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Beerdigungen
31.10.2016

Immer mehr Feuerbestattungen: Was in Bayern erlaubt ist

Immer mehr Menschen wollen sich in der Nähe eines Baumes beerdigen lassen. Die Natur spielt bei der Wahl der letzten Ruhestätte eine Rolle.
Foto: dpa/Friso Gentsch

Der Trend bei Beerdigungen geht zur Feuerbestattung. Der zeitliche Aufwand für die Grabpflege ist für die Angehörigen ein immer größerer Aspekt. Was in Bayern erlaubt ist.

Wir müssen nicht klagen, dass alles vergänglich sei. Das Vergänglichste, wenn es uns wahrhaft berührt, weckt in uns ein Unvergänglichstes. (Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach).

An Allerheiligen besuchen Familien die Gräber der verstorbenen Angehörigen. Immer häufiger stehen die Friedhofsbesucher dabei vor einem Urnengrab. Der Trend geht ganz klar zur Feuerbestattung, sagt Dieter Pribil vom Bestattungsunternehmen Friede. Zwei Drittel aller Beerdigungen seien inzwischen Feuerbestattungen. Es gibt aber noch einen Trend. Die Natur wird bei der Wahl der letzten Ruhestätte immer wichtiger.

„Bestattungen unter Bäumen sind momentan der große Renner“, berichtet Helmut Riedl, Leiter des städtischen Friedhofwesens. Auf dem neuen Ostfriedhof wurde beispielsweise ein Apfelhain errichtet. Um jeden der Apfelbäume sind Beete kreisförmig angelegt. 20 Urnenhülsen mit jeweils zwei Urnen haben darin Platz. Die Nachfrage ist enorm. „Vier Fünftel der Plätze waren innerhalb eines Jahres schon vergeben“, sagt Riedl. Es gebe immer mehr Naturliebhaber. Außerdem sei die Grabstätte damit zugleich schön bepflanzt. „Die Angehörigen müssen nicht mehr gießen.“

Zeitlicher Aufwand für Grabpflege wird immer wichtiger

Der zeitliche Aufwand für die Grabpflege ist für die Angehörigen ein wichtiger Aspekt. „Die Menschen müssen in ihrem Arbeitsleben heutzutage flexibler sein. Sie haben weniger Zeit und wollen weniger Aufwand für die Pflege eines Grabes haben“, erklärt Riedl. Viele Angehörige wohnten auch gar nicht vor Ort. Und ältere Menschen schafften die Grabpflege rein körperlich nicht mehr. Bei den herkömmlichen Gräbern sei man da schon entgegengekommen. „Wir haben die besonderen Gestaltungsvorschriften abgeschafft. Inzwischen darf man auch Platten auf ein Grab legen.“ Schade ist aber, dass das Grüne dann verloren geht, findet Riedl.

Das Bestattungsgesetz ist Ländersache. In Bayern, wie in den anderen Bundesländern, herrscht Bestattungspflicht. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: die Erd- oder die Feuerbestattung. Dennoch gibt es Spielräume, wenn es darum geht, was mit der Asche passieren soll. In der Trauer-Branche werden etwa auch Seebestattungen angeboten. „Das kann fast überall sein“, sagt Francesco Ponzio von Pius-Bestattungen. „Vor Spanien, in Nord- und Ostsee und sogar im Bodensee. Dort natürlich auf der Schweizer Seite.“

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Schweiz geht mit Bestattungen liberaler um

Die Schweiz nämlich geht mit Beerdigungen wesentlich liberaler um. „Dort können Sie auch die Asche auf einer Wiese oder in den Bergen verstreuen lassen“, sagt Pribil vom Bestattungsunternehmen Friede. In welches Land die Asche letztendlich gebracht wird, entscheiden die Angehörigen. Grundsätzlich sollte im Sinne des Verstorbenen gehandelt werden.

Aus der Asche könnte auf Wunsch auch ein Diamant als Erinnerungsstück entstehen. In der Schweiz oder in den Niederlanden etwa werden durch ein thermisches Verfahren aus Teilen der Asche sogenannte Erinnerungsdiamanten hergestellt. Wie in so einem seltenen Fall die Asche von Augsburg in die Schweiz kommen würde? Francesco Ponzio erklärt den Vorgang. Nach einer Einäscherung kommen die Überreste in eine Urne. Diese wird versiegelt und mit den Daten des Verstorbenen versehen. „Die Urne muss dann von einem Schweizer Bestattungsunternehmen oder einer Gemeinde angefordert werden.“ Dann wird sie dorthin verschickt.

Trotz des strengen Bestattungsgesetzes ist also doch einiges möglich. Es ist nur eine Frage des Geschmacks. Und auch des Geldes.

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