für das Telefonieren entfallen. Doch bei einigen Tarifmodellen ist weiterhin Vorsicht geboten.

Zehn Jahre lang hat die EU mit den Mobilfunk-Unternehmen gerungen. Seit dem gestrigen Donnerstag, 15. Juni, ist es endlich soweit: Die leidigen Roaminggebühren werden abgeschafft. Dann gilt in der Union das Motto: Telefonieren, SMS schreiben und mobiles Surfen zum gleichen Preis wie zu Hause. Doch es gibt noch Fallstricke. Hier die wichtigsten Punkte zur Abschaffung der Roaming-Zuschläge.

Anrufe, SMS, mobiles Internet – was kostet das künftig in der EU?

Der Verbraucher kann sich freuen. Die bisherigen Zuschläge, die die Anbieter für das Weiterleiten von Telefonaten, Kurznachrichten oder Daten durch ein Fremdnetz berechnet haben, fallen weg. Der Kunde bezahlt den gleichen Preis wie zu Hause.

Kann ich jetzt also im EU-Ausland zu den gleichen Bedingungen telefonieren wie daheim?

Ja, die im Ausland getätigten Anrufe, die versendeten SMS und die verbrauchten Daten werden mit dem heimatlichen Vertrag abgegolten. Wer also eine Flatrate für Telefonate und Daten hat, braucht keine Zusatzkosten mehr zu fürchten – egal ob er auf Mallorca Urlaub macht, in Frankreich studiert oder in einem grenznahen Bereich wohnt, wo die Netzverbindungen mal vom heimischen, mal vom Unternehmen im Nachbarland hergestellt werden.

Für welche Länder gilt das?

Die Vereinbarung gilt für alle 28 EU-Staaten seit 15. Juni. Island, Norwegen und Liechtenstein werden die Regelung in den Tagen nach dem 15. Juni ebenfalls übernehmen.

Welche Länder übernehmen die Regel nicht? Wo muss ich also aufpassen, um nicht in eine Kostenfalle zu laufen?

Wichtig für Urlauber ist: Die Nicht-EU-Staaten Schweiz und Türkei sind nicht dabei. Vorsicht geboten ist weiterhin auch auf der Isle of Man, den britischen Kanalinseln und in kleinen Ländern wie San Marino, Andorra oder Monaco, berichtet das „c’t“-Magazin. Dort gilt die EU-Verordnung nicht. Trotzdem ordnen manche Provider sie der EU-Länderliste zu, andere aber nicht. Vor allem Reisende in Grenzgebieten müssen aufpassen. Wer zum Beispiel von Deutschland nach Italien unterwegs ist und über den Gotthard- oder San-Bernardino-Pass fährt, sollte nach dem Passieren der Schweizer Grenze die Gebühren-Info-SMS des heimischen Netzbetreibers genau studieren. Die EU-Regulierung gilt außerdem nicht auf Schiffen oder Flugzeugen, die die Gespräche und Daten via Satellit verschicken.

Ich habe eine Kreuzfahrt entlang der Küsten der EU geplant. Gilt die Abschaffung der Roaminggebühren auch auf hoher See?

Nein. Das liegt daran, dass sich Mobiltelefone dann mit dem Bordnetzwerk des Schiffes verbinden. Sobald das Land für das Handy nicht mehr erreichbar wird, können Telefonate und mobiles Surfen teuer sein. Deshalb sollte man auf hoher See die automatische Netzwahl abschalten.

Ich habe für mein Handy bereits einen EU-Zusatztarif gebucht. Läuft der automatisch aus?

Die Provider haben zugesagt, diese Spezialtarife und Zusatzpakete entweder automatisch auslaufen zu lassen oder aber den Kunden zu fragen.

Kann ich mein deutsches Handy nun einfach dauerhaft im EU-Ausland ohne Zusatzkosten betreiben?

Nein. Bisher gilt die Faustregel, dass der Verbraucher länger im Heimatnetz eingebucht sein muss als in einem ausländischen. Konkret dürfte das so aussehen, dass die Mobilfunkfirmen nach einem nicht unterbrochenen, viermonatigen Aufenthalt in einem anderen Land den Verbraucher anrufen und befragen.

Kann ich mit jedem Handy-Vertrag vom Roaming profitieren? Auch mit einem Vertrag, der eigentlich nur Gespräche in Deutschland vorsieht?

Eine Reihe von Anbietern haben inzwischen reine Deutschland-Tarifmodelle im Angebot. Diese funktionieren ausschließlich in der Bundesrepublik und sind deshalb deutlich billiger. Anbieter dürfen solche Tarife anbieten, die kein Roaming erlauben oder nur bestimmte Kapazitäten im Ausland einräumen. Darum sollten Verbraucher unbedingt im Kleingedruckten nachlesen, welche Konditionen für Roaming bei dem gewählten Tarif gelten.

Ich habe einen Prepaid-Vertrag. Gelten die Regelungen da genauso? Oder lauert hier eine Falle?

Tatsächlich müssen nicht nur Kunden von Prepaid-SIM-Karten aufpassen, sondern auch alle, die ein Gebührenmodell mit fest vereinbarten Kontingenten haben. Denn wenn diese während eines Aufenthalte in einem anderen EU-Land aufgebraucht sind, dürfen die Provider doch einige Zuschläge verlangen. Diese betragen derzeit 3,2 Cent pro Minute für einen Anruf nach Hause (alle Angaben plus Mehrwertsteuer), ein Cent für eine SMS in heimische Netz und maximal 7,70 Euro pro Gigabyte Datenvolumen. Ein Beispiel: Wer zu Hause einen Vertrag über unbegrenztes Telefonieren, SMS und drei Gigabyte an Daten für 30 Euro gebucht hat (inklusive Mehrwertsteuer), darf das Daten-Kontingent auch in der EU verbrauchen. Übersteigt er die Menge, fallen Zusatzgebühren an.

Bin ich weiter vor überhöhten Mobilfunk-Rechnungen geschützt?

Ja, wenn der Daten-Konsum die Grenze von 59,99 Euro überschreitet, muss der Provider den Kunden fragen, ob er ein Überschreiten hinnehmen will. Verneint der Kunde, kann er nicht mehr surfen. Akzeptiert er, muss er allerdings mit höheren Gebühren rechnen. mit dpa

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