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Ratgeber
15.07.2019

Im Urlaub beklaut - Hier bekommen Opfer Hilfe

Urlaub ist schön. Aus lauter Freude über die freie Zeit, kann man leicht unvorsichtig werden. So wird man leicht Opfer von Dieben.
Foto: Dmitri Maruta, stock.adobe.com (Symbol)

Taschendiebe haben es oft auf Geldbeutel, Handy oder Ausweis von Touristen abgesehen. Wie man sich schütze kann und wo Opfer Hilfe bekommen.

Endlich Urlaub: Die schönste Zeit des Jahres soll für Entspannung sorgen. Doch wenn die wertvolle Armbanduhr oder die Brieftasche mit Bargeld, Papieren und Bankkarte gestohlen wird, ist die Ferienstimmung schnell dahin. Für viele Deutsche gehören der Bummel über landestypische Märkte und der Besuch von Sehenswürdigkeiten zum Urlaub dazu. Doch gerade an den Touristenmagneten wie der Akropolis in Athen, dem Kolosseum in Rom oder der Sagrada Família in Barcelona besteht ein erhöhtes Diebstahlrisiko (mehr dazu). Menschenmassen gepaart mit urlaubsbedingtem Leichtsinn sind perfekte Bedingungen für Taschendiebe. Wie lässt sich Diebstahl im Urlaub vorbeugen? Und was ist zu tun, wenn man doch zum Opfer wird?

Wie kann man Diebstahl vorbeugen?

Man sollte zum Beispiel immer den Safe im Hotelzimmer nutzen oder nach dem hoteleigenen, meistens größerem Tresor fragen. Kommt dort etwas abhanden, haften bei ordnungsgemäßem Gebrauch in Deutschland und dem europäischen Ausland die Hoteliers, heißt es beim Rechtsschutzversicherer ARAG. Den Safe sollte man auch dann nutzen, wenn man über eine Reisegepäckversicherung verfügt. Der Grund: Versicherungsnehmer haben eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Im Klartext heißt das: Wer seinen teuren Goldschmuck offen im Hotelzimmer liegen lässt, muss unter Umständen trotz Versicherung selbst für den Schaden aufkommen. Auf die Mitnahme größerer Mengen an Bargeld sollte man zudem tunlichst verzichten und den Hotelschlüssel idealerweise nicht an der Rezeption abgeben, sondern stets mitnehmen, wenn man das Haus verlässt.

Sind gestohlene Wertgegenstände versichert?

Wenn trotz aller Vorsicht etwas gestohlen wird, greift unter bestimmten Umständen die Hausratversicherung auch im Urlaub – dann nämlich, wenn Wertgegenstände aus abgeschlossenen Räumen oder mit Gewaltanwendung gestohlen werden. Wird also in die Ferienwohnung oder das Hotelzimmer eingebrochen, sind auch dort Hausratgegenstände wie etwa ein Notebook oder die Golfausrüstung, die von zu Hause in den Urlaub mitgenommen wurden, versichert, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Gleiches gilt, wenn man Opfer eines Raubes wird. „Als Hausrat gilt auch im Urlaub alles, was Sie von zu Hause aus mitnehmen, wenn Sie verreisen“, so Boss. Wird das Handy von der Pool-Liege gestohlen, während man im Wasser war, zahlt die Hausratversicherung dagegen nicht: Es handelt sich dann um einen einfachen Diebstahl – und dieser ist über die Hausratversicherung grundsätzlich nicht abgedeckt.

Was muss man bei abhanden gekommenen Kreditkarten beachten?

Wird die Kreditkarte im Urlaub gestohlen, müssen Betroffene sie umgehend sperren lassen. Bei vielen Karten ist das über die Telefonnummer des zentralen Sperr-Notrufs +49116116 möglich. Funktioniert diese Nummer von einem ausländischen Netz aus nicht, ist der Notruf auch unter +493040504050 erreichbar. Allerdings nehmen nicht alle Anbieter an diesem zentralen Sperr-Notruf teil. Eine Übersicht aller Teilnehmer finden Reisende auf dessen Website. „Kunden anderer Anbieter können die Sperrnummer auf der Website der jeweiligen Bank nachlesen oder in einer Filiale erfragen“, sagt Birgit Dreyer von der Ergo Reiseversicherung. „Am besten ist es, dies bereits vor der Abreise zu erledigen, um im Notfall schnell die richtige Nummer parat zu haben.“ Es empfiehlt sich auch, die 16-stellige Kartennummer aufzuschreiben, denn diese ist für die Sperrung notwendig. Mithilfe persönlicher Angaben – dem Namen auf der Karte, der Adresse und des Geburtsdatums – ist die Identifizierung aber auch möglich.

Was ist, wenn Bargeld und Reisedokumente weg sind?

Sind die Ausweispapiere weg, sollte man sich direkt zur deutschen Botschaft oder zum nächsten Konsulat aufmachen. Dort bekommt man einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“. Zeit und unnötigen Ärger können sich Bestohlene sparen, wenn sie vor Urlaubsbeginn Fotokopien von allen abhanden gekommenen Ausweispapieren angefertigt haben und diese vorlegen können. Den Personalausweis, Kfz-Papiere und den Führerschein können aber nur die Behörden in Deutschland ersetzen. Die Rückreise mit dem Auto kann man trotzdem antreten – eine von der örtlichen Polizei ausgestellte Verlustbescheinigung reicht aus.

Wie kommt man im Notfall an Bargeld?

Bargeld von der Botschaft gibt es nur in ganz wenigen Ausnahmefällen. Wer ausgeraubt wurde und nicht nur ohne Ausweis und Bankkarten, sondern auch ohne jeden Cent Bargeld dasteht, muss sich meistens selbst helfen. Wer eine Pauschalreise gebucht hat und mit einem Reiseveranstalter unterwegs ist, sollte sich zunächst an die Reiseleitung wenden. Vielfach ist es möglich, von Freunden oder Verwandten in der Heimat Geld auf ein Konto des Reiseanbieters überweisen zu lassen. Liegt eine Mail oder ein Fax mit dem Überweisungsbeleg vor, wird das Geld von der Reiseleitung vor Ort in bar ausgezahlt. Noch schneller geht es bei den Geldtransfer-Dienstleistern Western Union und Moneygram. Diese gibt es in praktisch jedem Land der Welt und sie ermöglichen Geldtransfers ohne Konto. Zahlt ein Bekannter oder Angehöriger das Geld in einer deutschen Filiale ein, kann es an einer vorher verabredeten Filiale am Urlaubsort gegen Vorlage des Ausweises abgeholt werden. Dafür werden je nach Land Gebühren in Höhe von fünf bis zehn Prozent des Überweisungsbetrages fällig.

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