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Immobilien
22.10.2018

Mieter oder Vermieter? Wer bei Bagatellschäden zahlen muss

Der Wasserhahn leckt, die Dusche ist undicht: Werden kleinere Schäden repariert, muss nicht automatisch der Mieter dafür aufkommen.
Foto: adobe.stock.com (Symbolbild)

Plus Werden Bagatellschäden in der Mietwohnung behoben, lohnt sich der Blick in den Mietvertrag. Sind die Klauseln nicht korrekt, muss der Vermieter zahlen.

Familie Hafener aus Erding ist entnervt. In ihrer Mietwohnung hat das Gesetz der Serie zugeschlagen. Erst klemmte der Türknauf am Eingang, dann fing der Wasserhahn in der Küche an zu tropfen. Kurz darauf riss die Zugschnur der Jalousie im Esszimmer. Jetzt ist der Duschkopf im Eimer und der Spülkasten der Toilette macht auch noch Probleme. Für die Hafeners ist klar: Ihr Vermieter muss dringend für Abhilfe sorgen. Nur: Wer zahlt am Ende die Handwerkerkosten? Auch kleine Reparaturen können sich zu großen Rechnungen läppern. Daran entzündet sich immer wieder Streit. „Mieter sollten am besten erst einmal einen Blick in ihren Vertrag werfen“, rät Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Denn: Viele Klauseln zu Bagatellschäden sind gar nicht wirksam oder fehlen ganz. Dann müssen Mieter keinen Cent übernehmen. Ein Überblick, wer eigentlich wann wie viel zahlen muss.

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