Corona-Impfung, Ausbildungen, Bahn: Das ändert sich im Juni 2021
Ab Juni gelten einige wichtige Änderungen in Deutschland, die viele Menschen betreffen - unter anderem bei den Corona-Impfungen.
Im Juni 2021 treten nicht nur einige neue Gesetze in Kraft, es gibt auch gute Nachrichten für Bahn-Kunden. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, bei denen es auch um Corona-Impfungen und die Rechte von Kindern geht.
Neue Gesetze im Juni 2021: Priorisierung bei Corona-Impfungen endet
Bisher hatten Risikogruppen bei der Corona-Impfung Vorrang. Ab dem 7. Juni soll diese Priorisierung wegfallen. Laut Gesundheitsminister Jens Spahn kann sich dann jeder um einen Termin kümmern - Geduld sei aber weiterhin gefragt. Durch den knappen Impfstoff sei es nicht möglich, dass alle sofort einen Termin bekommen. Das werde "bis weit in den Sommer hinein" dauern.
Eine weitere Änderung: Ab dem 7. Juni können auch Betriebsärzte und Privatärzte gegen Corona impfen.
Digitaler Impfpass soll eingeführt werden
Praktischer als der gelbe Impfausweis: Bis Ende Juni soll ein digitaler Impfpass eingeführt werden - auch wenn es Zweifel gibt, dass das rechtzeitig klappt. Geplant ist der sogenannte CovPass als eigene App und als neue Funktion in der Corona-Warn-App.
Der digitale Impfpass soll nicht nur Corona-Impfungen bescheinigen, sondern auch negative Tests oder überstandene Infektionen. Damit wäre er ein wichtiger Nachweis für alle Menschen, denen Lockerungen zustehen. Zur Pflicht soll er aber nicht werden: Der gelbe Papierausweis bleibt weiterhin gültig.
Rückerstattung bei Bahn-Verspätungen ab Juni auch online möglich
Bahn-Kunden stehen bei deutlichen Verspätungen von Zügen Entschädigungen zu: Ab einer Stunde werden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, ab zwei Stunden sogar 50 Prozent. Bisher musste das schriftlich oder in einem Reisezentrum beantragt werden - ab dem 1. Juni soll das auch online möglich sein.
Wer ein Online-Ticket besitzt, kann die Erstattung einfach in der Bahn-App beantragen. Bahnchef Richard Lutz sagte dazu: "Die Erstattung über das Smartphone ist künftig kinderleicht und mit wenigen Klicks in fünf Minuten erledigt."
Schutz von intersexuellen Kindern wird verbessert
Im Juni tritt ein Gesetz in Kraft, das intersexuelle Kinder besser schützen soll - also Kinder, deren Geschlechtsmerkmale sich insgesamt nicht eindeutig den Kategorien Mann oder Frau zuordnen lassen. Künftig können Eltern nicht einfach Operationen durchführen lassen, um das Geschlecht anzupassen.
Erlaubt soll das nur sein, wenn eine medizinische Notwendigkeit dafür besteht. Andernfalls muss gewartet werden, bis das Kind selbst entscheiden kann.
Höhere Ausbildungsprämie
Die Bundesregierung will Betriebe stärker belohnen, die die Zahl ihrer Ausbildungsplätze trotz Corona-Krise nicht verringert haben. Ab dem 1. Juni gibt es je Ausbildungsvertrag dann 4000 Euro Prämie, für zusätzlich geschaffene Ausbildungsplätze sogar 6000 Euro.
Nutzen können das Unternehmen mit maximal 499 Mitarbeitern. Die Prämie wird ausgezahlt, sobald ein Auszubildender die Probezeit bestanden hat.
Urheberrechtsreform
Am 7. Juni soll die Reform des Urheberrechts in Kraft treten. Künftig sollen Plattformbetreiber in Haftung genommen werden können, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt hochladen. Kritiker befürchten Einschränkungen durch sogenannte Upload-Filter, wenn Inhalte schon beim Hochladen rausgefiltert werden.
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