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Verbraucher
03.07.2019

Online-Shopping: Was man bei der Rückgabe beachten muss

Waren, die man im Online-Handel erwirbt, kann man meist problemlos zurückschicken.
Foto: Outfittery, dpa

Shoppen im Netz ist simpel - und super-beliebt. Was aber, wenn einem die zugesandte Ware nicht gefällt? Bei der Rücksendung gibt es einiges zu beachten.

Online-Shopping ist sooooo bequem. Man bestellt von der Coach, bekommt die Ware direkt an die Haustür geliefert. Was nicht gefällt oder nicht passt, geht postwendend zurück. Meist völlig problemlos. Aber es gibt auch einiges zu beachten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Wie lange habe ich Zeit, um meine Ware zurückzugeben?

Alle Waren, die man beim Versandhandel im Internet oder per Telefon kauft, dürfen innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen grundsätzlich wieder zurückgeschickt werden.

Die Frist beginnt, sobald man die Ware persönlich entgegengenommen hat. "Das gleiche gilt, wenn eine von mir bevollmächtigte Person die Ware annimmt", erklärt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Diese Regelung gilt für alle so genannten Fernabsatzgeschäfte. Unter anderem auch für Käufe bei gewerblichen Ebay-Händlern.

Größere Unternehmen räumen ihren Kunden aber freiwillig längere Rückgabefristen ein. Der Online-Riese Zalando wirbt zum Beispiel damit, dass Waren bis zu 100 Tage nach Erhalt zurückgegeben werden können.

Aber Obacht: Wenn die gesetzliche 14-Tage-Frist vorbei ist, darf der Onlineverkäufer bestimmen, wie genau er seine Ware zurückgeschickt haben möchte. "Er dürfte dann beispielsweise auch auf die Rückgabe ausschließlich in Originalverpackung bestehen", erklärt Buttler. "Allerdings erst nach Ablauf der gesetzlichen 14 Tage-Frist."

Weist ein Händler übrigens nicht expilizit auf die Widerrufsfrist hin, verlängert sich diese automatisch um ein Jahr. 

Was ist ein Fernabsatzgeschäft?

Vereinfacht ausgedrückt: Ein Fernabsatzvertrag im Online-Handel entsteht, wenn sich Käufer und Verkäufer nicht persönlich begegnen, "also nicht an einem Tisch sitzen", sagt Butler. Die Kommunikation findet ausschließlich über Internet, Mail, Fax oder SMS statt.

Muss ich begründen, warum ich die Ware zurücksende?

Nein. Innerhalb der gesetzlichen Frist muss man nicht begründen, warum man die erhaltene Ware nicht behalten möchte.

Experten-Tipp: "Man sollte aber unmissverständlich erklären, dass man den Vertrag widerrufen möchte. Am besten legt man einen Zettel bei, auf dem klar zu erkennen ist, dass man vom Kauf zurücktreten möchte", sagt Buttler.

Muss ich meine Ware originalverpackt zurückschicken?

Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen darf der Händler die Rücksendung in der Originalverpackung nicht verlangen. Wenn man also eine gelieferte Bluse aus der Verpackung nimmt, diese wegwirft, ist das kein Problem. Anders verhält es sich, wenn der Händler freiwillig eine längere Rückgabefrist einräumt (siehe oben).

Darf ich die erhaltene Ware zunächst testen?

Jeder Kunde hat das Recht, die Verpackung zu öffnen und die Ware zu prüfen. "Falls man eine Ware in Gebrauch nehmen muss, um zu prüfen, ob Mängel bestehen, darf man das auch. Man darf auch ein T-Shirt anprobieren, eine Playstation anschließen oder sein neues Smartphone ausprobieren", sagt Verbraucherschützer Oliver Buttler. 

Obacht: Audio- oder Videokassetten oder Datenträger, deren Versiegelung vom Kunden entfernt wurde, sind von dieser Regelung ausgenommen. Der Händler muss sie nicht zurücknehmen.

Maßanfertigungen von Möbeln oder Kleidern. Sex-Spielzeug sowie Hygiene-Artikel sind ebenfalls ausdrücklich ausgenommen. "Auch verderbliche Waren, zum Beispiel der Salatkopf von einem Bringdienst eines Lebensmittelhändlers, können selbstverständlich nicht zurückgegeben werden", sagt Buttler.

Wer bezahlt beim Online-Shopping meine Rücksendung?

Der Kunde selbst. "Wenn man eine Schrankwand bestellt hat, die einem aber nicht gefällt, muss man für die Kosten der Rücksendung selbst aufkommen", erklärt Oliver Buttler. Im Gegenzug muss der Händler allerdings alle Zahlungen, auch die die für den Versand der Ware zum Kunden entstanden sind, zurückerstatten. "Ausgenommen sind aber zusätzliche Kosten, zum Beispiel für vom Kunden gewünschte Aufschläge für eine Express-Lieferung."

Das heißt: Versandunternehmen dürfen die Kunden beim Porto für Rücksendungen zur Kasse bitten. Aber nur dann, wenn sie sie vorher darüber informiert haben. Wenn zum Beispiel sperrige Ware nicht mit der normalen Post oder auf dem üblichen Wege zurückversandt werden kann, muss der Händler bereits vor dem Kauf die Rücksendekosten konkret benennen.

Große Firmen bieten aber meist kostenlose Retouren an.

Kann ich eigentlich auch Apps zurückgeben?

Schwierig. "Eigentlich kann man digitale Medien nicht zurückgeben. In dem Moment, in dem ich die App herunterlade, ist die Leistung ja bereits erbracht", sagt Verbraucherschützer Oliver Buttler.  Versuchen kann man es aber trotzdem. Apple räumt seinen Kunden zum Beispiel einen Rückgabezeitraum von 14 Tagen ein. Die Rückgabe erfolgt über eine Webseite, nicht direkt App-Store.

Deutlicher weniger Zeit haben Android-Kunden. Im Google Play Store hat man nur 48 Stunden Zeit, um eine App zurückzugeben. Auch hier erfolgt die Rücknahme über eine spezielle Webseite. (tf)

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