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Kündigung
10.05.2017

Schriftlich mit Bestätigung: Versicherung richtig kündigen

Verbraucher können Versicherungen kündigen, die sie nicht mehr brauchen.
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolfoto)

Verbraucher können Versicherungen kündigen, die sie nicht mehr brauchen. Doch wie gelingt das - und welche Fristen gibt es?

Manchmal hilft nur die Trennung: Verbraucher können Versicherungen kündigen, die sie nicht mehr brauchen. "Am besten machen Sie das ganz klassisch und schreiben einen Brief", erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Gekündigt werden können die meisten Versicherungen zum Ende des Versicherungsjahres. Oft gilt dafür eine Frist von drei Monaten. Das heißt: "Spätestens drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein."

Wichtig: Das Versicherungsjahr muss nicht identisch sein mit dem Kalenderjahr. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Angaben hierzu finden sich meist in den Versicherungsverträgen.

Kündigungsfrist bei Versicherung beachten

Verbraucher, die in Bezug auf die Frist unsicher sind, können ihre Kündigung offen formulieren, rät Weidenbach. Denkbar ist zum Beispiel der Satz: "Hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt."

Ist der Termin bekannt, kann dieser in dem Schreiben auch benannt werden. Um ganz sicherzugehen, ist dann aber folgender Zusatz hilfreich: "Sollte der Kündigungszeitpunkt ein anderer sein, kündige ich den Vertrag zu diesem Zeitpunkt."

Hilfreich: "Lassen Sie sich die Kündigung von ihrem Versicherer bestätigen", rät Weidenbach. Dann können Kunden sicher sein, dass sie die Beiträge nicht mehr zahlen müssen. Bedenken Sie: Wer den Termin verpasst, muss in der Regel bis zum nächstmöglichen warten.

Bei einigen Versicherungsverträgen gelten etwas andere Regeln, zum Beispiel bei der Kfz-Versicherung. Sie ist jährlich kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Versicherungsperiode. Häufig ist hier das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch. Gekündigt werden muss hier also meist bis zum 30. November. dpa/tmn

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