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Rückgaberecht
19.07.2018

Ikea verschärft sein Rückgaberecht

Ikea verschärft sein Rückgaberecht. In Zukunft können Kunden nur neue und unbenutzte Waren umtauschen.
Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

Der Möbelhändler Ikea verschärft erneut sein Rückgaberecht. Ab dem 1. September sollen Kunden nur neue, unbenutzte Ware zurückgeben können. Das war bisher anders.

Der Möbelhändler Ikea verschärft in Deutschland erneut sein Rückgaberecht. Die Kunden dürften bei Einkäufen ab dem 1. September 2018 Waren nur dann gegen Erstattung des Kaufpreises zurückbringen, wenn sie neu und unbenutzt sind, berichtet die Tageszeitung Die Welt. Bisher gab es ein Rückgaberecht unabhängig vom Zustand der Produkte und ohne Angabe von Gründen. 

Rückgaberecht bei Ikea: Kunden haben ein Jahr Zeit, Waren umzutauschen

"Durch die Einschränkung des Rückgaberechts auf unbenutzte Produkte wollen wir auch sicherstellen, dass Kunden Möbel und Einrichtungsgegenstände nicht nach kurzem Gebrauch entsorgen, sondern den Wert des Produkts schätzen im Sinne des Ressourceneinsatzes, der dafür nötig war", sagte Ikea-Deutschland-Chef Dennis Balslev der Zeitung. Es solle aber auch Missbrauch vorgebeugt werden. "Wir hören aus den Häusern, dass Jahr für Jahr kurz vor dem Ablauf der Umtauschfrist immer die gleichen Leute auftauchen und ihr Geld zurückverlangen", sagte Balslev. 

Bereits zum Herbst 2016 hatte Ikea nach zwei Jahren sein zeitlich unbegrenztes Rückgaberecht wieder zurückgenommen. Seitdem haben die Kunden ein Jahr Zeit, um Waren ohne Angabe von Gründen zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Die Frist von 365 Tagen liege immer noch über dem in der Branche Üblichen und gebe dem Kunden Sicherheit gegen Fehlkäufe, teilte das Unternehmen damals mit.

Ikea: Matratzen sind von der neuen Regelung ausgenommen

Eine derartige Regelung sollte vor allem dazu dienen, die Kaufentscheidung zu erleichtern - natürlich in der Hoffnung, dass nur ein Bruchteil tatsächlich die Waren zurückbringt. Gründe musste man nicht nennen, meistens gefiel das Stück zu Hause wahrscheinlich einfach nicht mehr so gut wie noch im Laden.

"Ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht gibt es für Kunden beim Kauf im Ladengeschäft grundsätzlich nicht", beschreibt die Verbraucherzentrale Hamburg die Lage. Grundsätzlich und zur Überraschung vieler Konsumenten gelten die Regeln "Vertrag ist Vertrag" und "gekauft ist gekauft".

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Wirklich sinnvoll ist das längere Ausprobieren übrigens bei Matratzen: Sie können als einziges Produkt auch im benutzten Zustand weiter innerhalb der Jahresfrist umgetauscht werden, verspricht eine Ikea-Sprecherin. (dpa)

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