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Pflegegeld und Co.
23.12.2016

Pflegereform: Was ändert sich durch die Umstufung zum Pflegegrad?

Am 1. Januar 2017 sind alle 2,9 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland umgestuft. Was bedeutet das für das Pflegegeld?
Foto: Jens Kalaene/Archiv (dpa)

Am 1. Januar 2017 werden alle Pflegebedürftigen in Deutschland einen Pflegegrad haben. Die Überleitung von der Pflegestufe erfolgt automatisch. Welche Auswirkungen hat das?

Die Pflegereform steht kurz vor der Umsetzung. Die Überführung von der Pflegestufe zum Pflegegrad erfolgt zum 1. Januar 2017 automatisch. Für einige Pflegebedürftige treten deutliche Änderungen in Kraft. Völlig neu ist der niedrigste Pflegegrad 1, der Menschen zuerkannt wird, die kaum Pflege brauchen. Ihnen soll geholfen werden, die häusliche Situation so lange wie möglich stabil zu halten. Dazu erhalten sie einen Entlastungsbetrag für Betreuungsleistungen oder einen Zuschuss von 4.000 Euro für den Umbau der Wohnung.

Die Pflegereform sieht für den niedrigsten Pflegegrad auch vor, dass die Pflegeversicherung einen Pflegekurs für Angehörige zahlt. Durch die Einführung des neuen Grads rücken Pflegebedürftige ohne Demenz eine Stufe höher. Für Menschen mit Demenz gibt es ebenfalls Änderungen. Sie rücken zwei Stufen auf, in den Pflegegrad 3. Das größte Plus betrifft Demenzkranke mit geringem körperlichen Pflegebedarf, die zu Hause leben. Doch auch andere Betroffene bekommen 2017 mehr Geld.

Pflegebedürftige mit Demenz erwartet finanzielles Plus

Demenzkranke, die heute in der Pflegestufe 0 sind, bekommen im nächsten Jahr monatlich 193 Euro mehr an Pflegegeld und 458 Euro mehr für Pflegesachleistungen. Betroffene in der heutigen Pflegestufe 1 erwartet ein Plus an 229 (Pflegegeld) bzw. 609 (Sachleistungen) Euro. Wer heute in der Pflegestufe 2 ist, für den steigen die Beiträge um 183 bzw. 314 Euro. Für Menschen aus der heutigen Stufe 3 werden sich die Leistungen kaum oder nicht erhöhen.

Dafür fallen aber monatliche Zusatzleistungen in Höhe von 208 Euro weg, die ambulant versorgte Pflegebedürftige bekommen. Entlastungsbeiträge werden auf 125 Euro im Monat erhöht. Bei Pflegebedürftigen ohne Demenz ist das finanzielle Plus nicht so deutlich, so steigt das Pflegegeld lediglich im Vergleich zu den heutigen Stufen 1 und 2 um 72 bzw. 87 Euro. Auch die Pflegesachleistungen werden in Pflegestufe 3 bei der Überleitung nicht erhöht. In den Pflegestufen 1 und 2 steigen sie um 221 bzw. 154 Euro monatlich.

Pflegegrad: Neues System darf Situation nicht verschlechtern

Die Leistungsbeiträge für Heimbewohner ohne Demenz mit Pflegestufe 1 oder 2 sinken, allerdings nur für diejenigen, die nach dem 1. Januar 2017 einen Antrag auf Heimpflege stellen. Für alle, die schon heute stationär versorgt werden, zahlt die Pflegekasse die Differenz an die Einrichtung. Denn es ist gesetzlich festgelegt, dass durch die Pflegereform niemand schlechtergestellt werden darf, der bereits Leistungen bekommt.

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In der Heimpflege ist neu, dass sich der Eigenanteil der Bewohner für die Pflegekosten nicht mehr erhöht, wenn sie in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden. Bisher vermeiden die Pflegebedürftigen manchmal eine Höherstufung, obwohl sie eigentlich mehr Pflege brauchen, weil eine höhere Pflegestufe mit einem höheren Eigenanteil an den Pflegekosten einhergeht. Zum Eigenanteil für die Pflege kommen für Heimbewohner noch die Kosten für Unterbringung und Verpflegung hinzu, die die Pflegekasse nicht bezuschusst. epd/sh

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