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Sicherheit
19.01.2021

Personalausweise werden sicherer - und teurer

Für den elektronischen Ausweis braucht man unter anderem ein entsprechendes Lesegerät.
Foto: Kai Remmers, dpa

In der Krise werden die Digitalfunktionen der Dokumente immer wichtiger. Damit Missbrauch ausgeschlossen wird, gelten nun neue Bestimmungen. Das hat Folgen.

Zehn Jahre ist es her, dass der Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt wurde – inklusive integriertem Chip für die Online-Identifikation. Zugleich stiegen seinerzeit die Gebühren kräftig an, von zuvor acht auf nunmehr 28,80 Euro. Mitte dieses Jahres kommen auf die Bürger nun erneut Änderungen beim Personalausweis zu: Das Aussehen des Dokuments wird leicht verändert – auf der Vorderseite wird der zwei Buchstaben umfassende Ländercode des ausstellenden EU-Landes wie beim Autokennzeichen in der blauen Europa-Fahne abgedruckt.

Außerdem müssen die neuen Personalausweise ab August zwei Fingerabdrücke enthalten, die auf dem Chip in der Ausweiskarte gespeichert werden. Damit wird eine EU-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt, die im August 2021 in Kraft tritt. „Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung der Identität einer Person, die sich bei einer hoheitlichen Kontrolle ausweist“, so Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in einer Pressemitteilung.

Personalausweis-Betrüger sollen schneller auffliegen

Und weiter: „Bleiben nach einem Abgleich des Lichtbilds auf dem Personalausweis mit der Person Zweifel an deren Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen.“ Dadurch könnten Betrugsversuche schneller erkannt werden.

Eine weitere Änderung betrifft die maschinenlesbare Zone des Personalausweises. Hier wird ab 2. August eine Versionsnummer eingetragen. Anhand dieser Nummer können Behörden, die den Personalausweis kontrollieren, die Echtheit des Dokuments leichter prüfen. Denn der Personalausweis wird kontinuierlich verbessert – auch mit neuen Sicherheitsmerkmalen.

Wer einen neuen Pass oder Personalausweis beantragt, muss ab Mai 2025 dafür ein Foto in digitaler Form vorlegen. Kinderausweise sollen nur noch ein Jahr gültig sein.
Foto: Swen Pförtner, dpa

Und weil er zehn Jahre gültig ist, sind immer verschiedene Versionen des Ausweises im Umlauf. Die Versionsnummer lässt die überprüfende Stelle und die Dokumentenprüfgeräte erkennen, über welche Kombination von Sicherheits- und sonstigen Merkmalen ein vorgelegtes Dokument verfügen muss.

Was mit dem elektronischen Personalausweis möglich ist

Ausgebaut werden sollen zudem die Online-Funktionen des Personalausweises, die gerade in der Corona-Krise immer bedeutsamer geworden sind. So wurden von Februar bis August 250 Prozent mehr Nutzungen des Online-Ausweises registriert. „Elterngeld, BAföG, Kfz-Zulassung – all das kann man bereits mit dem elektronischen Personalausweis beantragen“, erläutert Seehofer.

„Wir arbeiten zusammen mit der Wirtschaft daran, dass der Online-Ausweis künftig noch breiter eingesetzt werden kann.“ So solle jeder Bürger den Online-Ausweis künftig direkt in seinem Smartphone speichern können. Bislang ist dafür eine Kombination der Ausweis-App und der Plastik-Ausweiskarte notwendig.

Gehört bald der Vergangenheit an: der derzeitige Personalausweis.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Zugleich nehmen die Anwendungsmöglichkeiten für den Online-Ausweis rasch zu. Das liegt vor allem daran, dass immer mehr Leistungen der Behörden online genutzt werden können. Daran arbeiten Bund und Länder gemeinsam auf Basis des Onlinezugangsgesetzes. Aber auch immer mehr Unternehmen greifen für die gesetzeskonforme Kunden-Identifizierung auf die Online-Funktionen des Personalausweises zurück. Wer zum Beispiel eine SIM-Karte oder eSIM kauft, muss sich gegenüber dem Mobilfunkanbieter identifizieren. Mit dem Online-Ausweis ist das im Internet innerhalb von Sekunden erledigt und die SIM-Karte kann sofort verwendet werden.

Neuer Personalausweis: Preisanstieg von rund 30 Prozent

Die neuen Funktionen und Möglichkeiten haben ihren Preis: Statt 28,80 Euro wird der Ausweis ab sofort 37 Euro kosten. Das entspricht einer Preissteigerung von fast 30 Prozent. Das Bundesinnenministerium begründet den Aufschlag mit den Kosten der Umstellung: 171 Millionen Euro werden dafür veranschlagt.

Nicht nur auf Grund der höheren Kosten stößt die Neuregelung auf Kritik: Die Fingerabdruck-Pflicht komme „einem Generalverdacht gegen Bürgerinnen und Bürger gleich“, moniert Friedemann Ebelt von der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage. „Denn erfasst werden sollen millionenfach hochsensible biometrische Körpermerkmale - von allen. Also von fast ausschließlich rechtstreu lebenden Menschen, die keine kriminellen Absichten haben.“ Die Bürgerrechtsorganisation rät dazu, die Zeit bis Anfang August zu nutzen, um noch einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke zu beantragen.

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