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Thermomix
15.03.2019

Kunden wollen nach Ärger über neuen Thermomix TM6 klagen

Rund fünf Jahre nach der Einführung des Thermomix TM5 (im Bild) hatte Vorwerk überraschend das Nachfolgemodell TM6 vorgestellt.
Foto: Marius Becker, dpa

Vorwerk hat den neuen Thermomix TM6 überraschend auf den Markt gebracht, Käufer des alten Modells TM5 sind sauer. Nun gruppieren sich Kunden, die Klagen wollen.

Im Internet ärgern sich Kunden weiter über den Thermomix-Hersteller Vorwerk: Eine Facebook-Seite namens "Individualklage Thermomix Tm5 Tm6" hat bereits fast 2000 Unterstützer. Viele Käufer der Küchenmaschine sind sauer, weil sie erst kürzlich, zum Beispiel in der Weihnachtszeit, das Modell Thermomix TM5 gekauft haben. Am Freitag hat Vorwerk dann das Nachfolger-Modell Thermomix TM6 vorgestellt - ohne vorherige Ankündigung.

Thermomix - neues Modell TM6 überraschend auf den Markt gebracht

Unter dem Vorstellungs-Video des TM6 auf Facebook äußerten sich hunderte wütende Thermomix-Besitzer. Schließlich war das Vorgängermodell TM5 bisher zum Preis von 1199 Euro verkauft worden. Einige sagen, den Aufpreis für das neue Modell, das 1359 Euro kostet, hätten sie gerne in Kauf genommen, hätten sie von einem baldigen Modellwechsel gewusst.

Eine Kundin gibt an, ihre Thermomix-Vertreterin nach bald erscheinenden Modellen gefragt zu haben - diese hätte das verneint: Es sei vorerst kein neuer Thermomix in Aussicht. Eine Vorwerk-Mitarbeiterin entgegnete auf der sozialen Plattform, das gesamte Verkaufspersonal sei nicht über die Veröffentlichung des neuen Modells informiert gewesen. "Es ist ein Teil der Unternehmensphilosophie, dass neue Produkte von Vorwerk eine Überraschung für jedermann sind."

Thermomix-Kunden strebten zunächst Musterfeststellungsklage an

Kunden, die zwischen dem 20. Februar und 9. März einen TM5 gekauft haben, macht Vorwerk nach eigenen Angaben Wechselangebote gegen Aufpreis. Verbraucher, die vor diesem Datum ein Gerät erworben haben, können das nicht nutzen. Einige dieser Kunden erwägen nun offenbar juristische Schritte.

In der Facebook-Gruppe, in der sich Klagewillige Käufer sammeln, schrieb der Administrator der Seite, eine Musterfestellungsklage sei in Vorbereitung. Man hoffe auf die Unterstützung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, weil ein solcher Verband für eine Klage notwendig sei. Dieser machte relativ schnell deutlich, dass er sich nicht an einer Klage beteiligen werde. "Nach Einschätzung unseres zuständigen Teamleiters ist eine Musterfeststellungsklage in diesem Fall nicht machbar", bestätigte eine Sprecherin des verbands.

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Das hat die wütenden Thermomix-Kunden nun dazu veranlasst, auf Individualklagen umzuschwenken. Diese seien unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn ein Thermomix-Mitarbeiter einem Käufer des Vorgängermodells zugesichert habe, dass kein neuer Thermomix in Planung sei schreibt ein Administrator der Facebook-Gruppe.

Sind Klagen gegen Thermomix trotzdem möglich?

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Unter diesen Voraussetzungen könnte dann eine Klage wegen arglistiger Täuschung möglich sein, das hätte der Bundesverbands der Verbraucherzentralen so bestätigt, heißt es in der Gruppe. Nicht möglich sei dagegen eine Klage wegen des unangekündigten Veröffentlichens des neuen Thermomix-Modells. Voraussetzung für eine Klage wegen arglistiger Täuschung sei jedoch, dass man schriftliche Belege oder Zeugen dafür habe, dass Hersteller Vorwerk das Erscheinen eines neuen Modells beim Kauf des Vorgängers bewusst verschwiegen habe. (pwe/lare)

Lesen Sie dazu auch: Thermomix TM6 vs. Thermomix TM5 - Die Modelle im Vergleich

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Die Diskussion ist geschlossen.

14.03.2019

Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Pflicht besteht, neue Produkte, in diesem Falle Upgrades, anzukündigen.