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Berufsleben
27.02.2018

Muss ich meinen Resturlaub bis 31. März nehmen?

Schnell weg: Wer noch freie Tage hat, kann sie für einen Kurzurlaub nutzen.
Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

Nur noch bis zum 31. März können Arbeitnehmer Resturlaub abbauen. Danach verfallen die Urlaubstage aus dem vergangenen Jahr. Oder?

Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub in der Regel im Laufe des Kalenderjahres aufbrauchen. Hat jemand trotzdem noch Tage aus dem Kalenderjahr 2017 übrig, sei es aus dringenden Gründen des Arbeitgebers oder persönlichen Gründen des Arbeitnehmers, ist Eile geboten. Dann ist der 31. März Stichtag: Danach verfallen Urlaubstage aus dem vergangenen Jahr. Darauf weist der Berufsverband der Fach- und Führungskräfte hin.

Der Chef muss den Resturlaub vorher genehmigen

Der Chef muss den Urlaub natürlich genehmigen. Falls der Arbeitgeber den Antrag jedoch ablehnt, ohne dass ein dringender Grund oder kollidierende Urlaubswünsche von Kollegen vorliegen, hat der Arbeitnehmer gute Chancen auf eine Entschädigung in Form von Geld. Sich den Urlaub selbst zu genehmigen und einfach fernzubleiben, ist allerdings keine gute Idee. Das kann zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen. 

Bei einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit, die über den 31. März des Folgejahres hinausgeht, dürfen Urlaubstage nach einer Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht ohne weiteres verfallen. Bei einer Langzeiterkrankung haben Arbeitnehmer bis zu 15 Monate Zeit, ihren gesetzlichen Mindesturlaub zu verbrauchen - aktuell also bis zum 31. März 2019. Danach verfallen die Tage endgültig. (dpa/tmn)

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