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Verbraucher
30.11.2021

Mehr Rechte online, Winterfahrplan, Kinderimpfungen: Das ändert sich im Dezember

Das neue Telekommunikationsgesetz räumt Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Rechte ein.
Foto: Robert Günther, dpa (Symbolbild)

Verbraucher haben künftig mehr Rechte, wenn ihre Internetverbindung lahmt oder der Telefonvertrag automatisch verlängert wird. Das ändert sich im Dezember.

Am 1. Dezember tritt das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft, das Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Rechte einräumt. Außerdem stellt die Deutsche Bahn auf ihren Winterfahrplan um und Kinder über fünf Jahren sollen gegen das Coronavirus geimpft werden können. Das ändert sich im Dezember:

Mehr Rechte für Verbraucher bei langsamer Internetgeschwindigkeit

Am 1. Dezember tritt ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen nach Angaben der Verbraucherzentrale mehr Rechte, wenn die Internetverbindung langsamer ist, als es vom Anbieter versprochen wurde.

Router gehören zu den unterschätzten Hausgeräten. Die kleinen Elektronikboxen leisten viel für Internetanschluss und Heimnetzwerk.
Foto: Christin Klsoe, dpa-tmn

Weicht die Geschwindigkeit erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig ab, können sie vom Internetanbieter Geld zurückfordern. Dafür müssen die Leistungsstörungen durch sogenannte Speedtests nachgewiesen werden. Tools zur Messung der Geschwindigkeit stellt der Anbieter oder die Bundesnetzagentur zur Verfügung.

Neuerungen bei Vertragslaufzeiten – keine automatische Verlängerung um 12 Monate

Das TKG beinhaltet auch eine neue Regelung zu Laufzeiten von Telekommunikationsverträgen. Wie die Verbraucherschutzzentrale erklärt, können weiterhin Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen werden. Anders als bisher verlängerten sich diese Verträge nach Ende der Laufzeit jedoch nicht einfach automatisch um weitere zwölf Monate. Bei fehlender Angabe zu Kündigung oder Weiterführung des Vertrags werde dieser zwar verlängert – es bestehe jedoch eine Kündigungsfrist von lediglich einem Monat.

Neue Gesetze im Dezember 2021: Schutz der Privatsphäre im Internet

Auch das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) tritt am 1. Dezember in Kraft. Das TTDSG soll laut Wirtschaftsministerium mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Privatsphäre im digitalen Raum schaffen. Die Änderungen betreffen vor allem Betreiber und Betreiberinnen von Webseiten – wobei sich für diejenigen, die bereits Cookie-Banner auf ihren Seiten haben, wenig ändern dürfte. Betreiber und Betreiberinnen dürfen Informationen der Nutzenden nur speichern und darauf zugreifen, wenn diese ausdrücklich einwilligen. Alle Seiten müssen auf Cookies hinweisen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Lesen Sie dazu auch

Deutsche Bahn stellt auf Winterfahrplan um

Der Fahrplanwechsel steht vor der Tür: Ab Sonntag, dem 12. Dezember, gilt bei der Deutschen Bahn (DB) der Winterfahrplan. Wie die DB mitteilt, würden mehr ICE-Sprinterverbindungen – etwa auf der Strecke zwischen München und Düsseldorf – angeboten. Außerdem würden die Nachtzugverbindungen erweitert: Unter anderem gebe es dreimal wöchentlich einen Nachtzug von Wien über München nach Paris. 

Corona-Impfungen für Kinder ab fünf Jahren

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hat den Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer für Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren empfohlen. Bis 20. Dezember sollen nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur  2,4 Millionen Dosen des Vakzins für Kinder an die Länder ausgeliefert werden.

Gegen Corona impfen oder nicht? Bei dieser Entscheidung für ihr Kind sollten sich Eltern idealerweise einig sein – doch das gelingt nicht immer.
Foto: Fabian Sommer/dpa, dpa-tmn

Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) steht noch aus, soll aber bis zum Start der Impfstoff-Lieferung abgegeben werden.

Mehr Schutz vor Kontopfändung durch neues Gesetz

Am 1. Dezember tritt das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz in Kraft. Wie das Justizministerium mitteilt, werde die Frist, in der nicht verbrauchtes pfändungsfreies Guthaben übertragen werden kann, auf drei Monate verlängert. Damit haben Schuldnerinnen und Schuldner die Möglichkeit, Geld anzusparen. Zudem wird der Pfändungsschutz bei Nachzahlungen von Leistungen – wie etwa Einkommen – eingeführt. Die Liste der Geldleistungen, die den Grundfreibetrag erhöhen, wird erweitert.

Änderungen beim Wettbewerbsregister

Unternehmen, die Wirtschaftsdelikte begangen haben, können ab dem 1. Dezember vom Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden. Darüber informiert das Bundeskartellamt auf der Homepage. Strafverfolgungs- und Bußgeldbehörden müssen dem Bundeskartellamt dann relevante Verstöße melden. Das Bundeskartellamt kann öffentlichen Auftraggebern auch die Datenbank des Wettbewerbsregisters zur Recherche zur Verfügung stellen.

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