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Verbraucher
26.04.2020

Mindestlohn steigt, Porto sinkt: Das ändert sich zum 1. Mai 2020

Die Preise für Päckchen und Pakete der Deutschen Post sinken zum 1. Mai 2020.
Foto: Bernd Wüstneck, dpa (Symbolbild)

Abseits der Corona-Pandemie gibt es zum 1. Mai 2020 für Arbeitnehmer und Verbraucher einige bedeutende Neuregelungen. Was sich ändert, lesen Sie in der Übersicht.

Die Corona-Pandemie bringt in hoher Schlagzahl rechtliche Änderungen mit sich. Doch abseits der Bestimmungen rund um den Kampf gegen das Virus treten zum Monatsbeginn auch einige Neuregelungen in Kraft, die sich ebenfalls auf den Alltag der Menschen im Land auswirken. Die Übersicht zeigt, was sich zum 1. Mai 2020 verändert.

Änderungen ab dem 1. Mai: Deutsche Post ändert Porto für Pakete

Die Deutsche Post hatte ihre Preise für Pakete und Päckchen erst zu Jahresbeginn erhöht. Im Durchschnitt stiegen die Preise für Paket-Sendungen um drei Prozent. Doch diese Änderung hat die Post in der Zwischenzeit wieder zurückgenommen. Zum ersten Mai gelten folglich wieder die gleichen Preise wie im vergangenen Jahr. 2019 kostete der Versand eines mittelgroßen Päckchens bis zu zwei Kilo innerhalb Deutschlands 4,50 Euro in der Filiale. Nach der Erhöhung 2020 lag der Preis bei 4,79 Euro. Hintergrund war eine Auseinandersetzung mit der Bundesnetzagentur. Die Behörde hatte die neuen Preise als zu hoch beanstandet und ein Verfahren eingeleitet. Um dem aus dem Weg zu gehen, hat die Deutsche Post ihre Preisänderung korrigiert.

Höherer Mindestlohn für Maler, Lackierer und Steinmetze

Für Beschäftigte bestimmter Branchen bringt der neue Monat auch einen höheren Mindestlohn. So erhalten ungelernte Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk ab dem 1. Mai nicht mehr 10,85 Euro in der Stunde, sondern 11,10 Euro. Bei Gesellen steigt der Mindestlohn in der Branche auf 13,50 Euro. Beschäftigte im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk verdienen ab dem 1. Mai nicht mehr 11,85 Euro pro Stunde, sondern 12,20 Euro.

Berlin bekommt einen einmaligen Feiertag

Die Bewohner Berlins dürfen sich im Mai über einen zusätzlichen Feiertag freuen: Die Berliner Landesregierung hat sich für einen einmaligen gesetzlichen Feiertag am 8. Mai 2020 ausgesprochen. Das Datum markiert das Ende des Zweiten Weltkrieges und wird oft als "Tag der Befreiung" bezeichnet. 2020 Jahr jährt es sich zum 75. Mal. Weil der 8. Mai auf einen Freitag fällt, verschafft er den Berlinern auch ein langes Wochenende. 2021 soll am 8. Mai aber wieder regulär gearbeitet werden.

Schon am 28. April: Neue Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft

Noch im April tritt die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Unter anderem werden dann Rettungsgassen-Verstöße härter bestraft. Fußgängern und Radfahrern soll die Reform mehr Sicherheit ermöglichen. Sie sieht beispielsweise höhere Strafen für Parken auf Geh- und Radwegen erhöht vor. Künftig wird es auch einen grünen Abbiegepfeil für Fahrradfahrer geben. Temposünder müssen ebenfalls mit härteren Strafen rechnen: Ein einmonatiges Fahrverbot gibt es künftig schon für Raser, die innerorts 21 km/h zu schnell sind, außerorts ab 26 km/h. Weitere Details zur neuen Straßenverkehrsordnung lesen Sie hier. (AZ)

Lesen Sie dazu auch: Von Schutz bis Strafe: Die wichtigsten Fakten zur Maskenpflicht

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Die Diskussion ist geschlossen.

27.04.2020

Allmählich ist es schon lästig, daß die Preise bei der Post DHL eine Halbwertszeit unter der Wahrnehmungsgrenze haben. Das ist ja schon fast so wie beim bayerischen Ministerpräsidenten. Der ändert seine Meinung auch alle 5 Minuten.