Homeoffice: Arbeitnehmer sind beim Gang aufs Klo nicht versichert
Was passiert, wenn Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten und sich auf dem Weg zur Toilette verletzen? Warum das laut Gerichts kein Arbeitsunfall ist.
Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Falle eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat das Sozialgericht München laut Mitteilung vom Montag entschieden und einem Kläger nicht Recht gegeben, der einen Sturz auf dem Rückweg vom heimischen WC als Arbeitsunfall geltend machen wollte.
Gericht: Arbeitgeber haben keinen Einfluss auf Sicherheit
Während Arbeitnehmer beim Gang zur Toilette im Betrieb gegen Unfälle versichert sind, greift der Schutz im Homeoffice nicht, weil der Arbeitgeber dort keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung hat, wie das Gericht argumentierte.
Der Kläger arbeitete in einem Büro im Keller seines Hauses. Dort fanden auch regelmäßig Besprechungen mit Kollegen statt. Das Urteil von Juli ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)
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... selber schuld !
Jeder, der sich ein Wenig informiert, wenn er vertraglich auf HO umstellt, lässt sowohl den Arbeitsplatz als auch die sog. Arbeitsumgebung vom innerbetr. QM/QMB [ASI] abnehmen und bestätigen - muss eigentlich ja eh gemacht werden, weil es Vorgaben zu Möbel, Technik, Beleuchtung und Raum gibt, die eingehalten werden müssen (siehe: EN ISO 9241 (1-8)).