Urlaub in Gefahr: Betrüger locken mit falschen Angeboten
Der Run auf Ferienunterkünfte nach dem langen Corona-Stillstand hat begonnen. Schon locken Betrüger mit gefälschten Angeboten im Netz. Bei welchen Anzeichen man misstrauisch werden sollte.
Die Masche läuft so: Kriminelle werben mit gefälschten Anzeigen für Ferienhäuser und Ferienwohnungen auf Internetportalen. Wer bucht, muss den gesamten Preis meist vorab überweisen. Dann platzt der Urlaubstraum, weil es die Unterkunft nicht gibt oder sie einem anderen, seriösen Vermieter gehört, dessen Werbeanzeige die Gauner aus dem Internet kopierten.
Achtung: Fake-Ferienhäuser an der Ostsee
„Betrüger könnten die wiederkehrende Reiselust dazu nutzen, um Fake-Angebote zu inserieren“, warnt deshalb das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland in Kehl. Ganz aktuell warnt der Verband Deutscher Ferienhausagenturen (VDFA) zur Vorsicht bei Buchungen über die Internetseite www.ferienhauspartner.co. Dort würden mehrere Ferienhäuser an der Ostsee angeboten, „deren Fotos von anderen Webseiten entwendet und für betrügerische Vermietungen verwendet wurden“. Den Betrug hätten die Eigentümer der Häuser angezeigt. „Es haben sich auch bereits geschädigte Urlauber bei uns gemeldet“, so der VDFA. Der Verband hält es für möglich, dass die Webseite „mit identischem Layout auch über weitere Domains angeboten wird“.
Der Kriminalpolizei ist das Internetportal www.ferienhauspartner.co bekannt - sie ermittelt bereits. Auf Anfrage teilte das zuständige Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden mit, dass der im Impressum des Portals angegebene Firmensitz „keiner real existierenden Firma zugeordnet werden konnte“. Laut Polizeipräsidium führten die Ermittlungen zu einem Provider im Ausland. Unterschiedliche Polizei-Dienststellen aus Deutschland hätten auch bereits Anfragen zu dieser Internetseite an die örtliche Polizeidirektion gerichtet. Das Polizeipräsidium vermutet, „dass das Layout der Seite von den Tätern immer wieder auf unterschiedliche Internetadressen kopiert und weiterverwendet wird, wenn bekannt wird, dass die aktuelle Seite betrügerisch genutzt wird“, so eine Sprecherin.
Eine Familie wartet schon lange auf eine Rückzahlung
Der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz liegt eine entsprechende Beschwerde bereits vor. Eine Familie buchte demnach auf dem Portal www.holidaypartner.co, das weitgehend dasselbe Aussehen wie www.ferienhauspartner.co hat, ein Ferienhaus für mehrere Personen und zahlte den Mietpreis vorab. „Die Buchung wurde einfach storniert, und seitdem wartet die Familie auf die Rückzahlung“, erläutert Rechtsexpertin Jennifer Kaiser. Mittlerweile ist die Webseite nicht mehr erreichbar.
Als Teil des Netzwerks der europäischen Verbraucherzentren hatte das EVZ in Kehl mit solchen Urlaubsbetrügereien auch in den vergangenen Jahren zu tun. „Meist existierten die Mietobjekte nicht einmal. Im schlimmsten Fall merkten die Urlauber dies erst vor Ort“, erläutern die Verbraucherschützer. Um Leute in die Falle zu locken, „werden entweder gefälschte Privatanzeigen auf bekannten Portalen, zum Beispiel Airbnb, Fewo-direkt, Casamundo, platziert oder gezielt Webseiten erstellt“, so das EVZ.
Auf einen Betrugsversuch hindeuten kann den Verbraucherschützern zufolge bereits ein ungewohnt niedriger Mietpreis, der im Voraus überwiesen werden soll. Deshalb sollte das Angebot mit den Preisen anderer Mietobjekte in der Umgebung verglichen werden. „Extrem günstige Preise sind typisch für Fake-Angebote“, sagt Juristin Kaiser. Bei Sofortzahlung werde oft ein Rabatt versprochen. Im aktuellen Fall der Familie aus Rheinland-Pfalz verlangte der angebliche Vermieter laut Verbraucherzentrale eine Anzahlung von 725 Euro innerhalb von sieben Tagen nach der Buchung. Bei Zahlung des Gesamtpreises in dieser Frist versprach der Anbieter zehn Prozent Frühbucherrabatt.
So kann man sich und andere vor Abzocke im Netz schützen
- Anrufen Als gute Möglichkeit, fragliche Urlaubsangebote zu überprüfen, empfehlen die Verbraucherschützer einen Anruf beim Vermieter oder der Vermittlungsagentur. Betrüger würden Telefonate vermeiden, da sie dabei schnell enttarnt werden könnten. „Wer also immer nur den Anrufbeantworter erreicht oder das Besetztzeichen hört, sollte die Finger von dem Angebot lassen“, sagt Expertin Kaiser. Wenn eine Kommunikation nur über Messenger-Dienste wie WhatsApp möglich ist oder nur eine E-Mail-Adresse ohne Name, Adresse und Telefonnummer des Vermieters angegeben ist, könne dies ebenfalls ein Betrugsindiz sein.
- Beschreibung Auch bei vertrauenswürdig erscheinenden Vermietern sollte nur gebucht werden, wenn eine detaillierte Beschreibung der Unterkunft vorliegt – „also nicht nur die Anzahl der Zimmer und Betten, sondern auch Details zur Ausstattung oder Lage“, raten die Verbraucherschützer. Statt zu überweisen, sollte der Mietpreis besser per Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Dann könne das Geld im Betrugsfall meist durch die Bank wieder zurückgebucht werden. Auch mit Bargeldtransferdiensten wie Western Union sollte die Rechnung nicht vorab beglichen werden.
- Polizei verständigen Nach den Erfahrungen des EVZ agieren die Betrüger häufig aus dem europäischen Ausland. Wer bereits auf eine Fälschung hereingefallen ist, sollte so schnell wie möglich die Polizei informieren. Auch dem Portalbetreiber sollte der Fall geschildert werden, soweit es sich um ein seriöses, nicht komplett gefälschtes Portal handelt. (shp)
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