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Lesertelefon
26.10.2018

Patientenverfügung: So sichern Sie sich rechtlich ab

In dieser Broschüre des bayerischen Justizministeriums, die auch aus dem Internet heruntergeladen werden kann, finden Sie auch Vordrucke für die verschiedenen Vollmachten.
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

Plus Jedem kann etwas Schlimmes passieren. Für solche Fälle sollte es jemanden geben, der berechtigt ist, Entscheidungen zu treffen. Das müssen Sie beachten.

Es sind die Fälle, die sich keiner wünscht. Plötzlich ist man nicht mehr in der Lage, die eigenen Dinge des Lebens für sich zu regeln. Andere müssen einspringen und teilweise weit reichende Entscheidungen treffen: Beim Arzt, bei der Versicherung, bei der Bank, in der Firma, beim Notar. Ohne Vorsorgevollmacht geht in wichtigen Rechtsgeschäften nichts mehr, ohne Patientenverfügung weiß der Arzt nicht, welche Behandlung der Patient oder die Patientin im Ernstfall für sich ausgeschlossen haben. Dann muss das Gericht einen Betreuer bestellen, der im Sinne eines nicht mehr geschäftsfähigen Menschen handeln soll.

Daraus ergeben sich viele Fragen, die am Lesertelefon gestellt werden konnten. Beantwortet haben sie die vier Notare Reinhard Kössinger (Illertissen), Monika Schmid (Höchstädt, Kreis Dillingen), Bernhard Hille (Augsburg) und Hans Malzer (Füssen). Hier eine Auswahl.

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