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Ratgeber
30.06.2016

Vorsicht am Zoll: Welche Mitbringsel aus dem Urlaub illegal sind

Am Frankfurter Flughafen haben Zollfahnder vergangene Woche einen spektakulären Fund gemacht: Sie zogen mehr als 15 Tonnen gefälschte Taschen, T-Shirts und Schuhe aus dem Verkehr.
Foto: Andreas Arnold, dpa

Gefälschte Sonnenbrillen, eine Korallenkette oder die obligatorische Muschel: Nicht alles, was Urlauber im Ausland finden oder kaufen, darf auch mit nach Hause. Ein Überblick.

Es ist das heimliche Laster vieler Urlauber: Auf vielen Märkten im Ausland werden fast perfekt gefälschte Schuhe, Taschen oder T-Shirts verkauft – und viele Reisende greifen beherzt zu. Das Geschäft mit den Plagiaten ist riesig. In der vergangenen Woche hat der Zoll am Frankfurter Flughafen mehr als 15 Tonnen gefälschter Luxuswaren aus dem Verkehr gezogen. Die Produkte hatten einen Wert von fast 25 Millionen Euro. Wer in derart großem Stil mit Plagiaten handelt, macht sich strafbar.

Vier tote Seepferdchen dürfen mitgenommen werden

Aber wie sieht es mit dem Urlauber aus, der eine gefälschte Tasche als Mitbringsel in den Koffer packt? Nach Angaben des Zolls muss er sich in der Regel keine Sorgen machen: Wer die Sonnenbrillen oder Schuhe nur für den Eigenbedarf kauft, wird nicht geahndet. Anders sieht es aus, wenn Reisende geschützte Tierarten oder Betäubungsmittel ohne Genehmigung einführen wollen. Ein Überblick.

Medikamente Arzneimittel dürfen nicht unbegrenzt nach Deutschland mitgebracht werden. Jeder Reisende darf nach Angaben des Zolls Medikamente für maximal drei Monate mitnehmen. Nicht im Koffer landen dürfen gefälschte Arzneimittel oder Dopingmittel. Bei bestimmten Präparaten, die pflanzliche oder tierische Stoffe enthalten, kann die Einfuhr aufgrund des Artenschutzrechts verboten sein. Für verschreibungspflichtige Betäubungsmittel gelten strengere Regeln: Wer innerhalb des Schengen-Raums verreist, braucht eine vom behandelnden Arzt ausgestellte und von der zuständigen Gesundheitsbehörde beglaubigte Bescheinigung. Außerhalb des Schengen-Raums sollte der Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen, die auch Angaben zu Dosierung und Wirkstoffen enthält.

Artenschutz Exotische Tiere oder aus Tieren hergestellte Produkte fallen in der Regel unter den Artenschutz, sie dürfen nur mit den notwendigen Papieren eingeführt werden. Das gilt auch für tote Tiere sowie Muscheln, Korallen und Schneckenhäuser. Es gibt allerdings auch – mitunter kuriose – Ausnahmen: So dürfen beispielsweise vier tote Seepferdchen mitgenommen werden, ohne dass ein Dokument dafür nötig würde. Das Gleiche gilt auch für bis zu drei Riesenmuscheln oder drei Gehäuse der Fechterschnecke.

Wer mit dem Haustier verreist, braucht oft einen EU-Heimtierausweis

Tiere Bestimmte Kampfhunde dürfen nicht aus dem Urlaub nach Deutschland mitgebracht werden. Dazu gehören Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Wer aus einem Nicht-EU-Staat einreist und ein Haustier dabeihat, muss Verschiedenes beachten: So ist seit 2011 eine Tätowierung oder ein Mikrochip für das Tier verpflichtend. Es muss außerdem eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben sowie einen EU-Heimtierausweis. Das gilt auch für Tiere, die mit ihrem Besitzer innerhalb der EU leben und nach einem Urlaub außerhalb der Europäischen Union wieder einreisen.

Alkohol Aus den EU-Staaten dürfen nach Angaben des Zolls maximal zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 60 Liter Schaumwein oder 110 Liter Bier nach Deutschland eingeführt werden. Wer von außerhalb der Europäischen Union einreist, darf allerdings nur einen Liter starken Alkohol mitbringen. Bei Wein sind es vier Liter, bei Bier 16 Liter.

Bargeld Wer Barmittel im Wert von mehr als 10000 Euro mit sich führt, muss diese nach Angaben des Zolls bei der Einreise anmelden. Als Barmittel gelten demnach Wertpapiere und Bargeld – auch solches, das eigentlich nicht mehr gültig ist, zum Beispiel D-Mark oder Österreichische Schilling. Sammelmünzen fallen ebenfalls unter diese Vorschrift.

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