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Neu ab 1. Juni
01.06.2017

Roaming, Mindestlohn und mehr: Das ändert sich ab heute

Eine Neuregelung der EU-Kommission soll nun Mitte 2017 kommen.
Foto: Friso Gentsch/dpa

Verbraucher müssen sich ab Anfang Juni wieder auf einige Neuerungen einstellen - darunter bei Handy-Verträgen und beim Entsorgen von Elektrogeräten. Ein Überblick.

Unternehmen müssen Kunden besser über Handy-Verträge informieren

Ab dem 1. Juni 2017 gilt die neue Telekommunikationsmarkt-Transparenzverordnung in der Europäischen Union. Doch was verbirgt sich hinter dem sperrigen Begriff? Anbieter von Handyverträgen müssen ab dann ihren Neukunden Informationsblätter zur Hand geben. Kunden sollen so einfacher zwischen verschiedenen Angeboten vergleichen können. Die Datenblätter müssen unter anderem Angaben zur Datenübertragungsrate, zur Kündigungsfrist und zu den genauen Kosten enthalten. Bisher war es durch ein Wirrwarr verschiedener Tarife und Optionen für Verbraucher oft nicht ersichtlich, welcher Vertrag für sie am billigsten ist.

Neu ist auch, dass die Anbieter künftig in jeder einzelnen Rechnung mitteilen müssen, wann der Vertrag gekündigt werden muss, um nicht unter die automatische Vertragsverlängerung zu fallen. Die neue Verordnung regelt zudem, dass die Unternehmen aufzulisten haben, was ein Vertrag mit oder ohne Handy kostet.

Künftig dürfen nur noch maximal fünf alte Elektrogeräte beim Händler abgegeben werden

Bisher konnten Verbraucher beliebig viele Elektrokleingeräte beim Händler entsorgen lassen. Diese Möglichkeit wird nun eingeschränkt: Jeder Händler muss nur noch fünf Altgeräte pro Art und Rückgeber auf seine Kosten entsorgen. Das regelt die Neufassung des Elektrogesetzes.

Dafür steht es künftig unter Strafe, wenn ein Händler die fällige Rücknahme verweigert. Das kann bis zu 100.000 Euro kosten. Das Gesetz, das jetzt in Kraft tritt,  hatte der Bundestag bereits im Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Die Rücknahmepflicht für Händler besteht schon seit Oktober 2015 - ein Bruch der Vorschrift war bisher allerdings nicht unter Strafe gestellt.

Frauen können in Unternehmen künftig erfragen, was ein Mann in gleicher Position verdient

Zum neuen Monat wird voraussichtlich auch das Entgelttransparenzgesetz wirksam. Ziel ist die Durchsetzung von gleichwertigen Gehältern bei beiden Geschlechtern. Frauen sollen so künftig erfragen können, was ein Mann in gleicher Position im Unternehmen durchschnittlich verdient. Die Entgeltstruktur soll auf diese Weise für die Mitarbeiter transparent gemacht werden.

Die Regelung gilt in Betrieben ab 200 Beschäftigten. In tarifgebundenen Firmen wird der Auskunftsanspruch dann in der Regel über den Betriebsrat wahrgenommen werden. Das Recht auf Auskunft erstreckt sich aber nicht auf die Gehälter bestimmter Mitarbeiter, sondern nur auf einen Mittelwert. Im Durchschnitt verdienen Frauen in gleichwertiger Position 21 Prozent weniger als Männer.

Neuer Mindestlohn für Zeitarbeiter

Bereits seit 1. März diesen Jahres gilt für Zeitarbeiter bei den Tarifwerken ein Mindestlohn von 9,23 Euro im Westen und 8,91 Euro im Osten. Der Mindestlohnausschuss hat zugestimmt, diesen Lohn für Zeitarbeiter ab 1. Juni als allgemeinverbindlich zu erklären. Damit soll verhindert werden, dass ausländische Dienstleister diesen minimalen Betrag unterlaufen. Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister hatte die Lohnerhöhung beantragt.

Änderungen im Juni: Roaming-Gebühren fallen weg

Gute Nachrichten gibt es auch für Urlauber und Leute, die viel im Ausland unterwegs sind. Ab dem 15. Juni werden die Roaming-Aufschläge fürs Telefonieren und Surfen im EU-Raum gestrichen. Handy-Nutzer müssen dann keine zusätzlichen Gebühren mehr bezahlen. Geht es nach der EU-Kommission, soll jeder bestehende Mobilfunkvertrag umgewandelt werden, sodass Surfen und Telefonieren im Ausland nicht mehr kostet als im Inland. Es wird aber auch künftig nicht möglich sein, einen billigeren Handy-Vertrag im Ausland abzuschließen. Denn eine sogenannte "Fair-Use-Grenze" begrenzt die Nutzung des gratis Roamingangebots. Die Neuregelung gilt erst einmal für alle 28 EU-Länder - für Kunden von O2 und der Telekom auch in der Schweiz.

Aber Achtung: Viele Mobilfunkunternehmen reagieren auf die Änderung bereits mit Verträgen, die nur im Inland gelten. Will man dann im Urlaub telefonieren, muss man einen neuen, teureren Tarif wählen. Bisher galt für Telefonate im Ausland noch ein Aufschlag von höchstens sechs Cent pro Minute. Eine SMS kostete zwei Cent mehr. Daten schlugen pro Megabyte mit sechs Cent zu Buche. AZ

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