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Ping-Anrufe
13.03.2019

Vorsicht, Falle: Wenn der Rückruf teuer wird

Bloß nicht zurückrufen - sonst kann es schnell teuer werden.
Foto: Arno Burgi, dpa

Geschäftemacher locken mit einem kurzen Anklingeln auf dem Handy. Was hinter der Masche steckt und wie die Bundesnetzagentur jetzt dagegen vorgehen will.

Das Handy klingelt nur kurz, dann zeigt es einen verpassten Anruf an. Wer jetzt unbedacht zurückruft, kann in die Falle tappen: Der Rückruf geht oft ins Ausland – und kostet viel Geld. Aktuell ist besondere Vorsicht geboten: Es schwappt eine Welle der sogenannten Ping-Anrufe über das Land.

Wie sieht das Geschäftsmodell der Ping-Anrufer aus?

So sieht das illegale Geschäftsmodell der Ping-Anrufer aus: Mit einem kurzen Anklingeln auf Handys wollen sie die Neugier ihrer potenziellen Opfer wecken. Das Klingelzeichen endet so schnell, dass der Angerufene praktisch keine Chance hat, das Gespräch anzunehmen. Auf dem Display sieht er aber die Nummer des Anrufers – und ruft womöglich zurück. Es könnte ja ein wichtiger Anruf gewesen sein.

Das Teuflische daran ist: Ping-Anrufer nutzen ausländische Vorwahlnummern, die deutschen Ortsvorwahlen stark ähneln. Die Bundesnetzagentur nennt als Beispiel: Die Vorwahl von Koblenz 0261 ähnelt der von Madagaskar 00261. Das gleiche trifft etwa für die Vorwahlen von Rostock 0381 und von Dortmund 0231 zu, die sich leicht mit den Ländervorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 verwechseln lassen. Ziel der Gauner ist es, einen kostenpflichtigen Rückruf zu provozieren und ihr Opfer möglichst lange in der Leitung zu halten, etwa durch unverständliche Bandansagen in ausländischer Sprache, Gewinnspiele, Erotikansagen oder Infos zu angeblichen Paketzustellungen. „Sie profitieren von den generierten Verbindungsentgelten“, erläutert die Bundesnetzagentur. Wer zurückruft, zahle oft mehrere Euro pro Minute.

Tausende Beschwerden liegen wegen Ping-Anrufen vor

Allein im Januar dieses Jahres gingen bei der Bundesnetzagentur rund 14000 Beschwerden über Ping-Anrufe ein. Zum Hintergrund: Ende 2018 lief eine auf ein Jahr befristete, von der Behörde zuvor verhängte Preisansagepflicht für „auffällige“ Länder-Vorwahlen aus, durch die sich die Beschwerdeanzahl deutlich verringerte.

Nun greift die Behörde wieder ein: Seit 1. März müssen Mobilfunk-Netzbetreiber und Provider erneut eine kostenlose Preisansage für 56 Staaten – unter anderem in Afrika, Osteuropa und dem pazifischen Raum – schalten. Getäuschte Rückrufer sollen so in die Lage versetzt werden, die Verbindung abzubrechen, bevor ihnen Kosten entstehen. Dies ist erst ab dem Signalton nach der Preisansage der Fall. Behördenchef Jochen Homann: „Die Beschwerdeentwicklung 2018 hat gezeigt, dass die Preisansagepflicht ein effektives Mittel ist, Ping-Wellen einzudämmen. Preistransparenz schützt Verbraucher am besten vor unbedachten Rückrufen.“

Was kann man sonst noch tun, um nicht in die Falle zu tappen? Die Bundesnetzagentur rät davon ab, Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet wird. Noch sicherer geht, wer überhaupt keine fremden Nummern zurückruft. Wer aber schon in die Falle getappt ist, sollte dies unter www.bundesnetzagentur.de/pinganruf melden, um behördliche Ermittlungen zu ermöglichen. Bei rechtswidriger Nummernnutzung kann die Netzagentur zum Beispiel eine Abschaltung der Nummer sowie weitere Schutzmaßnahmen verfügen.

Die Nummer sperren: Das hilft gegen Ping-Anrufe

Wer auf einen Ping-Anruf hereingefallen ist, kann die entsprechende Rufnummer auch selbst auf dem eigenen Mobiltelefon sperren, um nicht noch einmal angerufen zu werden. Eine Garantie dafür, anschließend Ruhe zu haben, gibt es aber nicht. Ping-Anrufer können ihre Rufnummer leicht ändern.

Laut Bundesnetzagentur verstoßen Ping-Anrufe gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Den sogenannten Rufnummernmissbrauch hat die Behörde bereits in zahlreichen Fällen mit einem Verbot der Rechnungslegung und des Inkassos geahndet. Das bedeutet: Die Mobilfunkfirmen dürfen Verbrauchern die Kosten, die durch die Anwahl dieser Nummern entstehen, nicht mehr in Rechnung stellen und für bereits verschickte Rechnungen die Forderung nicht mehr eintreiben. „Durch das Verbot der Abrechnung dieser Verbindungen wird das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv“, erklärt die Bundesbehörde. Unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste kann jeder von Ping-Anrufen betroffener Mobilfunkkunde nachsehen, für welche Rufnummern das gilt. Hat jemand aber bereits bezahlt, bleibt ihm nur zu versuchen, eventuell mit Hilfe der Verbraucherzentrale, sein Geld noch zurückzuholen.

Lesen Sie hierzu auch: Netzbetreiber müssen bald vor teuren Lockanrufen warnen

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