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Gesetzesänderungen
31.10.2019

Pflege, Ausweis, Kfz-Versicherung: Das ändert sich im November 2019

Im November wird der neue Pflege-TÜV eingeführt. Wir geben einen Überblick über die Gesetzesänderungen.
Foto: Uwe Anspach, dpa (Symbolbild)

Im November 2019 gibt es einige Gesetzesänderungen und weitere Neuerungen. Autofahrer sollten die Frist zum Kündigen der Kfz-Versicherung beachten.

Für Verbraucher in Deutschland gibt es auch im November 2019 wieder einige Änderungen. Wir geben einen Überblick über die Neuerungen.

Gesetzesänderungen und Neuerungen im November 2019: Neuer Pflege-TÜV

Angehörige wollen wissen, wie gut ein Pflegeheim ist. Der bisherige Pflege-TÜV soll diese Informationen eigentlich schon bieten, wird aber immer wieder als zu positiv bewertet. Daher wird er durch einen neuen ersetzt, der genauere Informationen liefern soll.

13.000 Pflegeheime werden dafür beginnend ab dem 1. November neu geprüft. Es wird aber wohl bis Ende des kommenden Jahres dauern, bis das abgeschlossen ist. Hier bekommen Sie mehr Informationen: Neuer Pflege-TÜV soll besser über Heim-Qualität informieren.

Online-Ausweisfunktion für Deutsche im Ausland

In Deutschland ist es seit 2017 möglich, dass sich Bürger mit einem Chip im Personalausweis einfach im Internet ausweisen können. Das ist für das Schließen von Verträgen oder für das Abrufen von Behörden-Daten nötig. Wer als Deutscher im Ausland lebt, konnte diese Funktion bisher nicht nutzen - mit der eID-Karte wird sich das ab November ändern.

Behörden müssen elektronische Rechnungen annehmen

Ab dem 27. November sind alle Bundesbehörden verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen. Für Bundesministerien und Verfassungsorgane gilt das schon seit einem Jahr.

Im November die Kfz-Versicherung kündigen

Das ist keine Gesetzesänderung, aber ein wichtiger Hinweis für den November: Wer seine bisherige Kfz-Versicherung kündigen und im kommenden Jahr zu einem neuen Anbieter wechseln möchte, hat in der Regel bis zum 30. November Zeit dafür. Da dieser in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, gilt die Frist 2019 bis zum nächsten Werktag - also bis zum 2. Dezember.

Andreas Gernt von der Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Autofahrern dazu, sich die Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen. Wer spät dran ist, sollte die Kündigung per Einschreiben einreichen und sich damit den rechtzeitigen Eingang bestätigen lassen.

Bei Vergleichsportalen rät Gernt dazu, zwei oder drei verschiedene zu nuzen. Manche Portale seien schließlich nicht ganz neutral, da sie durch Provisionen der Versicherer beim Vertragsabschluss mitverdienen. Alternativ gebe es kostenpflichtige Vergleichsmöglichkeiten - zum Beispiel durch die Stiftung Warentest, die eine persönliche Computeranalyse bieten könne. (mit dpa)

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