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11.05.2020

Immobilienbüros in Zeiten von Corona: Was ist erlaubt?

Kontaktbeschränkungen gelten auch für Besichtigungstermine.
Foto: Lukas Schulze (dpa)

Die Corona-Pandemie stellt auch die Immobilienbranche vor Herausforderungen: Wie Makler trotzdem Besichtigungen & Hausverkäufe meistern, lesen Sie hier.

Die weltweite Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen zeigen Ihre Auswirkungen auch auf dem Immobilienmarkt. Die Ausgangsbeschränkungen wurden gelockert. Die Kontaktbeschränkungen nicht. Was bedeutet das für Immobilienmakler und deren Klienten? Darf aktuell umgezogen werden? Sind Besichtigungstermine erlaubt? Wir haben für Sie zusammengefasst, was erlaubt ist und welche Möglichkeiten Immobilienmakler und Interessenten haben.

Wie funktioniert der Hausverkauf oder Kauf mit Infektionsschutz?

Die Maßnahmen werden schrittweise wieder gelockert und machen es Dienstleistern wie Immobilienmaklern leichter, ihrem Geschäft nachzukommen. Generell kamen Maklerbüros trotz der Corona-Pandemie weiterhin ihren Tätigkeiten nach. Dazu gehören auch Besichtigungstermine. Natürlich verlangt die aktuelle Situationen Anpassungen, um kein Infektionsrisiko einzugehen. Neben den Arbeitsschutzempfehlungen erschwert insbesondere die Kontakteinschränkung die täglichen Tätigkeiten von Immobilienbüros. Wohnungsbesichtigung mit Klienten werden zu einer Herausforderung und auch der Weg zum Immobilienkauf ist steiniger. Wie gehen Immobilienmakler in der Region mit diesen erschwerten Bedingungen um?

Kontaktbeschränkungen gelten auch für Besichtigungstermine

Ein Großteil des operativen Maklergeschäfts kann problemlos digital abgehandelt werden: Objektbewertungen, Kaufpreiseinschätzungen oder auch Beratungsgespräche mit Neuklienten. Objektbesichtigungen stellen eine größere Herausforderung dar.

Grundsätzlich sind persönliche Besichtigungstermine genauso wie alle anderen Kontakte zu bewerten und entsprechend eingeschränkt durchzuführen. Im Vordergrund steht ganz klar die Gesundheit der Klienten und auch der Makler. Das Tragen von Schutzmasken und das Einhalten eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Meter während der gesamten Besichtigung sind unbedingt notwendig und vom Bund gefordert. Der Austausch von Dokumenten sollte lediglich auf digitalem Weg stattfinden. Auch das Einhalten von allen Hygienestandards hat eine übergeordnete Rolle für die Besichtigungstermine. Alle Kontaktflächen müssen nach jeder Besichtigung gründlich desinfiziert werden. Empfohlen wird auch, die Räumlichkeiten regelmäßig zu lüften und Türen zwischen Räumen offen stehen zu lassen.

360-Grad-Rundgang kann Immobilienbesichtigungen ersetzen

Physische Besichtigungen sind zwar erlaubt, viele Kunden scheuen jedoch den persönlichen Kontakt - aus Vorsicht oder Rücksicht auf Angehörige: Digitale Lösungen vermitteln in diesen Fällen den fehlenden Eindruck des Hauses oder der Wohnung. Viele Immobilienmakler in Augsburg nutzen bereits die Möglichkeiten der digitalen Welt, um Miet- und Kaufobjekte vorzuführen. Virtuelle Besichtigungen sind eine beliebte Alternative bei vielen Maklern und auch Klienten. Potenzielle Mieter und Käufer haben so die Möglichkeit einen authentischen Eindruck zu bekommen und sich durch die Räumlichkeiten führen zu lassen. Die Makler können die Immobilie umfassend präsentieren und fast ohne Einschränkungen auf alle Vorzüge eingehen – und das Ganze komplett ohne Infektionsrisiko. Viele Immobilienmakler haben die virtuellen Lösungen bereits vor der Corona-Pandemie ins Portfolio mit aufgenommen: sei es als virtuelle Live-Besichtigung oder per vorab gedrehter 360-Grad-Tour.

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