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  3. Finanzen: Home-Office und Kurzarbeit: Das gilt für die Steuererklärung 2020

Finanzen
05.06.2020

Home-Office und Kurzarbeit: Das gilt für die Steuererklärung 2020

Wer wegen der Corona-Krise im Home-Office arbeitet oder in Kurzarbeit ist, muss bei der Steuererklärung 2020 aufpassen.
Foto: Fotostand

Plus In der Corona-Krise haben viele Menschen zeitweise von Zuhause aus gearbeitet. Andere wurden in Kurzarbeit geschickt. Beides spielt bei der Steuererklärung eine Rolle.

Wann die Corona-Pandemie vorbei sein wird, lässt sich jetzt noch nicht sagen. Aber eines steht schon fest: Das Coronavirus wird auch 2021 noch Auswirkungen haben - zumindest auf die Steuererklärung. Und das vor allem dann, wenn Arbeitnehmer entweder in Kurzarbeit waren oder zum Teil aus dem Home-Office gearbeitet haben. Denn beides hat Einfluss darauf, wie viel Steuern bezahlt werden müssen. Kurzarbeit kann sogar dazu führen, dass Angestellte Steuern nachzahlen müssen. Wie das? Ein Überblick.

Steuererklärung und Kurzarbeitergeld: Was ist zu beachten?

Sehr viele Betriebe in Deutschland haben ihre Mitarbeiter schon in Kurzarbeit geschickt oder denken noch darüber nach. Für diese Mitarbeiter heißt das nicht nur, dass sie weniger Geld verdienen. Die Kurzarbeit wirkt sich auch auf die Steuererklärung aus, die sie 2021 für das Jahr 2020 erstellen. Wie? Erstens muss jeder, der im Jahr mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen - und dazu zählt das Kurzarbeitergeld - bekommen hat, eine Steuererklärung machen. Das heißt, viele Arbeitnehmer, die sich bisher aussuchen konnte, ob sie eine Steuererklärung abgeben oder nicht, sind für 2020 dazu verpflichtet. Zweitens ist das Kurzarbeitergeld zwar zunächst steuerfrei. Das heißt: Es wird nach Abzug der Steuern auf den Nettolohn aufgeschlagen. Allerdings kann es sein, dass ein Arbeitnehmer wegen des Kurzarbeitergeldes Steuern nachzahlen muss.

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